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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
jura novit curia:

Du musst dem Gericht nicht die Gesetz erklären (auch nicht das Verfassungsrecht). Die kennt es besser als Du.
Sondern Du musst Deinen Anspruch begründen!

z.Bsp.:
Ich beantrage das alleinige Sorgerecht, weil:
Ich kenne mein Kind nicht. Denn ich habe mich nie um es gekümmert.
(das wäre eine schlechte Begründung)

Besser:
Ich habe das gemeinsame Kind die ersten drei Lebensjahre ausschließlich allein versorgt und betreut. Es besteht von daher eine sehr enge Beziehung die durch ständigen Umgang gefestigt wird. Zwischen den Eltern besteht guter Kontakt. Alle relevanten sorgerechtlichen und umgangsrechtlichen Angelegenheiten werden verantwortungsvoll zwischen den Eltern abgesprochen .......

Was spricht dafür, Dir das gemeinsame Sorgerecht zu übertragen?
Wenn das Gericht Deine Gründe dafür kennt, dann entscheidet es nach DER Rechtslage, über die es von Dir nicht belehrt werden will.
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RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Ibykus - 06-09-2013, 14:48
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:11

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