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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
(12-07-2013, 18:34)Absurdistan schrieb: Was mache ich denn jetzt?
Soll ich ans Gericht schreiben das Kommunikationsprobleme der Eltern keine triftigen Gründe sind, Anhörung nicht nötig und die gemeinsame Sorge beschlossen werden kann?
Die Argumentation der RAin ist doch genau das was der Gesetzgeber verhindern wollte.

Eine Ablehnung des GSR aufgrund chronischer Verweigerungshaltung bzw. Kommunikationsproblemen seitens der KM stünde in krassem Widerspruch zum BVGericht (pointe im letzten Satz!):
"Denn die dem geltenden Recht zugrunde liegende Annahme des Gesetzgebers hat sich nicht als zutreffend erwiesen. Neuere empirische Erkenntnisse bestätigen nicht, dass Eltern die Möglichkeit gemeinsamer Sorgetragung in der Regel nutzen und die Zustimmungsverweigerung von Müttern in aller Regel auf einem sich nachteilig auf das Kind auswirkenden elterlichen Konflikt basiert sowie von Gründen getragen ist, die nicht Eigeninteressen der Mutter verfolgen, sondern der Wahrung des Kindeswohls dienen. Vielmehr verständigen sich lediglich knapp über die Hälfte der Eltern nichtehelicher Kinder darauf, Erklärungen zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge abzugeben. Zum anderen ist nach durchgeführten Befragungen von Institutionen und Experten davon auszugehen, dass in nicht unbeträchtlicher Zahl Mütter allein deshalb die Zustimmung zur gemeinsamen Sorge verweigern, weil sie ihr angestammtes Sorgerecht nicht mit dem Vater ihres Kindes teilen wollen. "
http://www.bundesverfassungsgericht.de/p...0-057.html
Gruß,
moi
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RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von moi - 22-07-2013, 03:43
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:11

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