20-06-2013, 21:47
Garnicht. Allerdings ist es insoweit schon richtig, dass grundsätzlich eine Pflicht besteht, Gerichtsverfahren zu vermeiden, soweit ich mich richtig entsinne. Also wäre eine Aufforderung vor dem Antrag sicherlich nicht von Nachteil gewesen. Offensichtlich sieht dein Gericht in der Reaktionslosigkeit der KM keine Ablehnung per se.