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"Außergerichtliche" Umgangsregelung durchsetzbar?
#19
(07-06-2013, 13:02)Jessy schrieb: Leider nicht, das waren "nur" zwei ausführliche telefonische Vorgespräche. Uns war ja gerade das Thema Vollstreckbarkeit sehr wichtig. Ansonsten kann man sich Vereinbarungen mit der KM ja ins Klo stellen als besseres Abwisch-Papier.

Wir hätten gerne die Probe darauf gemacht, aber die KM wollte dann doch lieber eine gerichtliche Entscheidung.

BGH schrieb:Nur der gerichtlich gebilligte Vergleich stellt auch einen Vollstreckungstitel nach § 86 FamFG dar.
(Beschluss des BGH vom 01.02.2012, AZ XII ZB 188/11)
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RE: "Außergerichtliche" Umgangsregelung durchsetzbar? - von Ibykus - 17-06-2013, 06:47

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