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ARGE will umfassende Auskunft
#10
Servus,

ich zähle mal folgende Fakten zusammen:

vor 3-4 Jahren war die letzte Überprüfung durch die ARGE,

die Mutter selbst ist nicht bedürftig und mit ihr besteht bis aufs Finanzielle kein Streit,

das Kind wohnt bei der Mutter,

das Kind ist ca. 8 Jahre alt, eine Beistandschaft besteht nicht,

es werden ca. 230€ mtl. als Unterhalt aus versteuerten Einkommen gezahlt.


Da ohne einen Antrag keine Sozialleistung gezahlt wird, muss der vor Jahren schon von der Kindesmutter gestellt worden sein.

Wenn Sozialleistungen gezahlt werden, dann besteht eine Bedarfsgemeinschaft. Die Mutter müsste eine Abrechnung von der ARGE haben, in der jeder Betrag aufgelistet ist. Und die Mutter müsste auch von der ARGE zu ihren Einkommen befragt worden sein.

Wenn der Kontakt da ist, würde ich schnellstmöglich die Kindesmutter fragen, um was für Sozialleistungen es sich da handelt. Evtl. kann die Abrechnung kopiert werden. Oder geht es evtl. um das Wohngeld ?

Ich hatte vor Jahren das Problem ganz ähnlich, siehe Beitrag Nr. 4 auf Forderungsübergang Jobcenter
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ARGE will umfassende Auskunft - von Antiworld - 11-06-2013, 18:04
RE: ARGE will umfassende Auskunft - von beppo - 11-06-2013, 18:30
RE: ARGE will umfassende Auskunft - von beppo - 11-06-2013, 19:35
RE: ARGE will umfassende Auskunft - von Antiworld - 11-06-2013, 18:54
RE: ARGE will umfassende Auskunft - von beppo - 11-06-2013, 19:40
RE: ARGE will umfassende Auskunft - von beppo - 11-06-2013, 19:50
RE: ARGE will umfassende Auskunft - von Antiworld - 11-06-2013, 20:10
RE: ARGE will umfassende Auskunft - von holterdipolter - 11-06-2013, 22:46
RE: ARGE will umfassende Auskunft - von Antiworld - 12-06-2013, 06:24

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