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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
Es geht doch! Sauber hingekriegt!

Damit bestätigt sich
1. wer durchhält, hat reale Chancen, seinem Kind förderlich sein zu können
2. es gibt sie: Richter, die sich am Sinn des Gesetzes orientieren und nicht bei fehlenden Kindeswohl widersprechenden Gründen auf Kooperations- oder Kommunikationsdefizite ausweichen oder den Streit um und über das Sorgerecht selbst zum Anlaß nehmen, den Antrag des Vaters zurück zu weisen.

Dass die Gegenseite sich auf einen Vergleich eingelassen hatte ist eine Bestätigung dafür, dass sie selbst den vorgetragenen Scheingründen auch im Beschwerdeverfahren keine Bedeutung beimißt.
So konnte man Kosten sparen.

Gut der Richter!
Man sollte ihn löblich namentlich erwähnen!
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RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Ibykus - 19-09-2013, 13:42
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:11

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