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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
#70
Episches Präteritum schrieb:Hast du wirklich geglaubt das sie nachgibt? Ich bin echt gespannt wie die Richterin entscheiden wird?
Nachgeben kann sie nicht. Das würde ihre intellektuelle und soziale Kompetenz überfordern.

Sie würde auch nicht nachgeben, wenn mein Kind ihr auf ihr kindeswohlschädigendes Verhalten hin den Rücken kehren würde. Die Mutter ist einfach, verbissen und dumm - dafür kann sie nichts.

Aber von einem RA erwarte ich, dass er Grenzen erkennt und eine Kreidekreismutter nicht skrupellos unterstützt, wenn das Kind offensichtlich unter der familienrechtlichen Ungleichheit seiner Eltern leidet.

Der RA sollte eigentlich verstanden haben, dass es nicht auf die -sowieso nur gelogenen- unveränderten Zustande ankommt, sondern der Gesetzgeber ein Gesetz erlassen hat, das auf diese Umstände bewußt gar nicht mehr abstellt.

So urteilte das hier zuständige OLG Hamm jüngst:
Zitat: Lägen die Gründe für die mangelhafte Kommunikation zwischen den Parteien auf der Paar-Ebene, handele es sich nicht um unüberwindliche Zerwürfnisse im Hinblick auf die Interessen des Kindes. Das gelte auch, wenn die Kommunikation wegen einer objektiv nicht nachvollziehbaren Totalverweigerung der Kindsmutter nicht stattfinde. Finde der Konflikt nur auf der Paar-Ebene statt, sei davon auszugehen und sei den Eltern abzuverlangen, um des Kindes willen ihre Kommunikation nach und nach zu verbessern. Den Eltern sei grundsätzlich eine Konsensbereitschaft im Hinblick auf das Kind zuzumuten, insbesondere, wenn wie hier die Kindsmutter zwar in einer Verweigerungshaltung verharre, jedoch grundsätzlich intellektuell beweglich sei und auch dann, wenn der Kindsvater sich nicht immer beanstandungsfrei verhalten habe (der hier trotz einer Durchfallerkrankung dem Kind Erdbeerkuchen verabreicht hatte).

Im Vordergrund müsse der Gedanke stehen, dass das Kind zu beiden Eltern Kontakt halten müsse und die gemeinsame Sorge hierzu besser geeignet sei als die alleinige Sorge (BGH vom 15.11.2007, Az. XII ZB 136/04 = FamRZ 2008, 251).

Daraufhin lapidar auf angeblich ungeänderte Zustände abzustellen, bedeutet seine Mandantschaft unnötig in ein Kostenrisiko zu drängen, von dem letztlich nur er selbst profitiert!

Rechtsanwälte - die überflüssigste und kindeswohlschädlichste Profession im Familienrecht!
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RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Ibykus - 11-06-2013, 20:08
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:11

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