Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
"Außergerichtliche" Umgangsregelung durchsetzbar?
#11
@ blue & iglu - Bitte keine falschen Infos verteilen.

Einigt man sich beim Notar z.B. auf den Wortlaut "Hält sich eine der Parteien objektiv nachweislich nicht an die o.g. Regelungen, so wird eine Strafzahlung in Höhe von .... fällig." Dazu berät aber der (gute) Notar ausführlich.
D.h. will man das Kind z.B. bei der KM abholen und sie gibt das Kind nicht raus, holt man sich einen Zeugen (z.B. Polizei) und gut ist.
Oder man nimmt jedes Mal den Gerichtsvollzieher mit, um den "Umgangstitel" zu vollstrecken.
Eine Umgangsregelung vorm Notar ist nichts anderes als ein zweiseitiger Vertrag. In den kann man alle Rechte, Pflichten und Sanktionen aufnehmen lassen, die man möchte (sofern sie nicht rechtswidrig sind). Auch durchaus dem 89er vergleichbare Konsequenzen.
Schwierig wird es dabei eher festzustellen, ob die Sanktionsvoraussetzungen erfüllt sind, aber dafür kann man ggf. eine dritte Stelle als Entscheidungsträger benennen (Zeugen, JA, Mediationsstelle, etc.).
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: "Außergerichtliche" Umgangsregelung durchsetzbar? - von Jessy - 07-06-2013, 11:07

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste