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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
(12-03-2014, 00:38)Absurdistan schrieb: Mein Anwalt hat mir heute erzählt die Beschwerde wurde vom Amtsrichter abgewiesen. Vom Amtsrichter! Nicht OLG.
das ist nicht ungewöhnlich!
Den Dich beschwerenden Teil muss er aber zur Entscheidung dem OLG vorlegen:

"... wird der Beschwerde nicht abgeholfen und zur Entscheidung dem Oberlandesgericht vorgelegt."

Ob die KM in der ihr gesetzten Frist Stellung nimmt oder nicht, ist dafür unerheblich. Es sollen lediglich IHRE Rechte gewahrt werden. Denn es könnte ja sein, dass sie von einer nicht angeführten Lebensversicherung oder von sonstigem Kapital weiß, das einer Gewährung der beantragten PKH entgegen stehen würde.
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RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Ibykus - 12-03-2014, 07:02
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:11

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