Urteil des LG Stuttgart 8 O 357/07 vom 11.01.2008
Nach einer Auktion zur "Ersteigerung sexueller Dienstleistungen" hat die „ersteigerte“ Frau bei einer Schwangerschaft Anspruch auf die Daten der möglichen Väter
Die Klägerin hat sich bei einer Internetplatform für sexuelle Dienstleistungen mehrmals "ersteigern" lassen. Sie hatte mit sechs verschiedenen Männern, die bei der "Versteigerung" jeweils unter "Nicknames" aufgetreten sind, sexuellen Kontakt. Dabei wurde sie [Unterschreitung des Mindestniveaus].
Die Frau kann die Herausgabe aller Kontaktdaten der in Frage kommenden Väter verlangen, da
1. der Vertrag über die "Ersteigerung" sexueller Dienstleistungen aufgrund der heutigen, liberalisierten Auffassungen nicht als sittenwidrig anzusehen ist
2. das Interesse der möglichen Väter an der Geheimhaltung ihrer persönlichen Daten gegenüber dem Interesse des Kindes an der Feststellung der Vaterschaft nachrangig ist
3. das Versäumnis der Klägerin nach den Namen zu fragen, nicht zu Lasten des Kindes gehen darf.
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7386.htm
http://www.jurpc.de/rechtspr/20080033.pdf
Nach einer Auktion zur "Ersteigerung sexueller Dienstleistungen" hat die „ersteigerte“ Frau bei einer Schwangerschaft Anspruch auf die Daten der möglichen Väter
Die Klägerin hat sich bei einer Internetplatform für sexuelle Dienstleistungen mehrmals "ersteigern" lassen. Sie hatte mit sechs verschiedenen Männern, die bei der "Versteigerung" jeweils unter "Nicknames" aufgetreten sind, sexuellen Kontakt. Dabei wurde sie [Unterschreitung des Mindestniveaus].
Die Frau kann die Herausgabe aller Kontaktdaten der in Frage kommenden Väter verlangen, da
1. der Vertrag über die "Ersteigerung" sexueller Dienstleistungen aufgrund der heutigen, liberalisierten Auffassungen nicht als sittenwidrig anzusehen ist
2. das Interesse der möglichen Väter an der Geheimhaltung ihrer persönlichen Daten gegenüber dem Interesse des Kindes an der Feststellung der Vaterschaft nachrangig ist
3. das Versäumnis der Klägerin nach den Namen zu fragen, nicht zu Lasten des Kindes gehen darf.
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7386.htm
http://www.jurpc.de/rechtspr/20080033.pdf
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.