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Eingang Vollstreckungstitel beim AG
#51
Naja, das Vollstreckungsrecht ist ja ziemlich eindeutig. Da gibt es wenig Raum für Symphatien oder das Gegenteil. Wenn du einen Teil bereits erfüllt hast, dann hast du ihn erfüllt.
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#52
(04-07-2013, 20:53)Nappo schrieb: Der Obergerichtsvollzieher der zu meinem Arbeitgeber kam und mich kennt war voll sauer! Er hat dann meinem Arbeitgeber gesagt, Er solle sich das ja nicht gefallen lassen!
Wie nett. Tongue Aber sei doch mal ehrlich, was soll der arme Kerl von "Obergerichtsvollzieher" schon auch machen? Er ist doch nur Handlanger der Vollstreckungsindustrie und ist froh, wenn er heil Abends nach Hause kommt.

Du selbst solltest solche Aussagen ignorieren. Das Gleiche wird auch Dein Arbeitgeber machen. Dieser wird eher versuchen, Dich loszuwerden. Wink
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#53
@blue : Natürlich. Stimmt auch. Ich bin ja nicht Realitätsfern. Und es ist so, wie iglu sagt. Hier und da mal bißchen Mitleidsbekundung in Form von "auf die Schulter klopf" und hintenrum wollen sie ihre Ruhe und schmeißen dich raus oder denken, "guck mal die arme dumme Sau". Und Vollstreckungsrecht ist Vollstreckungsrecht. Punkt. Mit Vätern wird immer noch so umgegangen : Streicheln, bis der Maulkorb fertig ist.
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#54
So. Nun ist der Beschluss da !

Ich hatte ja eine Vollstreckungsabwehrklage angestrengt, da die Gegenseite 4.000 Euro zuviel anforderte und ich belegen konnte, dass ich diese gezahlt habe. Meine Klage wurde abgewiesen, da Anwaltspflicht bestünde.

Also wendete ich mich an meinen Anwalt, der sich eine Vollmacht unterschreiben ließ und eine verlängerte Frist bei Gericht beantragte. Allerdings blieb das Einreichen einer Vollstreckungsabwehrklage aus! Die Frist ist verstrichen. Klare Aussage des Anwaltes über den Vorgang fehlt bis jetzt noch.

Somit hat das Amtsgericht nun verfügt, dass mir von meinem Lohn 840 Euro verbleiben. Zusätzlich verbleibt mir wegen eines bei mir wohnenden unterhaltsverpflichteten Kindes 1/3 der Differenz der verbleibenden Restsumme in Bezug auf mein Gehalt. Das wären ca. 290 Euro.

Somit verbleiben mir 840 Euro plus ca. 290 Euro. Davon soll ich laufenden Unterhalt in Höhe von 530 Euro zahlen. Die Pfändung bezieht sich ja auf Rückstände.

Das Amtsgericht verwies darauf, ob die Beurteilung dessen, dass ich in meinen Schreiben an das Gericht anmerkte, (komischerweise ging man doch auf meine Schreiben ein trotz Anwaltspflicht?), dass ich den laufenden Unterhalt nun von dem verbleibenden Geld nicht mehr zahlen könne, dem Strafgericht unterliegt, bezüglich dessen meine Bewährung noch bis Mai 2014 läuft und ich zur Zahlung dieser Summe angehalten werde.

Ich habe nunmehr die private Insolvenz angemeldet. Dergestalt, dass eine von mir beauftragte Stelle nun das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren eingeleitet hat und in der Folge dann sofort die Insolvenz eingeleitet wird. Sofort nach Beginn des Insolvenzverfahrens unterliege ich dem Vollstreckungsschutz. Mein Gehalt liegt knapp unter dem pfändungsfreien Betrag. Dass die Unterhaltsrückstände nicht der Restschuldbefreiung unterliegen ist mir bekannt, aber derzeit völlig egal.

Weil meine Ex einen Zerstörungsfeldzug betrieben hat, geht sie nun mit unter.

Wir haben eine gemeinsame Haushälfte die fremdvermietet ist. Der Kredit ist gesamtschuldnerisch. Da sie auf keines meiner Angebote einging und jetzt der Zeitpunkt gekommen ist, wo mir die Bude sowieso egal ist, geht dieses Immobilienvermögen in die Insolvenzmasse ein.

Vorab habe ich meine Ex zivilrechtlich verklagt, da sie sich seit Jahren geweigert hat, wesentlich günstigere Zinsangebote der Bank an zu nehmen als der Zins, der gerade gezahlt werden muß. Somit hat sie als Mitgesellschafterin der GbR willkürlich den Mitgesellschafter (also mich) geschädigt, weshalb sie zu Schadenersatz verpflichtet ist. Termin ist am 22.08. bei Gericht. Die Summe beläuft sich auf ca. 2.500 Euro Verlust für mich. Monatlich kommen 115 Euro hinzu.

Da es sich um eine Tilgungsaussetzungsfinanzierung handelt, ist nichts von der ursprünglichen Schuldsumme getilgt. Zur Tilgung steht eine Lebensversicherung bei der Bank bereit, die abgetreten ist. Wenn die Insolvenz bekannt wird, wird die Bank den Kredit fällig stellen. Da bei mir nichts mehr zu holen ist, hält sie sich an die Ex. Die Lebensversicherung wird die Bank vorab als Sicherung kassieren. Somit ist der ansehnliche Rückkaufswert aus dem Vertrag für die Ex futsch, auf den sie die ganze Zeit scharf war.

Danach werde ich die Hälfte des Rückkaufswertes zivilrechtlich geltend machen, da mir als Miteigentümer natürlich nicht nur die hälftigen Ausgaben, sondern auch die hälftigen Einnahmen zuzurechnen sind und übergebe dies dann dem Insolvenzverwalter zur Abwicklung und zwar genau dann, wenn die Ex es tatsächlich noch schaffen sollte, die Haushälfte über eine andere Bank zu finanzieren um die derzeitige Bank nach Fälligstellung des Kredites zu befriedigen, was bedeutet dass sie dann meine Hälfte der Schuld übernehmen muss und gleichzeitig die Hälfte des Rückkaufswertes zu erstatten hat. Nochmals ca. 9.000 Euro.

Es kann auch sein, dass der Insolvenzverwalter die Kosten auf die Ex abwälzt und die Mieteinnahmen kassiert. Rechtlich geht das, da bei einer GbR die Grundlage dafür besteht dies machen zu können.

Ich bin sehr gespannt.

Da sie sich alle Mühe gegeben hat nun meine Existenz zu zerstören, muss sie mit den Folgen für sich leben, die sie nicht absieht. Ihr Elternhaus wird ihr jedenfalls um die Ohren fliegen. Die Haushälfte kann auch ohne weiteres nicht verkauft werden, da die Versorgungseinrichtungen der Haushälfte im Keller derjenigen Haushälfte liegen die sie bewohnt. somit gelten ihre eigenen Kellerräume als wohnwirtschaftlich gesamtgenutzt.

Rache ist süß. Mit einer Insolvenz meinerseits hat sie nicht gerechnet und mit den Folgen kennt sie sich nicht aus.
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#55
(03-08-2013, 18:16)Nappo schrieb: Somit hat das Amtsgericht nun verfügt, dass mir von meinem Lohn 840 Euro verbleiben.
...
(03-08-2013, 18:16)Nappo schrieb: Rache ist süß.
Verstehe ich nicht.
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#56
@blue: Am Ersteren kann ich nichts ändern. Ich muss sehen wie ich klar komme. Ist ja auch beschrieben oben.
Das Zweitere wegen des Hauses hätte sie sich ersparen können. Nenne es meinetwegen eine kleine Genugtuung.
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#57
Hallo Nappo,

mal eine Frage:

Die Restschuldbefreiung für die Unterhaltsrückstände bekommst Du nicht weil Du wegen Verletzung der Unterhaltspflicht verurteilt wurdest , ist das richtig?

Darf ich Fragen ob Du mit einem Anwalt bis zum OLG vorgestossen bist oder war das bei Dir für die Richter zu "Einfach" zu Handhaben.

Frage nur weil ich auch kurz davor stehen dem Club beizutreten.
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#58
@Arminius :
Das Erstere ist richtig. Wegen der Verurteilung handelt es sich um eine "unerlaubte Handlung" und es fällt nicht unter die Restschuldbefreiung. Ich mache die Inso nach langem Überlegen aber trotzdem, denn so werde ich erstmal die anderen Schulden los und was in 6 Jahren ist, steht unter einem anderen Stern. Außerdem werde ich viel Schreiberei los und sehe auch den Zeiptunkt gekommen, die Schreiberei wegen des Hauses los zu werden. Alles Aufgabe des Insolvenzverwalters. Und was der macht, ist mir Wurscht.

Ich war wegen des 170er nicht vor dem OLG. Die 170er Sache steht in einem Ellenlangen Thread im Forum. Es wäre viel zu viel die Vorgänge hier nochmal zu posten. Da ist damals so einiges schief gegangen.

Wenn Du Dich an die FAQ hälst, die vorne auf der Startseite stehen (du kannst direkt zum Thema springen) und lässt Dich davon von nichts und niemandem abbringen und verfolgst diese Vorgaben genau, kann Dir nichts passieren. Jeder Anwalt der sich anders verhält, sollte von deiner Seite aus sofort aufgekündigt werden.
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#59
(03-08-2013, 18:16)Nappo schrieb: Also wendete ich mich an meinen Anwalt, der sich eine Vollmacht unterschreiben ließ und eine verlängerte Frist bei Gericht beantragte. Allerdings blieb das Einreichen einer Vollstreckungsbawehrklage aus! Die Frist ist verstrichen. Klare Aussage des Anwaltes über den Vorgang fehlt bis jetzt noch.

Dann kannst du wohl bald deinen Verfahren noch eines hinzufügen - gegen diesen Anwaltspenner. Wenn er beauftragt war und die Frist untätig verstreichen liess, ist er fällig.

Gebe eventuelle Unterhaltsschulden trotzdem bei der Insolvenz an. Soll sich die Gegenseite doch die Mühe machen, mit viel Blahfasel auf Papier zu bestreiten. Das kostet die Zeit und Geld.

Dein Fall reiht sich ein in die endlos lange Liste der Fälle, wo sich immer beweist: Im praktizierten Unterhaltsrecht ist kein finanzielles Überleben möglich. Früher oder später krachts. Man sollte lieber so früh wie möglich alles gegen die Wand fahren statt jahrelang rumzuzappeln und dann doch gegen die Wand gefahren zu werden.
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#60
Genau das hab ich vor!

Was nur nicht in meinen "nicht juristischen" Schädel geht: Wenn ich arbeiten gehen würde und nur 10 Euro hätte bezahlen können...wäre ich sofort fällig mit dem § 170.

Da ich überhaupt kein Einkommen habe (habe diesbezüglich hier ja schon einen Thread gestartet) und ich keine Aussage vor der Polizei gemacht habe vermute ich das die STA den Fall eingestellt hat (ich weiss es aber nicht).

Da ich mir deinen Fall hier angeschaut habe mit Pfändung beim AG u.s.w da frag ich mich wirklich wie ich noch einen Job kriegen soll wenn die KM sofort pfänden lässt. Habe einen Beruf erlernt der eine saubere Akte in Sachen Geld fordert.

Würde ich wie Du die EV abgeben hätte ich einen Pfändungsfreibetrag und hätte mehr Geld als jetzt. Auch bei verschärfter Pfändung nach Unterhalt.

Irgendwie macht das für mich alles keinen Sinn. Sagt eigentlich irgendjemand beim Familiengericht den KM was im Falle einer EV oder neuerdings Vermögensverzeichnis ihnen Blüht.
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#61
@p : Absolut. Dem ist nichts hinzu zu fügen ! Die Unterhaltsschulden werde ich auf jeden Fall angeben. Die sollen sich wenigstens noch aufregen und ihre Geschreibsel los werden.
Den Anwalt rufe ich Mo. nochmal an. Dann kann er mal versuchen sich zu erklären. Inwiefern kann ich ihn belangen? Das heißt: Praktische Vorgehensweise ?
Wenn die Anwälte Angst haben um ihr Geld reißen sie solche Nummern. Alle! Hier handelt es sich um den vormals hochgelobten Anwalt von Camper und mir.
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#62
Was den Anwalt betrifft, sehe ich es so wie @p. Deiner Exfrau würde ich noch einen Strafantrag wegen Betruges anhängen. Und das zu viel gepfändete Geld natürlich wieder auf ihre Kosten einklagen.
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#63
@iglu : Die betrugsanzeige ist schon länger raus. Das ist ca. 3 - 4 Wochen her. Müsste nachsehen.... Noch keine Reaktion.
Das Verklagen der Ex auf die zuviel geforderten Beträge werde ich selbstverständlich vornehmen. Aber hierzu die Frage : Einfache zivilrechtliche Klage? Wie lautet die?
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#64
Was den Anwalt betrifft geht es ja um Schadensersatz. Was deine Frau betrifft, ist es eine ungerechtfertigte Bereicherung 812 BGB. Das ist allerdings bei genauerer Betrachtung problematisch, weil du ja wusstest, dass sie rechtswidrig handelt und Rechtsmittel (Erinnerung, Beschwerde, Vollstreckungsabwehrklage) gegen den PfÜb hättest einlegen können 814 BGB. Auf der anderen Seite liegt hier ja ein Fremdverschulden deines Anwalts vor. Deine Frau könnte sich theoretisch auch auf Entreicherung berufen, was allerdings bei einem Doppelbeamtenhaushalt wohl auch nicht glaubwürdig wäre.

Die Erfolgsaussichten vermag ich jetzt nicht zu überblicken. Da bleibt dir wohl nichts anderes übrig als bei einem Anwalt (hoffentlich bei einem anderen) Rat einzuholen.
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#65
(03-08-2013, 20:28)Nappo schrieb: Aber hierzu die Frage : Einfache zivilrechtliche Klage? Wie lautet die?
@p hatte die Frage längst beantwortet.

Man sollte lieber so früh wie möglich alles gegen die Wand fahren statt jahrelang rumzuzappeln und dann doch gegen die Wand gefahren zu werden.
Bei Dir ist es zu spät!
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#66
@blue : Irgendwie habe ich den Eindruck, dass Deine Einwürfe hier die am wenigsten hilfreichen und objektiven sind. Um es mit anderen Worten zu sagen: Diese dümmlichen Einwürfe die ihren Ursprung in deiner eigenen Unzufriedenheit finden, sind absolut überflüssig. Und wann es bei MIR zu spät ist, kann ich noch selbst beurteilen. Jedenfalls werde ich DICH im Zweifel diesbezüglich sicher nicht um Rat fragen.
Insofern bitte ich Dich, sich nur noch dann in Bezug auf meine Person zu melden, wenn ich Dich explizit darum bitte. Bis dahin, halt Dich einfach geschlossen.
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#67
Du hast dich doch auch brav melken lassen @blue.

Aber es scheint ja wirklich so zu sein, dass sich die Männer bis zum letzten an die Illusion einer "bürgerlichen" Existenz krallen. Inzwischen stelle ich mich bereits als asozialer, verharzter Unterhaltspreller vor. Entweder man akzeptiert es oder eben nicht.

Anfang des Jahres fragte mich jemand, als was ich denn zu Fasching gehen würde. Ich antwortete:"Als Unterhaltspreller!"
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#68
(03-08-2013, 21:45)iglu schrieb: Inzwischen stelle ich mich bereits als asozialer, verharzter Unterhaltspreller vor. Entweder man akzeptiert es oder eben nicht.

Du hast das Wort Unterhaltspreller nicht begriffen. Als Habenichts und Hartzler gibt es nichts zum Prellen. Mal so gesehen solltest Du für Dich eine andere Bezeichnung finden.

Nun hat "blue" tatsächlich alles bezahlt und sich finanziell erholt. Er fährt ein Frauenauto Audi A 3 - ist doch völlig in Ordnung. Für wichtig halte ich, dass eine Frau den Mann nicht zu einen Penner machen kann. Das hängt aber davon ab, ob er als Mann fähig ist sich dagegen zu stemmen.
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#69
Wird es dir nicht langweilig, immer dieselben Diskussionen vom Zaun zu brechen? Dass du dir etwas darauf einbildest, dass du der beste Preller bist und trotz vor dir hergetragener Armut "[Unterschreitung des Mindestniveaus] und Koks" zelebrierst, haben wir verstanden.
Und auch du solltest inzwischen begriffen haben, dass es mir erstens scheißegal ist, und ich dir zweitens deine "mir sind meine Kinder scheißegal" Attitüde nicht abnehme.

Ich habe mich nicht aus dem Leben meines Kindes drängen lassen und habe bis heute keinen Cent Unterhalt bezahlt. Mit der Tatsache, dass du dich überlegen fühlst, kann ich leben.

Wenn du mal reden willst, stehen dir sowohl meine Tür als auch mein Postfach offen.Wink

Also wenn du mich eines Unterhaltsprellers nicht für würdig befindest, kannst du einen Alternativvorschlag unterbreiten. Ich bin da durchaus ergebnisoffen.
Aber um beim Fall zu bleiben, würde ich gerne im Allgemeinen loswerden - das ist meine persönliche Erfahrung - dass man Anwälten auf den Füßen stehen muss. Aber das ist hier eigentlich auch nicht ganz neu.
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#70
Es geht um Nappos Fall, Vollstreckung und die Folgen. Persönliches über diese Funktion regeln oder gleich so.
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#71
(03-08-2013, 21:43)Nappo schrieb: Insofern bitte ich Dich, sich nur noch dann in Bezug auf meine Person zu melden, wenn ich Dich explizit darum bitte. Bis dahin, halt Dich einfach geschlossen.
Die Söhne unserer Kinder würden eher meiner Strategie folgen, als solchen Männchen wie Dir, die nie wieder auf einen grünen Zweig kommen.

Heul doch!

Wir alle wissen, dass wir uns im Kampf befinden. Und Deine Söhne werden genauso untergehen, wie Du. Weil Du es nicht kapierst!

Ich zahle Unterhalt für meine Kinder. Da komm ich nicht dran vorbei!
Leider hat mich die Lümmeltüte nicht vor der Gewalt des Feminismus in diesem Land bewahren können.

Weil ich diese Frau wirlich liebte!

Nun, im Zeitalter des falschgeleitetem Feminismus, bin ich nur noch darauf bedacht, dass unsere Söhne nicht den gleichen Fehler machen, wie wir.

Was ist daran falsch?
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#72
Auf deinem grünen Zweig scheint das Glück ja auch nicht zu Hause zu sein @blue.

Also lass Nappo doch jetzt mal machen! Häufig geht es doch sowieso nur noch darum ein Zeichen zu setzen. Die Hälfte von dem was ich in dieser Thematik tue, tue ich nicht, weil ich der Meinung bin, dass das irgendeinen praktischen/ökonomischen Sinn hätte.
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#73
(03-08-2013, 18:16)Nappo schrieb: Also wendete ich mich an meinen Anwalt, der sich eine Vollmacht unterschreiben ließ und eine verlängerte Frist bei Gericht beantragte. Allerdings blieb das Einreichen einer Vollstreckungsabwehrklage aus! Die Frist ist verstrichen. Klare Aussage des Anwaltes über den Vorgang fehlt bis jetzt noch.

Hallo Nappo,

habe im Forum gelesen, dass du Probleme mit deinen Anwalt hattest.

Der Anwalt ist der gleiche wie der von "Camper" hier im Forum, und war auch meiner bei meiner Verteidigung im Unterhaltspflichtverletzungsverfahren (wo ich verurteilt wurde).

Ende der Woche habe ich einen Gerichtstermin gegen den Anwalt wegen teilweisen Schadenersatz zur Aufrechnung gegen seine Anwaltsgebühren.

Verurteilt wurde ich am Landgericht, dagegen wurde Revision eingelegt und die wurde vom Oberlandesgericht verworfen.

Ua. um evtl. in die nächste Instanz zu gehen war telefonisch mit dem Anwalt ausgemacht, dass er die Unterlagen prüfen werde und mir nach 14 Tagen das Ergebniss mitteilen werde. Nachdem vom Anwalt entgegen der Abmachung nichts kam, versuchte ich mehrmals Kontakt per Telefon. Am Telefon hieß es z.B. ("der Anwalt sei in einer Besprechung, der Anwalt sei nicht im Haus, der Anwalt werde zurückrufen). Nichts von dem geschah.

In diesen Punkt fällt mir auf, dass im Fall von "Camper" wohl auch an diesen Punkt Schluß war, obwohl er ja alle Instanzen ausschöpfen wollte und wohl auch aus diesen Grund den Anwalt versuchte.

Bei meiner Verhandlung vor dem Landgericht argumentierten Jugendamtsvetreter und Staatsanwaltschaft, dass schon lange Zeit keine Pfändungsversuche mehr gegen mich eingeleitet wurden um Kosten zu sparen, weil bisherigen Pfändungen erfolglos verliefen. Gegen das aus meiner Sicht logische und glaubwürdig wirkende Argument ging mein Anwalt so lautstark vor, so dass ich mich fragte, ob es mein Anwalt sei oder der von der Gegenseite. Sinngemäß :"was das für Methoden seien, so lange Zeit nicht gegen den Schuldner (mich, seinen Mandanten) vorzugehen, in seinen Job (Anwalt) könne er sich solches Verhalten nicht erlauben..." Es gab noch einige Kritikpunkte mehr.

Es bestanden auch keine Probleme mit dem Anwaltshonorar (als mögliche Gründe für das Verhalten des Anwaltes) zu dem Zeitpunkt. Wir hatten uns auf mtl. Ratenzahlungen geeinigt, welche von mit auch vereinbarungsgemäß bezahlt wurden, die Ratenzahlungen habe ich dann erst zu einen späteren Zeitpunkt eingestellt, deswegen der aktuellen Prozess. Insgesamt hatte der Anwalt bereits über 700 € erhalten, wollen tut er ca. nochmal das selbe.

Der Anwalt hatte seine guten Seiten, arbeitet in meiner Revisonsbegründung einen Punkt gut heraus, ließ andere Punkte fallen, die ich drin haben wollte (z.B. Grundrechtsverletzungen im Urteil), im persönlichen Umgang war er immer recht sympathisch.

Was hat sich die zitierten Sache entwickelt ? Wenn es dich interessiert könnte ich per PN einen Teil meiner Klageerwiderung gegen den Anwalt schicken, darin sind noch mehr Punkte aufgeführt die aus meiner Sicht mit dem Anwalt schief gelaufen sind.
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#74
Hallo! Danke für Deine Rückmeldung! Tolle Sache, dass Dir der Thread aufgefallen ist.

Mir gingen beim Lesen Deines Kommentares einige Dinge durch den Kopf, insofern gliedere ich der Einfachheit halber und das Wichtigste zuerst !

1. Was lernen wir daraus? Wie es hier im Forum immer wieder ploklamiert wird : Traue KEINEM Anwalt, denn uns Väter will Keiner!

2. Der Anwalt war im Umgang tatsächlich sympathisch und auch bei mir hat Er einiges versucht. Wenn auch erfolglos, so waren doch seine Eingaben schlüssig. Hat aber auch nicht genutzt....

3. Was die Honorare betrifft, so ist er nicht der Teuerste und anfänglich auch sehr genügsam. Ich zahlte für seine Anreise etc. in Sachen § 170 StGB und das war auch o.k. so. Ich zahlte hier auch in 3 oder 4 Raten.

Die Rechnung bezüglich einer (versuchten) Unterhaltsabänderungsklage erhielt ich später auch. Der größte Teil ist aber noch offen, da ich wegen des Themas dieses Threads verärgert war. Angemahnt wurde das bislang nie.

Bezüglich seiner zweiten Anreise in Sachen § 170 hätte er Rechnung stellen müssen. Das Verfahren wurde eingestellt. Rechnung ist bis heute nicht gekommen. Ich denke, er weiß, dass er bei mir was verbockt hat.

Zu Deiner Klage:

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass folgendes der bessere Weg ist:
Ich habe von Vorgänger-Rattinnen Rechnungen nicht gezahlt und hatte Grund dazu.
Die Anwälte gehen dann her und schreiben das LG an, zwecks Feststellung der Rechtmäßigkeit der erhobenen Gebühren. Du brauchst also eigentlich gar nichts tun!
Dann schreibt das LG Dich an und bittet um Stellungnahme, da sonst nach vergangener Frist der Kostenfestsetzungsbeschluss erfolgt und der ist voltsreckbar!

Ich habe dann mit entsprechender Begründung geantwortet, dass ich die Rechnung nicht zu zahlen gewillt bin.

In meinem Fall ging dann das LG her und bat wieder um Stellungnahme des Anwalts. So geht das erst mal bißchen hin und her. Wenn dann das LG eine dem Anwalt zustehende Gebühr fest setzt, könntest Du immer noch klagen. Wobei das LG meist den Anwälten mächtig was abzieht!

In meinem Fall war es so, dass die Rattin PKH kassiert hatte und dann noch 1.500 Euro von mir wollte. Das LG wies die Anwältin darauf hin, dass sie schließlich PKH bekommen hätte und ein Guthaben (!) auf meiner Seite in Höhe von 91 Euro bestünde. Sie möge sich doch dazu äußern.

Danach habe ich von der Rattin nie wieder was gehört.

Ich habe festgestellt, dass hier Anwälte gerne sozusagen doppelt kassieren. Genaueres kann ich als juristischer Laie dazu nicht sagen.

4. Dieser Anwwalt versemmelte also die o.g. Frist. Ich blieb an der Sache dran und bekam ihn endlich auch ans Telefon. er sagte dann, dass es nicht schlimm sei, da jederzeit die Vollstreckungsgegenklage gemacht werden könne, dies aber nur mit der Begründung, die Summe sei falsch, weshlab die Vollstreckung weiterhin aufrecht erhalten bliebe (Schade, dass Camper scheinbar derzeit im Forum nicht aktiv ist).

Der Anwalt verfasste auch einen Entwurf, den ich dann zugemailt bekam. Seitdem sind wieder Wochen vergangen.... Auf eine Erinnerung wurde nicht geantwortet.

Ich habe den Anwalt abgehakt. Er ist mein 5. Anwaltskontakt gewesen...

5. Da bei meinem AG die Vorpfändung einflatterte und dann das Amtsgericht einen Beschluss erließ (840 Euro dürfen verbleiben polus 1/3 des Rests wegen meines bei mir wohnenden Sohnes), ging ich her und meldete wegen meiner Gesaamtschulden Verbraucherinsolvenz an. Das heißt vorab, das außergerichtliche Einnigungsverfahren. Hierdurch würde mir ein höherer Freibetrag bleiben mit dem ich gut leben kann.

Ich beauftragte hier gesondert Anwälte für Insolvenzrecht, die die Gläubiger anschrieben. So auch den Anwalt meiner Ex und meine Ex im Besonderen.

6. Seit dem ist Ruhe! Seit über 2 Monaten warte ich auf die Pfändung meines Gehalts, was ja noch gehen würde bis zur Eröffnung der Insolvenz.

Ich weiß nicht, was die Gegenseite mit dem Beschluss des Gerichts gemacht hat, jedenfalls ist bis dato nichts mehr passiert und ich bekomme mein volles Gehalt und zahle davon den KU den der Strafrichter von mir verlangte und der 70 Euro unter der DD liegt.

Im Mai läuft meine Bewährung aus.

7. Ich kann nur Eines sagen: Alle Schwierigkeiten habe ich Anwälten zu verdankehn. Ich stünde heute wesentlich besser da, hätte ich ALLES alleine gemacht. Das was ich alleine machte, klappte besser, als mit "Hilfe" von Anwälten.
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#75
Junge Junge,

was bin ich froh, das ich diesen Mist nicht durchmachen muss und so meinen Frieden habe.

Das LD und ich auf der Schiene fahren das solche jahrelangen Prozesse und Klagen nur einem selbst schaden weil man immer und immer wieder damit konfrontiert wird und somit die eigene Lebensqualitaet leidet, ist nicht neu und wir stehen dazu.

Mittlerweile gehen immer mehr Unterhaltsschuldner/preller zu diesen von "p" schoenen Zitat ueber und verinnerlichen sich diesen:

Zitat:Man sollte lieber so früh wie möglich alles gegen die Wand fahren statt jahrelang rumzuzappeln und dann doch gegen die Wand gefahren zu werden.

Dem ist nichts mehr hinzuzufuegen!

Wer trotzdem kaempft, hat meinen Respekt, aber von dem kann man seine Lebensqualitaet auch nicht steigern.
20.11.2013 ist bei mir V-Day, ab da hat Jugendamt keine Handhabe mehr und alle Unterhaltsschulden (ca. 40.000 Euro) sind in Spanien nicht mehr vollstreckbar.

Nappo, auch wir Preller koennen gewinnen und das sieht man in Zahlen!

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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