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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
(29-10-2013, 13:02)Ibykus schrieb:
Zitat:.. beim Deubner-Infoserve:
In welchem Land leben die, die solche Informationen verbreiten?
Na, im Juristenstadel .....Angel

Die Neuregelung des §1626a ist nichts weiter als eine ABM-Maßnahme für die Anwaltszunft. Und Volksverdummung.

Konkret habe ich nun etliche Verfahren mitgekommen - in unserer Begleitung eigentlich alle erfolgreich. Aber kein einziges "schriftliches, vereinfachtes Verfahren". Das scheint nur eine theoretische Möglichkeit zu sein, die in der Rechtspraxis keine Anwendung findet.

Zitat:Und hier hat wieder einer das Sorgerecht erhalten:

- Ende Mai den Antrag gestellt
- Das Gericht Tempelhof-Kreuzberg gibt der KiMu eine achtwöchige Stellungsnahmefrist
- kurz vor Ablauf beantragt KiMu Fristverlängerung - die ihr gewährt wird.
- Am letzten Tag der Nachfrist geht ein "Widerspruch" ein, der im wesentlichen aus Textbausteinen des vam(v) besteht. Weil sie evtl. mal wegziehen will, soll ABR ihr verbleiben und weil der Vater "nur den mindesten Mindestunterhalt" bezahlt, könne die Vermögenssorge ihm keinesfalls überlassen werden. Es sei unerhört, dass der Vater das (zusätzliche) Taschengeld ans Kind, teilweise von der Übernahme häuslicher Pflichten abhängig mache. Im übrigen sei alles auch die letzten 13 Jahre gut bei ihr gelaufen.
- Gericht beraumt für Ende Oktober Termin zur Anhörung an, Kind wird geladen
- im Termin redet Vater a) "nur von den positiven Einigungen" und er besteht b) darauf, dass die Kimu "die Gründe" vorträgt.
- als das RichterIN nach "konkreten" Gründen fragt, hebt die Kimu erneut zum Schmonzetten-Vortrag an.
- Nachdem das RichterIN klargestellt hat, dass es kein prophylaktisches Wegzugs-ABR geben wird ...... kann sie die Einigung der Eltern protokollieren. Jedenfalls wird so eindringlich mit der Kimu geredet, dass ein Beschluss vermieden wird. Das scheint für das RichterIN wichtig. Zumindest spart sie sich die Gründe.
- das Kind saß vergeblich vor der Tür und wurde nicht (mehr) gehört.

Zwischenfazit aus meinen bisherigen Beobachtungen:
Es gibt kein Sorgerecht im vereinfachten Verfahren gegen den Willen der Mutter.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von sorglos - 29-10-2013, 14:17
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:11

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