07-09-2013, 00:20
(06-09-2013, 22:57)Absurdistan schrieb: Man kann ja mal versuchen den deutschen Richtern zu erklären was Menschenrecht und Kindeswohl bedeutet bevor das ausländische Richter machen und das Kind inzwischen volljährig ist.dazu ist Gelegenheit in der Rechtsmittelinstanz.
Dort kann man -wenn man gerne verliert - dem erstinstanzlichen Gericht die Dummheit bescheinigen.
Das verleitet aber das Berufungsgericht, nach Sympathie, und nicht nach Gesetz zu entscheiden!