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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
auf der anderen Seite ist es so:
entweder, sie nehmen das Kindeswohl, als zentralen familienrechtlichen Rechtsbegriff nicht ernst und machen sich ihre Arbeit leicht, indem sie sagen "Im Zweifel alle Herrschaft den Müttern" oder sie verstehen intellektuell nicht, worum es dabei geht; dann müssen sie sich um sachverständige Hilfe bemühen oder (bspw. bei Väterwiderstand.de) nachschulen lassen.

Im ersten Fall setzen sie sich sehr dem Verdacht einer Rechtsbeugung, § 339 StGB -wer danach bestraft wird, ist ein Verbrecher! (Rechtsbeugung ist ein mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bewehrtes Verbrechen)- aus, im zweiten Fall sind sie volkstümlich gesprochen "dumm", nämlich zu dämlich.

@Leutnant Dino
Wir wohnen ca. 15 Km auseinander. Wenn meine Tochter zu Hause ist, kann sie zwar mit mir telefonieren (was die KM aber auch gerne außerhalb des Umganges verhindern würde aber was nun in dem Alter des Kindes natürlich nicht mehr funktioniert). Aber ich kann sie nicht "wegholen", denn dann würde ich meine Tochter Repressalien aussetzen, die aus meiner Sicht für sie unzumutbar sind.
Wenn an Umgangstagen früher Schulschluss ist, dann ruft sie mich an (wie in dem anderen Thread beschrieben) und läßt sich früher abholen.

Auch dann macht die KM gelegentlich Schwierigkeiten und versucht meinem Kind Druck zu machen, was ich natürlich sofort unterbinde und was einige Wenige hier -trotz der klarstellenden Sätze des p- wohl auch intellektuell zu verstehen nicht in der Lage sind Wink

Wie auch immer. Ich überlege ernsthaft, ob es noch Sinn macht, eine sachliche Beschwerde einzureichen, oder ob man nicht besser die "letzte Gelegenheit" nutzt, um mit dem "Knüppel reinzuschlagen".

"Was tun?", sprach Zeus.
"Die Götter sind besoffen und der Olymp ist zugekotzt!"
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RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Ibykus - 21-07-2013, 12:42
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:11

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