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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
Ich hab eine Frage, die mich schon seit Tagen beschäftigt.

Der Anwalt der KM schreibt - ich würde keinerlei Absprachen einhalten - was nicht stimmt.

Beispiel:
KM spricht mit KV die Termine für die Abholung des Kindes bei der Tagesmutter bzw. Kita ab. Diese werden sorgfälltig eingehalten.
KV hat einen neuen Arbeitgeber und muss Kind früher wie sonst zur Tagesmutter/Kita bringen, da er es sonst nicht pünktlich schafft auf der Arbeit zu sein. KM wurde dies vom KV mitgeteilt. Tagesmutter beschwert sich bei KM, da sie von KM keine Info erhalten hat. KV steht wie ein Depp da! KM verurteilt KV und ist nicht bereit ein kompromiss einzugehen und wirft KV vor (laut Anwalt) die Absprachen nicht einzuhalten.

Aus meiner sicht wurden ABSPRACHEN eingehalten. Kind weg bringen, Kind abholen.
Aus meiner sicht hat es hier am Informationsaustausch gehadert. KM hat Info an Tagesmutter nicht weiter gegeben (Komunikation)

Meine Frage:
Wie sieht es das FamG? Wird hier auch zwischen "Absprache" und "Komunikation(fehler)" unterschieden?

Wo runter fallen Absprachen bzw. wann sind es Verständigungsproblem?

Vielen Dank :-)
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RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von MiMa - 31-10-2013, 13:12
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:11

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