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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
eine eidesstattliche Versicherung ist grds. nicht nötig, schon weil Du anwaltlich vertreten bist.
Es genügt, dem Richter einen Grund zur Annahme zu geben, dass in regelmäßigen Kontakten kommuniziert wird.

Ich würde der Mutter auch erst einmal Gelegenheit geben, das zunächst nur mündliche Behaupten bestreiten zu können - dann den Beweis vorlegen.
Daran kann der Richter dann auch erkennen, dass die Mutter lügt, wenn sie bestreitet.

Wenn sie nicht bestreitet, dann trotzdem diese Aufzeichnungen vorlegen (wichtig: eine Kopie für die Gegenseite!).

Die Gegenseite wird einwenden, dass Kommunikation nicht mit Kooperation gleichgesetzt werden kann. Dann musst Du darauf hinweisen, dass es den Eltern durchaus abverlangt werden kann, das Eine vom Anderen abzuleiten.
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RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Ibykus - 23-07-2013, 11:51
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:11

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