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Für Kinder: Kindergeld, Steuerfreibetrag oder Grundsicherung?
#7
(26-05-2013, 19:39)Nappo schrieb: Was den Kndesunterhalt angeht, wäre eine Überprüfung auch realativ einfach. Wenn Väter der alljährlichen Auskunftspflicht über ihre Einkünfte unterliegen, würden demgegenüber Mütter der gleichzeitigen Auskunftspflicht unterliegen, per Quittung nach zu weisen, wofür das Geld des Kindes (!) ausgegen wurde. Differenzen sind auf ein Sparbuch des Kindes zu überweisen.
Oh da schreit aber die holde Weiblichkeit auf!

Im Prinzip ist das auch nichts anderes, was ein gesetzlicher
Betreuer für seinen Schützling tun muß. Der muß auch jährlich dem Betreuungsgericht Auskunft geben, wofür er das Geld des Betreuten auf den Kopf gehauen hat. Dafür muß er einen Rechenschaftsbericht und eine Rechnungslegung, ggf. mit Belegen, dem Gericht vorlegen.
Für die Bearbeitung dieser Formulare bekommt er aber immerhin noch eine kleine Aufwandspauschale.

Aber wäre das nicht auch ein weiterer staatlicher Eingriff in die
Familienautonomie? Aber ich glaube des ist jetzt sowieso Off Topic.
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RE: Für Kinder: Kindergeld, Steuerfreibetrag oder Grundsicherung? - von Sixteen Tons - 26-05-2013, 20:03

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