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ARGE will umfassende Auskunft
#1
Seit Freitag habe ich einen besorgten Vater der an mich herangetreten ist, weil die ARGE für den 8. Jahre alten Sohn Leistungen an die KM zahlt und nun "prüft" ob er Leistungsfähig genug ist um Kohle abzugreifen.

Der Vater hat regelmäßigen Umgang, keinen Titel. Mit der KM besteht bis auf Finanzen kein Streit. Bei Geld, wenn wundert es , versteht die KM keinen Spass. Die KM arbeitet und ist selbst nicht bedürftig.

Er selbst, will keinen Antrag auf Aufstockung stellen, er möchte keinen Titel. Auch eine Klage kommt nur im äußersten Notfall für ihn in Frage.

Daher sind mir natürlich die Hände etwas gebunden und die Wahl des "Kalibers" mit dem ich auf die ARGE schiessen möchte, fällt kleiner aus.

Er verdient im Durchschnitt 1.850€ Brutto im Monat. Bisher zahlt er zwischen 220€ und 250€ KU im Monat. Die Warmmiete beträgt ohne Strom und Gas knapp 405€ für zwei Zimmer. Das Kind ist in der Regel jedes Wochenende bei ihm mit Übernachtungen.

Wenn ich die 4% Berufspauschale, die Altersvorsorge etc. und 1/30 Bedarf pro Umgangstag für das Kind rechne, zahlt er eh schon mehr Unterhalt als er müsste. Mal abgesehen davon, dass auch eine größere Wohnung drin wäre.

In der Praxis werden von den ARGEn hier regelmäßig und mit purer Absicht Fehler bei der Berechnung des vom Vater zu erbringenden Unterhaltes gemacht, weil bei der Berechnung der Leistungsfähigkeit die Freibeträge nicht oder nur teilweise berücksichtigt werden.

Die letzte Überprüfung ist 3-4 Jahre her, die ARGE will bis zum Ende des Monats Juni die letzten 12 Abrechnungen, Steuerbeleg für 2012 und den üblichen Fragebogen haben.

Zitat ARGE:
"Wir danken für Ihre vollständige Auskunft bis 26.06.213, zu der Sie nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) verpflichtet sind."


Mir juckt es in den Fingern eine entsprechende Antwort zu schreiben, aber ich muss Diplomatisch bleiben und sehen, dass er nicht von der ARGE finanziell gevögelt wird. Sad

Ich tendiere zur minimalen Auskunft mit dem Hinweis das der Vater selbst ein Mangelfall und somit Bedürftig ist, ohne dem Moloch ARGE zuviel Daten zu liefern.
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#2
"Liebes Jobcenter, bitte weisen Sie mir nach, dass mein Sohn X trotz meiner Unterhaltsleistungen bedürftig ist und Leistungen durch Sie bezieht."
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#3
Das Kind hat einen Anspruch auf einen Titel und wenn er sich da querstellt, könnte Mutti zum Jugendamt gehen und dann fordern die eben die entsprechende Einkommensauskunft. Genauso könnte sich Mutti einen Anwalt nehmen, der dann das gleiche tut.
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#4
Beppo du warst schneller.... Big Grin

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Aufforderung vom XX.XX.2013 welche ich zur Kenntniss genommen habe.

Den Vorwurf, mein Kind XXXXXXXXXX ist bedürftig nach dem Zweiten Sozialen Gesetzbuch, weise ich zurück.

Hiermit fordere ich sie auf, mir bis zum 30.06.2013 durch entsprechende Nachweise darzulegen, welche Leistungen mein Kind XXXXXXXXXX tatsächlich erhält?

Freundliche Grüße

usw. usf.

Aber ganz so einfach wird es dann wohl doch nicht werden. Zumindest den Tag als sie diesen Brief schrieben sollen sie verdammen. Big Grin

@MitGlied,

den Mindestunterhalt kann er so oder so nicht zahlen mit diesem Einkommen, viel mehr wird er auch nie verdienen können in seinem Beruf.

Und noch ist kein JA oder Titelforderung im Raum, soweit ich das weis bekommt die KM von der ARGE Geld für den Hort/Schule. Diese Geld versucht sie eben vom Vater zu erpressen, ähm zu holen.
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#5
(11-06-2013, 18:53)MitGlied schrieb: Das Kind hat einen Anspruch auf einen Titel und wenn er sich da querstellt, könnte Mutti zum Jugendamt gehen und dann fordern die eben die entsprechende Einkommensauskunft. Genauso könnte sich Mutti einen Anwalt nehmen, der dann das gleiche tut.

Richtig, nur muss man da dem JC nicht gleich alles in vorauseilender Resignation liefern, solange sie selbst nichts liefern.
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#6
(11-06-2013, 18:54)Episches Präteritum schrieb: den Mindestunterhalt kann er so oder so nicht zahlen mit diesem Einkommen, viel mehr wird er auch nie verdienen können in seinem Beruf.
Naja ganz so sicher bin ich da nicht.

Mein Nettorechner wirft mir 1.294,- aus.
Damit kann er den Mindestunterhalt bezahlen.

Und die Abzugspositionen sind zum Großteil keine.
Er kann aber natürlich, neben der Auskunft auch gleich einen ausgefüllten Antrag als H4 Aufstocker mit in die Tüte packen. Smile
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#7
Wenn man sich keinen Titel aufzwingen lassen will muss man zumindest ein wenig Diplomatie und Verhandlungsgeschick haben und die typische Verweigerungshaltung würde dann nur dazu führen, dass diese Behörden dann Mutti drängen auf einen Titel zu bestehen.

Selbstverständlich kann man zunächst einmal anfragen, ob überhaupt eine Bedürftigkeit besteht.
Nur auf den ersten Blick fliesst ja nicht der Mindestunterhalt und wenn z.B. die Mutter Sozialleistungen beantragt hat, wird ja ein Teil davon aus dem Kindesunterhalt gedeckt und in dem Fall wäre das JC berechtigt entsprechende Auskünfte anzufordern.
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#8
(11-06-2013, 19:43)MitGlied schrieb: Nur auf den ersten Blick fliesst ja nicht der Mindestunterhalt und wenn z.B. die Mutter Sozialleistungen beantragt hat, wird ja ein Teil davon aus dem Kindesunterhalt gedeckt und in dem Fall wäre das JC berechtigt entsprechende Auskünfte anzufordern.
Genau aus diesem Grund würde ich zunächst den Nachweis der Bedürftigkeit des Kindes fordern.
Der Bedarf der Mutter darf nämlich nicht aus dem KU, sondern nur aus dem KG gedeckt werden und, afaik, auch nur aus dem Teil der Mutter.
Der KU ist nämlich nicht nur der Zahlbetrag, sondern der Tabellenbetrag!
Und damit die den eben dem Kind nicht stehlen können, um selbst Geld zu sparen, muss man den Nachweis fordern.

Vorauseilendes Vertrauen in die Behörde ist sicher auch hier völlig unangebracht.
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#9
Also die Abrechnungen schwanken monatlich im Netto von 1.194€ bis hin zu 1.300€. Die beruflichen Aufwendungen, wie Fahrtkosten sind nicht so einfach von der Hand zu weisen.

Dann hat der Vater eine anerkannte Wirbelsäulenerkrankung (Gleichstellung), auch das muss berücksichtigt werden aus meiner Sicht?

Die Kindesbetreuung muss ebenfalls mit 1/30 pro Umgangstag vom Regelsatz berücksichtigt werden.

Ich hatte vor ein paar Jahren ein ähnliches Einkommen und ganz andere Forderungen seitens der ARGE bei etwas niedrigeren Zahlungen an KU.

Einfach mal so ein umfassendes Paket an Daten an die ARGE zu liefern, ohne zu Wissen was wofür gezahlt wird, sehe ich nicht ein.

Aus eigener Erfahrung weis ich das es nie genug sein wird und man sich ständig neuen Forderungen gegenüber sieht.
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#10
Servus,

ich zähle mal folgende Fakten zusammen:

vor 3-4 Jahren war die letzte Überprüfung durch die ARGE,

die Mutter selbst ist nicht bedürftig und mit ihr besteht bis aufs Finanzielle kein Streit,

das Kind wohnt bei der Mutter,

das Kind ist ca. 8 Jahre alt, eine Beistandschaft besteht nicht,

es werden ca. 230€ mtl. als Unterhalt aus versteuerten Einkommen gezahlt.


Da ohne einen Antrag keine Sozialleistung gezahlt wird, muss der vor Jahren schon von der Kindesmutter gestellt worden sein.

Wenn Sozialleistungen gezahlt werden, dann besteht eine Bedarfsgemeinschaft. Die Mutter müsste eine Abrechnung von der ARGE haben, in der jeder Betrag aufgelistet ist. Und die Mutter müsste auch von der ARGE zu ihren Einkommen befragt worden sein.

Wenn der Kontakt da ist, würde ich schnellstmöglich die Kindesmutter fragen, um was für Sozialleistungen es sich da handelt. Evtl. kann die Abrechnung kopiert werden. Oder geht es evtl. um das Wohngeld ?

Ich hatte vor Jahren das Problem ganz ähnlich, siehe Beitrag Nr. 4 auf Forderungsübergang Jobcenter
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#11
Guten Morgen,

ich prüfe das in Ruhe und da es sich um einen Vater dreht der nicht so Kampfbereit ist, was ich aktzeptieren muss, lege ich erst mal kleine Kohlen in das Feuer.

Ich kann und darf nicht den Fehler machen meinen damaligen Fall mit ihm zu vergleichen. Auch ist das Amt ein anderes.

Als erstes setze ich ein Schreiben auf wo ich um Fristverlängerung und um Auskunft bitte welche Leistungen für das Kind bezahlt werden.

Der Wohnraum des Vaters ist angemessen mit zwei Zimmern und einer Warmmiete von 403€, schliesslich betreut er das Kind an mindestens 10 Tagen im Monat mit Übernachtung. Mir ist klar, das wenn er keinen Titel abschliesst er auch keine Aufstockung erhält, beim Wohngeld prüfe ich das derzeit. Bei mir haben die damals auch keinen Titel aktzeptiert zum Schluss.

Ziel wird es sein die ARGE zu beschäftigen und von Anfang an die Kosten, die dem Vater durch Beruf, Krankheit und Kindesbetreuung entstehen anerkannt zu bekommen. Zu holen ist nichts bis wenig und ich bearbeite den Vater dahingehend, dass er bereit ist, im Notfall auch eine Klage vor dem Sozialgericht zu führen.

Ich habe auch erst sehr spät erkannt das die Hinweise (Titel/Aufstockung) die mir @Sorglos gegeben hat, hilfreich sind in der Sache.
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