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Mitwirkungspflicht der Mutter beim Ermitteln des Vaters bei Samenspende
#1
Falls es in diesen Strang nicht passt, bitte verschieben.

Anonyme Samenspenden können teuer werden: Wenn eine Mutter versäumt, die Identität des Vaters herauszufinden, muss das Jugendamt keinen Unterhalt zahlen. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte die Klage einer Mutter ab, deren Kind durch eine Samenspende aus Dänemark gezeugt worden war.
http://www.spiegel.de/panorama/gesellsch...00395.html
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#2
Dass die Trulla überhaupt bis zum BVG hoch klagen konnte, fasse ich nur mit Mühen.
Ja, und wer zahlt nun, für das Kind? Ich hoffe mal, dass nun die bucklige Verwandtschaft ran muss - Oma und Opa und/oder Mama selbst.
Hauptsache nicht schon wieder ich. Ich zahle schon mehr als genug, für Frauen aller Art und ihre Gelüste.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#3
Den Satz,

muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen und "anonyme" gedanklich für einen Moment streichen. Dann geht einem der ganze Hintergrund und auch das, was sich vordergründlich(st) tut, so richtig auf:

(17-05-2013, 15:43)blue schrieb: Anonyme Samenspenden können teuer werden ...

Man darf daraus ein paar Schlüsse ziehen. Der wichtigste ist wohl im Kontext der Mutter: ".. teuer werden ..". Das 'bekannte Samenspenden' ebenfalls auch richtig Kosten verursachen, das ging dem Verfasser (m/w) wohl nicht durch den Kopf - scheint ihm aber wohl bewusst gewesen zu sein; nur eben, in seinem Unterbewusstsein!

Hieraus kann man Einiges ableiten - und wie Bluter schon zu recht anmerkte, Bestimmtes als recht verwunderlich betrachten. Wenn es eine Mutter trifft, dann ist das teuer - bei einem Vater wird es lt. OECD aber als Konsumausgabe gewertet. Einfach nur krank, solche Denke.

SgI

_________________________________________
PS und noch ein Paradoxon an dieser Geschichte: Wenn Mutti (nicht das Merkel) sich durch die Gegend vögelt und den Vater nicht benennen kann, dann bekommt sie Unterhaltsvorschuss. Lässt sich eine klagende Pullertrude aber anonym inserminieren, dann gibt es nichts.

Daran mag man die Bigotterie dieses Systems erkennen, so man denn mag ...
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#4
(17-05-2013, 20:19)StrengGeheimerInformant schrieb: Hieraus kann man Einiges ableiten
Eben! Grundsätzlich positiv denkende Menschen wie @Skipper sollte das eine Steilvorlage sein. Smile
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#5
Was macht ihr bloß aus meinen schönen Blumen?!
Wink
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#6
Schönheit

liegt immer im Auge des Betrachters. Und manche Blumen müffeln eben. Ein mehrdimensionales "Wirkungsgefüge" also ...

Ich denke, dass dieses 'Bouquet' bis zum Himmel stinkt. Aber, wenn man es partout so betrachten möchte; als die "schönen Blumen" also. Nur zu: Niemand wird davon abgehalten, 'Unterhaltsästhetik' für sich zu definieren, wie er oder sie es für richtig hält.

Meist sind es genau ebensolche Leute, welche Ästhetik im Geisterfahrersinn definieren. Menschen also, die entweder a) nichts bezahlen (müssen), b) andere für sich zahlen lassen oder c) lediglich nach der Empfängnis im Rahmen der eigenen Zustände empfangen wollen.

Der Staat als aufgehübschte Supernanny sozusagen.
Das kleine ABC der Gesellschaft eben.

SgI
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#7
(17-05-2013, 19:50)Bluter schrieb: Ja, und wer zahlt nun, für das Kind?
Auf die Veröffentlichung des Urteils bin ich gespannt. Urteil vom 16.05.2013, Az. 5 C 28.12
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bv...jugendamt/
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#8
Wären die Juristen ehrlich, würden sie sagen, dass sie zahlen lassen, wenn sie Bock drauf haben.
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#9
(17-05-2013, 19:50)Bluter schrieb: Dass die Trulla überhaupt bis zum BVG hoch klagen konnte, fasse ich nur mit Mühen.
Das musste sie wohl tun, damit sie vom Jobcenter das kriegt, was ihr zusteht.
Unterm Strich haben ein paar Juristen wieder ihre Existenzberechtigung belegt. Für die Frau ist es egal, ob das Geld vom Jugendamt oder vom Jobcenter kommt.
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#10
Wie ich dem Beitrag eines 123recht-Juristen entnehmen konnte, hat das VG in Freiburg zumindest auf der Kostenseite ein wenig zur Dämpfung beigetragen. Es hat nämlich für diesen Fall eine Sprungrevision zugelassen.

Damit ist natürlich die Frage der Kostenübernahme für ein auf diesem Weg gezeugtes Kind keinesfalls vom Tisch, auch wenn es Mutter und Kind egal sein dürften welche Dritte am Ende die Rechnungen begleichen. Das geht aber meines Wissens stramm nach dem Motto "Privat vor Staat".
Und wenn nun bei Oma und Opa nicht viel oder nichts zu holen ist, dann soll die emanzipierte, moderne und frei entscheidende Frau mal schön und so weit wie möglich den Bedarf des Kindes mit eigener Hände Arbeit decken. Arbeit gibt es für Frauen schließlich mehr als genug, z.B. in Frauenhäusern, kommunalen Gleichstellungsbüros, oder in der parlamentarischen Arbeit, bei einer unserer Blockparteien.

Zur Frage was die Gutste geritten hatte, überhaupt Leistungen aus dem UVG zu fordern:
Zitat:Auch in Fällen, in denen der biologische Vater unbekannt oder unbekannten Aufenthaltes sei, gewähre der Staat solche Unterhaltsausfallleistungen. Zudem erhielten auch Kinder Unterhaltsausfallleistungen, deren Väter wirtschaftlich nicht leistungsfähig und daher auch nicht unterhaltsverpflichtet wären. Auch in diesen Fälle bestehe keine Rückgriffsmöglichkeit gegenüber dem anderen Elternteil.
Ist das so?
Wenn ich in diesem Forum unterwegs bin, stolpere ich zumindest immer dann über einen § 170 StGB, wenn der Vater bekannt ist und ist er es (noch) nicht (MfG, an LD), dann steht nach Fingerzeig durch die Mutter eine Vaterschaftsfeststellung an. Auch bin ich bisher davon ausgegangen, dass sich Unterhaltsschulden zumindest dann aufhäufen, wenn der dazu Verpflichtete immer mal wieder an diese seine 'ureigenste und erste väterliche Pflicht' erinnert wird.
Interessant lediglich die geäußerte pauschale Vermutung, dass "keine Rückgriffsmöglichkeit gegenüber dem anderen Elternteil" bestehe.
Wenn wahr, erkenne ich keinen Grund, weiterhin kostenintensive sog. Beistände und andere Inkasso-Beauftragte mit solchen Dingen zu beschäftigen.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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