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Ausgewanderter Unterhaltsschuldner, bisherige Ereignisse
#26
(26-03-2014, 19:28)Kindeswohlhandel.de schrieb: Wohl der beste Weg! Und Spass macht es in der sozialen Hängematte zudem.

Wer zu faul zum Arbeiten ist = Ja. Wer etwas im Kopf hat, der geht einem Job nach und sucht nach neuen Wegen der Geldbeschaffung.

Ich kenne genug die erst in Deutschland gescheitert sind

Das sind diejenigen, die in der sozialen Hängematte liegen. Dann geht es nur noch bergab.

Zudem, Petrus hat es ja geschildert, wehe es passiert irgend etwas dummes im Ausland - hier sei Thailand explizit genannt, aber auch in den USA bist du schneller in Ketten für zig Jahre als du Unterhaltsprellen schreiben kannst.

Das ist kompletter Unsinn. Das sind extreme Einzelfälle, wo Unterhaltspreller aus dem Ausland nach Deutschland zwangsweise überführt werden. Vielleicht eine Person pro Jahr ...

Ein Klassenkamerad hat sein Erbe genutzt

Hat mit eigener Arbeit wenig zu tun. Also kein brauchbares Beispiel

Ich stehe für Meinungsfreiheit, aber man sollte da schon aus eigener Erfahrung berichten oder an tatsächlichen Beispielen, die man wirklich genau kennt, erläutern. Propaganda sollte man sich generell verkneifen. Das mindert die Glaubwürdigkeit bis zum absoluten Tiefpunkt.

(Ich habe in rot meinen Kommentar oben reingeschrieben.)
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#27
Missbraucht diesen Thread bitte nicht für den üblichen, vollkommen ausgelutschten "was tun?" Kreisverkehr. Hier gehts um das "wie es weiterging" eines ausgewanderten Unterhaltspflichtigen.
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#28
Dino ich habe in den 90ern mehrere Jahre in Südamerika als Projektkoordinator gearbeitet, ich denke ich kann das daher ganz gut beurteilen.

In Thailand habe ich zwei Freunde die dort eine Thai geheiratet und was erfolgreich aufgezogen haben. Aus erster Hand kenne ich viele Geschichten von gescheiterten Existenzen. Beide haben aber noch Basics in Form von Wohneigentum in Deutschland für alle Fälle.

Deinen Weg verurteile ich nicht, für mich wäre das allerdings nichts wegen der möglichen Abhängigkeit von dritten Personen. Ansonsten hast du mein Wohlwollen. Wink

Mein "Erfolgsrezept" ist hier in Deutschland arbeiten und KU weiterreichen. Da ich nicht im Streit lebe mit meiner Ex habe ich nochmal vor kurzem über ein Angebot in der Schweiz ernsthaft nachgedacht.

Nenne mich meinetwegen Faul, aber ich geniesse die geregelte 37,5/h Woche im 08/15 Job hier in Deutschland - mein Hamsterrad habe ich stillgelegt.

Es sind eben andere Dinge, vor allem meine Kinder wichtiger wie ein AMG oder Porsche zu fahren. Und es werden keine unnötigen Begehrlichkeiten geweckt.
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#29
(26-03-2014, 21:13)Kindeswohlhandel.de schrieb: Mein "Erfolgsrezept" ist hier in Deutschland arbeiten und KU weiterreichen.

Ist ja schön. Hier gehts aber um das "wie es weiterging" eines ausgewanderten Unterhaltspflichtigen.
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#30
Danke fuer die Tipps! Die Goldbarren bleiben zuhause und kommen nicht ins Reisegepaeck ;-)

Bezueglich Bundeszentralregister werden wir ueber einen Rechtsanwalt anfragen bevor die Reise (irgendwann) los geht.
Oder gibt's andere Alternativen? Habe hier recheriert, aber nicht viel gefunden.
German Family Law is morally bankrupt
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#31
BZR Anfrage über Anwalt ist die einzige Möglichkeit zu erfahren, ob BUNDESWEIT Ermittlungsverfahren gegen Euch laufen bzw. ob Suchvermerke (Ausscheibung zur Aufenthaltsermittlung, Festnahme etc.) existieren.
Grund ist, dass die einzelnen Staatsanwaltschaften nur dorthin melden.
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#32
Wenn ich dem Fred folge:

1,5 Jahre weg, nix bezahlt, komme zurecht. Immer noch gute Arbeit, Exe, Hartz IV, sehr gut. Eine der besten Entscheidungen zu gehen und nix zu zahlen.
Gruß aus Fernost
Pennfred
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#33
Exfrau auf Hartz IV ist eine sehr gute Tat.
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#34
(27-03-2014, 15:55)Beobachter schrieb: BZR Anfrage über Anwalt ist die einzige Möglichkeit zu erfahren, ob BUNDESWEIT Ermittlungsverfahren gegen Euch laufen bzw. ob Suchvermerke (Ausscheibung zur Aufenthaltsermittlung, Festnahme etc.) existieren.
Grund ist, dass die einzelnen Staatsanwaltschaften nur dorthin melden.

Es gibt noch eine weitere Moeglichkeit: Im Ausland deutsche Botschaft bzw. Generalkonsulat zwecks Registrierung. Wahlteilnahme, konsularische Dienstleistungen wie Beglaubigungen usw. aufsuchen (mit Perso, NICHT mit Reisepass). Die machen bei deutschen Besuchern immer eine BZR Abfrage und teilen bei Nachfrage auch das Ergebnis mit, und telefonieren ggf. sogar mit der Staatsanwaltschaft.
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#35
Damit macht man denen das Land bekannt, in dem man sich befindet.
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#36
Danke nochmals fuer eure Muehe.

Werden definitive einen Anwalt in ein paar Jahren mit der BZR-Abfrage beauftragen zwecks Eintragungen.

Strafrechtlich ist uns nix bekannt, da unsere Eltern in D gemeldet sind und ich auch noch eine Postanschrift bei meinen Eltern habe (extra fuer negative Benachrichtigungen gedacht. Wenn jemand was will, kann ich mich immer noch schnell abmelden). Von Leutnant Dino wissen wir ja, dass die 170er immer gestellt werden. Unsere Verwandten haben aber nie von Polizei oder StA etwas gehoert, auf jeden Fall bis jetzt nichts.
Haetten zumindest im Ermittlungsverfahren doch 'Zeugenvernehmungen' angefragt werden muessen, oder sehe ich das falsch.
Einen Strafbefehl koennen die von der Staatsanwaltschaft ja vor Gericht ohne Zeugen und Ladungen beantragen, aber die interviewen ja immer gerne Ehepartner und Verwandte als Schikane.

Die Exe hatte vorher schon vorher als abgebrochene Studentin von Hartz IV gelebt, das Kind galt als finanzielle uprade-Massnahme, um noch mehr Geld abzuzocken und vor'm Arbeitsamt ein paar Jahre Ruhe zu haben.

Eine deutsche Botschaft werden wir nicht betreten, zumindest nicht im Zielland. Dazu hassen wir deren Vorgehensweise zu sehr und auch von Landleuten, die unter uns hier im Zielland leben, hoert man nix gutes von der deutschen Botschaft, die sehr selbstherrlich und unfreundlich vorgeht.

Ansonsten kann man sich im Ausland auch kostenguentig privat krankenversichern, sein Einkommen vor Verlust schuetzen, z. B. bei Krankheit und Behinderung, vom Standard alles okay. Deutschland ist vom Gesundheitssystem auch nur noch unteres Mittelfeld, aber da will ich jetzt kein neues Minenfeld eroeffnen.
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