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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
Deine Aufforderung schmeichelt mir natürlich, aber ich bin erstens nicht Jurist genug um das abschließend zu klären und zweitens ist die Sache zu komplex, als dass man sie mal eben ergoogelt.

Vielleicht findest du einen Angriffspunkt im Verfahrensrecht: Wenn sich die erste Instanz auf 1696 BGB bezieht, führt sie das Verfahren nach 166FamFG. Sie müsste es richtigerweise gemäß 155a FamFG geführt haben, was du ja auch zumindest sinngemäß so beantragt haben wirst.
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RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von iglu - 28-09-2013, 18:12
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:11

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