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Bundeswehr, Haus, Kinder und Scheidung ...
#5
Tja, die ganze Situation bzw. Konstellation kommt mir bekannt vor.

Er soll sich auf jeden Fall nicht kirre machen lassen von unverschämten Anwaltsbriefen und vom Jugendamt. Einfach ein dickes Fell zeigen.

Zum Finanziellen:

Bis zur Scheidung wird das gemeinsame Haus das gemeinsame Haus bleiben. Das hat für ihn den Vorteil, dass die Zins- und Tilgungsraten von seinem Einkommen abgezogen werden. Er wird bis zur rechtskräftigen Scheidung Trennungsunterhalt an seine Noch-Ehefrau zahlen müssen, und zwar aus folgendem Grund: die Ehe besteht ja noch fort, und seine Noch-Ehefrau darf nicht schlechter gestellt werden.
Über die Höhe des Trennungsunterhalts soll er streiten mit allen Mitteln und bis in die höchste Instanz (Oberlandesgericht). Er muss allerdings davon ausgehen, dass das Familiengericht in einer einstweiligen Verfügung der Noch-Ehefrau einen vorläufigen Trennungsunterhalt zusprechen wird. Diese einstweilige Anordnung ist dann ein vollsteckbarer Titel, d.h. es kann daraus direkt die Besoldung deines Bruders gepfändet werden.
Er sollte sich schleunigst einen Anwalt suchen, der dafür sorgt, dass der Trennungsunterhalt erträglich ausfällt. Immerhin wohnt sie jetzt beim neuen Stecher, soll sie dem doch auf der Tasche liegen (will sagen, es liegt keine Bedürftigkeit der Noch-Ehefrau vor, die einen überzogenen Trennungsunterhalt rechtfertigen würde).
Kindesunterhalt wird er nach Düsseldorfer Tabelle gemäss seinem Einkommen (ohne Berücksichtigung der Zins- und Tilgungsraten fürs Haus! Die sind nur massgeblich für Trennungsunterhalt!) zahlen müssen, da führt kein Weg dran vorbei. Es könnte eventuell so kommen, dass die Noch-Ehefrau einen niedrigeren Kindesunterhalt verlangt, damit mehr Unterhaltsanspruch für sie über bleibt. Der Kindesunterhalt geht nämlich vor, Ex-Frau kommt erst dann, wenn genug übrig bleibt (wie in meinem Fall.....).

So lange die Exe noch mit im Grundbuch steht, kann er das Haus weder alleine nutzen noch verkaufen, wenn sie nicht will. Das ist eine ganz böse Falle. Sie kann den Verkauf verhindern, im sog. Verbundverfahren aber trotzdem den Zugewinnausgleich verlangen - den dein Bruder dann zahlen muss, ohne Möglichkeit, diesen Zugewinn auch tatsächlich aufs Konto zu bekommen....

Wichtig noch: die Fristen laufen ab Eingang des Scheidungsantrags bei Gericht! Je länger das dauert, desto länger kassiert Exe Trennungsunterhalt!

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Bundeswehr, Kinder und Scheidung ... - von Austriake - 05-06-2013, 15:16
Steuertricks usw. - von steinlaus - 05-06-2013, 21:23
RE: Bundeswehr, Haus, Kinder und Scheidung ... - von iglu - 05-06-2013, 23:25
RE: Bundeswehr, Haus, Kinder und Scheidung ... - von iglu - 05-06-2013, 23:35
RE: Bundeswehr, Haus, Kinder und Scheidung ... - von iglu - 06-06-2013, 07:19
RE: Bundeswehr, Haus, Kinder und Scheidung ... - von blue - 07-06-2013, 21:26
RE: Bundeswehr, Haus, Kinder und Scheidung ... - von blue - 07-06-2013, 19:27
RE: Bundeswehr, Haus, Kinder und Scheidung ... - von blue - 07-06-2013, 20:30
RE: Bundeswehr, Haus, Kinder und Scheidung ... - von iglu - 07-06-2013, 20:12
RE: Bundeswehr, Haus, Kinder und Scheidung ... - von blue - 07-06-2013, 20:49

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