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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
Alles 1:1 wie in meinem Fall. Genauz darauf läufts hinaus: Eine stinknormale Sorgerechtsverhandlung. Und so wie früher wird es nicht darauf ankommen, wer Mist baut, sondern nur die Tatsache der Strittigkeit reicht, um die gemeinsame Sorge zu verweigern.

Ich werde aus der Gesetzesbegründung zitieren:

"Dabei kann jedoch nicht bereits die Ablehnung einer gemeinsamen Sorge durch die Kindesmutter die Annahme begründen, dass in einem solchen Fall die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl widerspricht, denn dann hätte es die Mutter nach wie vor allein in der Hand, ob es zu einer gemeinsamen Sorgetragung kommt oder nicht. Angesichts des gesetzlichen Leitbildes, das nunmehr nach Möglichkeit die in gemeinsamer Verantwortung ausgeübte Sorge beider Elternteile vorsieht, ist zu verlangen, dass konkrete Anhaltspunkte dafür dargetan werden, dass eine gemeinsame Sorge sich nachteilig auf das Kind auswirken würde. Dies gilt umso mehr, als beide Elternteile aufgerufen sind zu lernen, ihre persönlichen Konflikte, die auf der Paarebene zwischen ihnen bestehen mögen, beiseite zu lassen und um des Wohls ihres Kindes willen sachlich und, soweit das Kind betroffen ist, konstruktiv miteinander umzugehen. Sie sind mithin gehalten, sich um des Kindes willen, notfalls unter Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe von außen, um eine angemessene Kommunikation zu bemühen."

Man hätte wie in der französischen Revolution wohl auch die Richter "austauschen" müssen, denn neues Recht kann nicht von Personen des alten Rechts gesprochen werden. So viel Lernfähigkeit (immerhin wurde fast ein ganzer Paragraf geändert, keuch, schluck) muss doch die armen Juristen total überfordern...
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RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von p__ - 05-08-2013, 10:12
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:11

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