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Unterhalt für 18 jährige Tochter mit eigenem Kind
#5
Ich würde ihr die CD zurückschicken und eine Kopie behalten.
Zusätzlich würde ich einfach nichts mehr zahlen ohne ihr das weiter zu erläutern.
Lange Erklärungen sorgen nur für noch mehr Konfliktstoff.

Denn wer als Erwachsener was essen will muss es sich verdienen und wer es sich nicht selbst verdienen will/kann muss jemanden fragen ob er was abgibt.
Ergo: sie soll sich melden wenn sie Geld haben will und dann kannst du ja fragen auf welchen rechtlichen Anspruch (falls es überhaupt einen gibt) sie diese Forderung stützt.
Daneben kann sie ja auch Ansprüche aus anderen Gründen geltend machen, weil sie z.B. von Beruf Tochter ist oder ähnliches, aber dazu müsste sie sich erst mal wie eine "normale" Tochter verhalten. Und diese Ansprüche sind ja nicht einklagbar.

Wenn der Vater ihres Kindes nicht leistungsfähig ist, kann es dir passieren, dass du evtl. wieder für sie ran musst, allerdings spielen dann die Einkommensverhältnisse aller großeltern einer Rolle und die Selbstbehalte liegen deutlich höher.
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RE: Unterhalt für 18 jährige Tochter mit eigenem Kind - von MitGlied - 03-06-2013, 14:09

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