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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
Für deinen eigenen Fall ist aber doch nun Ende der Fahnenstange? Ein erneutes Verfahren wäre natürlich möglich, aber erst sinnvoll wenn du irgend eine (im Sinne des Gerichts) positive Entwicklung nachweisen kannst. Ansonsten wäre das Geldverbrennung.
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RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von p__ - 31-10-2013, 19:59
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:11

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