(29-05-2013, 00:22)Das Nerdliche Orakel schrieb: Ein Bekannter von mir ist inzwischen Altenpfleger. Die dazugehörige Lehre dauerte drei Jahre. Davor war eine Lehre zum Altenpflegehelfer. Er hat dafür nur die Grundsicherung von der ARGE bekommen. Es gab kein Lehrlingsgehalt. Der Ausbilder hat sogar Geld dafür kassiert, dass er jemanden 40-Stunden-Woche arbeiten lässt. Das waren vier Jahre mit einem Netto-Stundenlohn von 2,20 Euro.
Aber die Arge hat gezahlt; oder müßte der Vater zahlen?
Falls der Vater zahlen müßte, würde ich als Vater dem Kind bedeuten, daß es eine solche Ausbildung vergessen kann.
Simon II