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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
(06-09-2013, 22:57)Absurdistan schrieb: Man kann ja mal versuchen den deutschen Richtern zu erklären was Menschenrecht und Kindeswohl bedeutet bevor das ausländische Richter machen und das Kind inzwischen volljährig ist.
dazu ist Gelegenheit in der Rechtsmittelinstanz.
Dort kann man -wenn man gerne verliert Big Grin - dem erstinstanzlichen Gericht die Dummheit bescheinigen.
Das verleitet aber das Berufungsgericht, nach Sympathie, und nicht nach Gesetz zu entscheiden!
Angel
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RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Ibykus - 07-09-2013, 00:20
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:11

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