01-05-2014, 14:14
(28-04-2014, 15:33)Absurdistan schrieb: Trotzdem vorher schon Termin für Anhörung verlangen?natürlich!
Unter anderem wurde bemängelt das wir uns nicht auf einen Lebensmittelpunkt einigen können. Verstehe nicht was heutzutage das Gefasel mit Lebensmittelpunkt noch soll. Gerade weil es den seit 1,5 Jahren nicht wirklich gibt.
Ich denke, dort geht es um die Ablehnung der eA. (?)
Vor dem BVerfG geht es um die Gewährung der VKH!
Google mal ein bischen - man wird schnell fündig!