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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
(21-08-2013, 23:08)Jessy schrieb: Hat eigentlich außer uns noch jemand schon was erreicht / nicht erreicht (vor dem AG oder dem OLG)?

Ja.

1. Hier http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid109971 hatte ich von positiv ausgegangenem OLG-Verfahren berichtet.

2. Mein eigenes Aktenzeichen beim AG kann ich ja nun vergammeln lassen, nachdem ich nun gemeinsames Sorgerecht habe, per (für mich sehr lustiger) Sorgererklärungs-Zeremonie beim JA in Anwesenheit des Kindes.

3. Es gibt hier weitere durch den Gerichtsdruck motivierte Sorgeerklärungen.

4. Die anderen gerichtlichen Verfahren "hängen in verschiedenen Stadien" rum.

Mein dringlicher Tip an "Neulinge":
Wer als nicht sorgeberechtigter Vater noch keine "aktenkundige Gerichtsbiographie" hat und vor der Wahl steht, ob er ein Umgangsverfahren einleiten soll oder eines auf Sorgerecht, der sollte unbedingt zuerst das SR-Verfahren anstrengen und in der Zeit auf jeden Umgangsantrag verzichten.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von sorglos - 22-08-2013, 00:15
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:11

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