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"Außergerichtliche" Umgangsregelung durchsetzbar?
#9
Bei jeder gerichtlichen Umgangsreglung, ob nun als Vergleich oder durch Beschluss, muss die Belehrung erteilt werden. Dennoch nehmen sich Richter häufig heraus dies nicht zu tun, was allerdings nicht so tragisch ist, weil man es auf Antrag auch nachträglich machen kann, wenn man sich nicht traut es vom Richter zu verlangen.
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RE: "Außergerichtliche" Umgangsregelung durchsetzbar? - von iglu - 06-06-2013, 22:12

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