07-06-2013, 22:50
(07-06-2013, 09:59)Nutella schrieb: wer dann ohne hirn vögelt, wird halt "bestraft". das ist für mich keine entschuldigung.
Schlechtes Beispiel, weil die reproduktiven Rechte bei Frauen und Männern extrem ungleich liegen.
Selbst wenn die Vaterschaft gewollt war, dann war eben die gelebte Vaterschaft gewollt und nicht, ein "familienferner Unterhaltspflichtiger" zu werden (beide Worte werden in Recht und Politik verwendet).
Ausserdem könnte man mit diesem Argument auch sagen: Du bist selbst schuld, dass dir einer die Vorfahrt missachtet hat und dich über den Haufen gefahren hat. Hättest ja nicht ins Auto steigen müssen. Wer in ein Auto steigt, muss mit solchen Risiken rechnen.
Übrigens kenne ich keinen einzigen Vater, der seine Vaterschaft in gemeinsamer Betreuung gelebt hat und dann ins Ausland abgehauen ist. Das beste Mittel gegen Elternabschied ist, die Eltern von Anfang an beide gleichermassen einzubinden. Das meine ich durchaus als Pflicht und nicht nur als Möglichkeit.