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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
Auf was für Fragen muss ich mich beim FamG einstellen????

Die KM hat ein Anwalt ich werde ohne auflaufen. Angst habe ich keine. Ist bis dato nur ein Brief von ihrem Anwalt geschrieben worden, mit dem SchlussSatz: Eine weiterer Sachvortrag zur Frage, ob die Einräumung eines gS dem Kindeswohl entspricht, bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Seither habe ich kein Anwaltschreiben mehr erhalten obwohl ich nochmals darauf hingewiesen habe, dass keine schwerwiegende oder gar nachhatige Störungen der Beteiligten vor liegt. Das ich seit der Schwangerschaft im regelmäßigen Kontakt zu KM stehe, den Umgang mit dem Kind gerne und häufig ausübe und es der KM nur darum geht, dass gS zu verhindern. (natürlich alles viel förmlicher ;-)

Trotzdem stellt sich mir die Frage: Warum müssen wir vor dem FamG obwohl klar ist, dass keine kindeswohlgefährdenden Gründe vorliegen????
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RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von MiMa - 18-10-2013, 14:11
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:11

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