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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
Fast wie im richtigen Leben - ein Grenzgang. Geht ein Vater alleine vor Gericht, halte ich das nicht für verkehrt, wenn klar wird, dass er informiert ist und sich bewußt, dass der Rechtsweg eben der Weg ist, der beim AG beginnt und grundsätzlich auch über nationale Grenzen führen kann...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Super, Herzlichen Glückwunsch.

Der Richter wollte es aber auch erst mal so weitermachen wie vorher. Bist du ohne Anwalt da gewesen?
Wurde das ABR nicht angesprochen von Ex?
Was hat sie denn gesagt was dagegen sprechen würde?
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(17-09-2013, 16:28)raid schrieb: Jedoch bin ich mir sicher, dass ich ohne dieses Gesetzesänderung keine Chance gehabt hätte.

Ja, erstens. Und zweitens hattest du hier im Tfaq-Forum die Gelegenheit, dich mit den passenden Argumentationsmustern gut vorzubereiten. Was dir, nach deiner Wiedergabe des Verlaufs, anscheinend gut gelungen ist.

Herzlichen Glückwunsch!
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Zunächst meine freudige Anteilnahme.

(17-09-2013, 14:23)raid schrieb: Aber als ich den Richter bat die Antragsgegner doch persönlich die Gründe, welche einer gemeinsamen Sorge unter Anbetracht der aktuellen Gesetzeslage widersprechen sollen, vortragen zu lassen, blamierte sie sich erwartungsgemäß auf voller Linie!
Wie denn das ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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Auch meinen Glückwunsch! Es kann nur gut sein für Dein Kind, dass es nun zwei sorgeberechtigte Elternteile hat, wie das ja so üblich ist...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Von mir auch.

Gut gemacht!
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(17-09-2013, 17:11)raid schrieb: Ganz einfach, ihr fiel nur ein Grund ein und dieser hatte darüber hinaus überhaupt nichts mit einer Kindeswohlgefährdung zu tun.
Welcher denn ?
Darüber hinaus verstehe ich es nicht - die Gegenseite hat doch sicher dem Gericht vorher ausführlich schriftlich ihre Gründe der Ablehnung vorgetragen (sonst wäre ja keine mündliche Verhandlung nötig gewesen) ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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(17-09-2013, 19:55)raid schrieb: Nein, die Gegenseite erwiderte schriftlich nur, dass sie mit meinem Antrag nicht einverstanden seien und Gewalt der Grund dafür ist.
Na ja, bei der Sachlage konnte der Richter ja schon fast nicht anders.
Und dann noch mit der Unterstützung des Jugendamtes.

Obwohl - ich kenne da eine RichterIn, die hat mir das gSR mit der Begründung verweigert, dass die KM (nach ihrer falschen Missbrauchsbeschuldigung!) nun kein Vertrauen mehr in mich hätte und dies nicht im Interesse des Kindeswohls sei.

Du meinst, das Strafverfahren wurde eingestellt. Gab es denn mehrere eröffnete Verfahren oder nur Anzeigen der KM ?
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Herzlichen Glückwunsch!
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(18-09-2013, 08:40)raid schrieb: Wow, also das ist absolut illegal!
Ein OLG-Beschluss, das weitere Betreiben dieses Verfahrens habe ich mangels Erfolgsaussichten aufgegeben.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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Herzlichen Glückwunsch auch von uns!
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Es geht doch! Sauber hingekriegt!

Damit bestätigt sich
1. wer durchhält, hat reale Chancen, seinem Kind förderlich sein zu können
2. es gibt sie: Richter, die sich am Sinn des Gesetzes orientieren und nicht bei fehlenden Kindeswohl widersprechenden Gründen auf Kooperations- oder Kommunikationsdefizite ausweichen oder den Streit um und über das Sorgerecht selbst zum Anlaß nehmen, den Antrag des Vaters zurück zu weisen.

Dass die Gegenseite sich auf einen Vergleich eingelassen hatte ist eine Bestätigung dafür, dass sie selbst den vorgetragenen Scheingründen auch im Beschwerdeverfahren keine Bedeutung beimißt.
So konnte man Kosten sparen.

Gut der Richter!
Man sollte ihn löblich namentlich erwähnen!
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übrigens hat die Mutter meines Kindes letzten Dienstag meine Beschwerdebegründung vom OLG zugesandt bekommen und scheint nun ihren Unmut drüber an meiner Tochter auszulassen.
In solchen Fällen, in denen ein schläfriges Familiengericht solche Kindeswohlbelastungen zuläßt, ja man muss schon sagen: geradezu unterstützt, bedaure ich immer, dass es keine Prügelstrafe für Erwachsen mehr gibt.

Dazu muss man wissen, dass ich nie -zu keiner Zeit!- Anlaß gegeben hatte, an einer förderlichen sorgerechtlichen Beteiligung zu zweifeln.

Ich hatte mein Kind -übrigens auch seine Mutter!- lange noch nach der Geburt gepflegt und versorgt.
Auch die Zeit, in der die KM wieder arbeiten konnte, habe ich mich um meine Tochter gekümmert ...
Das ergibt sich zweifelsfrei nachvollziehbar aus der (den) Gerichtsakte/n.
Ziemlich offensichtlich sind den Akten auch Bindungstoleranzdefizite entnehmbar, die aber geflissentlich ignoriert wurden und werden.

Man darf überaus gespannt sein, wie das angerufene OLG Hamm nach der von mir vorgelegten zwischen Mutter und Vater geführten Korrespondenz entscheiden wird. Denn Kommunikationsstörungen lassen sich immer nur behaupten - das Gegenteil ist hingegen beweisbar.

Ich denke, ich les' mich schon mal in die rechtliche Problematik einer Gehörsrüge ein, um nicht -jedenfalls nicht wegen "Nichtausschöpfung des Rechtsweges"- vom BVerfG abgewiesen zu werden.
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(19-09-2013, 14:34)Ibykus schrieb: Ich denke, ich les' mich schon mal in die rechtliche Problematik einer Gehörsrüge ein, um nicht -jedenfalls nicht wegen "Nichtausschöpfung des Rechtsweges"- vom BVerfG abgewiesen zu werden.
Hatte ich damals auch (vergeblich) aus formalen Gründen versucht, bin dann aber doch nicht zum BVerfG gegangen.

http://www.iww.de/rvgprof/archiv/richtig...-nf-f47031
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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ehrlich gesagt, hält sich meine Motivation auch in Grenzen.

Schon deswegen, weil die rot-grüne Koalition unter der Kanzlerschaft des Putinfreundes Schröder die Begründungspflicht bei einer Abweisung oder Nichtannahme dem BVerfG erlassen hatte.

Man muss sich das mal vor Augen führen:
Die Rechtssprechung baut soviel Bockmist, dass die Verfassungsbeschwerden vom BVerfG nicht mehr bewältigt werden können und als rechtstaatliche Reaktion darauf wird sie "abgeschafft".

Vergangen, vergessen vorüber ....

Weil auch die anderen Parteien für mich nicht wählbar sind, soll sich der BPräsident und sein "Anhang" selber wählen.

Diese Staatslenker machen sich auf unsere (des "mündigen" Bürgers) Kosten ein schönes Leben.

Das ist mir bislang auch ganz gut gelungen ...
Sogar fiktiven Unterhalt zu zahlen ist dabei möglich Wink
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(19-09-2013, 15:36)raid schrieb: Irgendwie komisch...
lach - ja, das ganze Familienrecht ist irgendwie "komisch".

Da machen sich Richter zu Handlagern von Jugendamtsmitarbeitern, die das Kindeswohl in der Regel nach der Mondstellung oder nach Uringang oder sonstwo nach beurteilen und deswegen vom Petitionsausschuss des europäischen Parlaments harsche Kritik hinnehmen müssen.

Fall Haase, Fall Görgülü etc. dürften noch lange in Erinnerung bleiben.

Ignorante, dumme Juristen verletzen so unverantwortlich das Kindeswohl, das der Gesetzgeber ihnen zu schützen und zu beachten aufgetragen hat.

Dabei mehren sich die Stimmen aus deren eigenen Reihen, die den Murks erkannt haben, aber von den Gerichten skrupellos unbeachtet bleiben.

Irgendwie "komisch" eben.
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(20-09-2013, 15:56)raid schrieb: Glaub es mir oder nicht, aber er zog seine rechte Augenbraue hoch, als ich das sagte und er war sichtlich begeistert.
Klar, kann man das dir glauben. Der Richter ist halt ein Jurist. Er wird sich gedacht haben, "oh, endlich mal ein Vater der das 1a wiedergeben kann, was wir uns mit unseren juristischen Begriffen für das Familienleben der Menschen so ausgedacht haben".

Quasi als Musterschüler hast du die diskriminierend speziell für Väter vorgesehene Prüfung des Familienrechtssystems in seinen Augen bestanden. Gnädigerweise hat er dann seine Juristenmacht benutzt, um die Mutter zur Protokollierung ihres Einverständnisses hinzuschubsen. Angesichts dieser Stimmungslage hat die Mutteranwältin dann ihre Mandatin kampflos im Stich gelassen. Bauerntheater eben.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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(20-09-2013, 17:13)sorglos schrieb: Der Richter ist halt ein Jurist. Er wird sich gedacht haben, "oh, endlich mal ein Vater der das 1a wiedergeben kann, was wir uns mit unseren juristischen Begriffen für das Familienleben der Menschen so ausgedacht haben".

Quasi als Musterschüler hast du die diskriminierend speziell für Väter vorgesehene Prüfung des Familienrechtssystems in seinen Augen bestanden.
Ich denke, er, als Familenrichter ist sich über die Brisanz und über den Konflikt, für die allein sorgeberechtigte Mütter verantwortlich sind, gar nicht im Klaren.

Die alltäglichen familienrechtlichen Erfahrungen , die er aus seiner Dezernatstätigkeit zieht, haben nur ein Bruchteil dessen, was bei uns vom Väterwiderstand.de oder bei Euch aufläuft.

Ihnen (den Familienrichtern) wegen ihrer Unwissenheit zu vergeben, fällt mir deswegen aber nicht im Traume ein.
Denn bei gehöriger Anstrengung hätten sie wissen können oder wissen müssen, welche Konsequenzen und Auswirkungen eine mütterfreundliche Rechtsprechung auf das Kindeswohl hat.

Dieser hier hat es mglw kapiert, nachdem ihn @raid darüber aufgeklärt hat.
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Die wissen alle was los ist!. Der Richter hat sich wahrscheinlich nur gewundert das @raid im Bilde ist.
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ein Beispiel, wie Umgang nicht statt finden sollte!
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Die Stellungnahme des Jugendamtes bzgl. der OLG-Beschwerde wegen gemeinsamer elterlicher Sorge ist eingetroffen:
Sie machen es sich ebensoleicht wie das AG: Es gibt massiv Streit, deswegen ist die geS dem Kindeswohl abträglich. Kaum ein Wort über die Ursachen der Streitigkeiten (das Fehlverhalten der KM wird komplett unter den Teppich gekehrt; das JA gibt nur die Positionen wieder, ohne zu bewerten was sie für wahrheitsgemäß oder glaubwürdig halten). Mediation hält die JA-Mitarbeiterin für sinnlos, weil höchstwahrscheinlich ergebnislos.
Einziger Pluspunkt: Einen Auskunftsanspruch des KV bejaht sie ausdrücklich, aber das ist ja allenfalls ein Nebenschauplatz.
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@ raid - Ja, wir sind auch der Ansicht, dass unsere Chancen von ca. 5 Prozent auf ca. 2 Prozent oder so gefallen sind.
Fakt ist nunmal, dass sämtliche Streitereien (die in der Tat heftig sind) ausschliesslich von der KM ausgehen. Die schafft es aber immer wieder, sich bei Behörden oberflächlich als kooperativ hinzustellen. Und die Ämter und Behörden machen sich nicht einmal im Ansatz die Mühe, die Ursache der Differenzen zu hinterfragen, frei nach dem Motto "Es gibt Streit? Dann behält die KM die Alleinsorge!"

Meines Erachtens hat sich das JA hier sehr feig aus der Affäre gezogen. Sie schreiben z.B. kein Wort darüber, ob evtl. wegen der Bindungsintoleranz der KM die Alleinsorge beim KV besser aufgehoben wäre (das war hilfsweise beantragt), oder woher eben die Streiterein rühren. Es wird nur von "gegenseitigen Vorwürfen" gesprochen, aber mit keiner Silbe davon, was das JA von diesen Vorwürfen hält.

Aber was soll`s, wir hatten uns da eh keine großen Chancen ausgerechnet. Es ist nur - wie immer - ernüchternd zu sehen, dass all die pädagogisch und juristisch geschulten Fachkräfte die doch recht offensichtlichen Ränkespiele der KM nicht sehen WOLLEN.
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Ihr solltet vielleicht einmal anfangen taktisch und strategisch zu denken. Wenn ich im Graben liege, greife ich nicht die Mutter direkt an sondern das, was ihr Weh tut. Das kann die Mutter der Mutter sein oder ihre beste Freundin, ihr Beruf oder sonstwas.
Juristische Debatten übers Sorgerecht scheinen jedenfalls relativ wenig zu bringen.
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@ iglu - Die KM hat nur einen einzigen Punkt, der ihr weh tut, und das ist das liebe Geld. Und da können wir halt leider die Daumenschrauben nicht ausreichend ansetzen.
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Habe das Topic nicht komplett verfolgt aber mal ne Zwischenfrage:

Hatte schon jemand Erfolg aufgrund des neuen Gesetzes?
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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