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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
#87
Garnicht. Allerdings ist es insoweit schon richtig, dass grundsätzlich eine Pflicht besteht, Gerichtsverfahren zu vermeiden, soweit ich mich richtig entsinne. Also wäre eine Aufforderung vor dem Antrag sicherlich nicht von Nachteil gewesen. Offensichtlich sieht dein Gericht in der Reaktionslosigkeit der KM keine Ablehnung per se.
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RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Jessy - 20-06-2013, 21:47
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:11

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