leider ist es eine schließanlage. mit dem schlüssel kann man die eingangstür aufmachen, die haustür, die tiefgarage betreten, den fahrradraum aufschließen. wir wohnen in einem 10-parteien-haus. das wird dann wohl eine größere nummer. naja, und den briefkastenschlüssel hat er natürlich auch, da muss dann auch das schloss ausgetauscht werden. und den kellerschlüssel hat er, von unserem eigenen keller. ich muss im prinzip alle drei schlüssel als fehlend melden.
@haftpflicht: ja, private haftpflichtversicherung. da steht bei mir, dass sie für einen schlüsselersatz wohl aufkommen. aber diesen ganzen paragraphenquatsch verstehe ich nicht, ich müsste da konkret nachfragen, in welchen fällen ganz genau. mir ist unklar, ob man mir hier fahrlässigkeit oder vorsatz unterstellen kann und da ich ihn ja nicht verloren habe, sondern jemand anderes ihn mitgenommen hat, der mit mir wohnt und nicht über mich mitversichert ist ...
@haftpflicht: ja, private haftpflichtversicherung. da steht bei mir, dass sie für einen schlüsselersatz wohl aufkommen. aber diesen ganzen paragraphenquatsch verstehe ich nicht, ich müsste da konkret nachfragen, in welchen fällen ganz genau. mir ist unklar, ob man mir hier fahrlässigkeit oder vorsatz unterstellen kann und da ich ihn ja nicht verloren habe, sondern jemand anderes ihn mitgenommen hat, der mit mir wohnt und nicht über mich mitversichert ist ...