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Diskussion zu: Kafkaeskes Leben durch Ejakulation
#26
Die Vorbereitungen zur Lebensumfeldgestaltung gehen weiter munter voran. Ausführlich werde ich selbstredend erst dann davon berichten wenn ich nicht mehr änderbare Fakten geschaffen habe. Die Ärzteochsentour ist immer noch in vollem Gange aber da kommt man nicht drumrum wenn die Füllungen bspw. recht langlebig sein sollen. Zumindest sollten sie länger halten als der neue Reisepass. Big Grin

Etwas anders hingegen treibt mich jedoch beinahe in den Wahnsinn und ich hoffe einfach, daß ich das falsch verstanden und mir falsch angelesen habe. Ansonsten muss ich mich nämlich heute Abend selbst mit dem Hammer verprügeln weil ich mehrmach mit Anlauf ins offene Messer gerannt bin.

Wie man in meiner Geschichte lesen kann hatte ich mir eine äußerst kompetente Anwältin zugelegt. Nachdem ich jetzt aus der Passivität raus bin versuche ich auch mich von der Unwissenheit zu befreien. Jedenfalls frage ich mich gerade warum auf anraten meiner AnwältIN die ausstehnden Forderungen von mir beglichen wurde.
Ich habe niemals ein Schuldeingeständnis oder sonstiges unterschrieben soweit ich weiß und ein Titel besteht (noch, dauert wohl noch ein paar Wochen?) nicht. Wenn das JA also absolut nichts gegen mich in der Hand hatte - warum wurde mir dann nicht angeraten das schriftlich fixieren zu lassen daß die Forderungen des JA nur aus deren Wunschdenken entstanden sind. Ich hätte das doch gar nicht begleichen müssen wenn diese Schuld doch nie von mir eingestanden wurde. Oder habe ich was falsch verstanden?
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#27
Das kommt drauf an. Unterhalt ist ab dem Zeitpunkt der Forderung, also rückwirkend fällig. Eine Leistungsfähigkeit deinerseits unterstellt, hätte man dir nach "Verurteilung" rückwirkend in die Tasche gegriffen zzgl. Gerichts- und Anwaltskosten. Das Vorgehen kann also durchaus sinnvoll sein, wenn du offiziell zur Zahlung aufgefordert wurdest.
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#28
mhh, die Verurteilun dürfte wohl kein Problem sein. Die HD fand ja auch aufgrund der Vermutung von fiktivem Einkommen statt. Auch wenn die Vorermittlungen diesbezüglich keine Anhaltspunkte ergeben haben. War den handelnden Personen trotzdem egal und die Machinerie lief trotzdem an. Sie mussten sich ja was konstruieren um mir auf die Pelle zu rücken. Dürfte dann also ebenso für eine Verurteilung reichen. Da sollte ich mir wohl nichts vormachen.......

Andererseits empfinde ich es noch immer als problematisch. Insbesondere da ich jetzt die Vorgehensweise der scheinbar gut vernetzen Gegenseite kenne. Die Ex macht jetzt ab Sommer eine Ausbildung. Wie auch immer mein Unterhalt tituliert werden wird: Die Differenz zwischen dem Titel der bedient weden würde und dem was laut DT normal wäre bekommt sie dann von der Arbeitsagentur zugezahlt. Und die wollen ihr Geld dann natürlich auch wieder sehen. Das bedeutet für mich daß sich so oder so wieder ein neuer Schuldenberg anhäuft..
Da war es doch mehr als sinnlos den alten in voller Höhe zu begleichen wenn das Spiel von vorne losgeht.......
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#29
Wenn du das bedienst, was gefordert wurde, dann bist du erstmal aus dem Schneider. Wenn das Jobcenter meint mehr aus dir harausquetschen zu wollen, muss das Jobcenter letztendlich klagen, wenn du nicht zahlst.
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#30
Da aber scheinbar ein reger Kontakt zwischen Jobcenter der Ex, JA und Anwalt der EX stattfindet kann ich davon ausgehen daß da alle Hebel in Bewegung gesetzt werden. Und wenn man mich dann wieder mit irgendwas fiktivem überrollen kann sieht es wohl schlecht aus. Zumindest ist mir keine Handhabe gegen fiktive Einkommen oder fikt. Beschäftigungsmöglichkeiten bekannt. Erst Recht nicht wenn der entsprechende Richter auch im selben Golfclub ist wie es JA, JC und Anwalt scheinbar sind.......
Abgesehen davon kann ich überhaupt nicht zahlen was die Gegenseite fordert. Es laufen momentan also wieder ca. 150€/Monat auf bis der Unterhalt titulier ist. Die Gegenseite wirft gerne mit Phantasiezahlen um sich und scheinbar mit dem Wohlwollen des zuständigen Staatsanwalts und der betreffenden Richter.
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#31
In der Praxis sieht es so aus, dass du zu, es sei denn es fehlen dir drei mindestens drei Gliedmaßen, zum MindestKU verknackt werden wirst. In der ersten Instanz auf jeden Fall. Darauf solltest du dich einrichten. Aber wenn du sowieso Zahlungsunfähig bist, spielt das alles sowieso keine Rolle. Du kannst im Prinzip jeden Traumtitel unterschreiben, 8000€ im Monat, völlig egal. Ruiniert ist ruiniert, insofern kannst du den Spielchen gelassen zusehen.
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#32
An für sich wäre das sogar zu verkraften. Und dann wäre selbst mir sofort eingeleutet daß es keinen Sinn macht den erstmalig geforderten Gesamtbetrag zu begleichen da ohnehin noch sonstige Phantasiesummen drauf gepackt werden. Jetzt werde ich zur Freude des Staates aber mit einer diesbezüglich unerfreulichen zukünftigen Realität konfrontiert. Spricht man diese im Bekanntenkreis aus werden immer die Augen verdreht. Aber man muss ja auch aussprechen können was Fakt ist. Zumindest nachdem man wach geworden ist.....
Da ich Einzelkind bin und meine Familie im Vergleich zu mir nicht aus Minderleistern besteht Wink kann sich die Staatsmacht sicher sein daß sie bekommen wird was sie will. Deswegen darf ich die Forderungen nicht zu hoch werden lassen. Es ist nämlich nur eine Frage der Zeit bis ich "vermögend" genug bin um alles zu begleichen. Hat das Einzelkinddasein nun mal so an sich. Und da kann mich der Staat dann durch Giralgeld/Aktien/Immobilienbesitz ausnehmen wie eine geschlachtete Sau.......
Kann da also keine wirkliche Gelassenheit aufkommen lassen. Meine Pläne sind der Familie zu radikal (und leider hier auch nicht zu veröffentlichen obwohl ich von meinem Plan ja begeistert bin.....)obwohl man diesem Szenario ja schonmal vorab begegnen könnte.
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#33
Ja gut, es bleibt dabei: ohne äußerst triftige Gründe, wirst du am Mindestunterhalt lt. DD wohl nicht vorbeikommen. Es sei denn du kannst dich mit dem Jugendamt auf eine geringere Summe einigen.

Wenn du sowieso fett erben wirst und den ultimativen und geheimen Masterplan in der Tasche hast, verstehe ich deine Aufregung auch nicht so wirklich.
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#34
Der Masterplan scheitert an Unwillen der Familie. Darauf wäre ich halt angewiesen.So Master ist er also nicht. Wink
Somit wird sich der Staat erstmal ausgiebig an meinem Erbe ergötzen. Ich gehe auch mal davon aus daß die Ex darauf hinweist daß die entsprechenden Ämter immer schön am Ball bleiben sollen. Das versaut einem ja auch irgendwie das Ausland wenn man die ganze Chose nicht vorher schon anständig regeln kann.

Abgsehen davon hält sich eine Lust in Grenzen die nächsten paar Jahre/Dekade am unteren Ende der Gesellschaft dahinzuvegitieren. Sich ein wenig Luxus zu gönnen würde bedeuten besitzend zu sein. Verschleiern durch Freunde schließe ich ebenfalls aus. Da habe ich schon zuviel Negatives erlebt wenn es ums Geld geht. Keine sichere Option. Nicht daß ich den Freunden per se nicht trauen würde. Aber auch die haben Frauen mit Wünschen - da könnte man meine berechtigten Forderungen an die Auszahlung meines Geldes gerne mal nach hinten verschieben um die aktuelle Frau direkt zu beglücken. Die gehören nämlich alle zur AMIGA-Fraktion.

Und bei der geringeren Summe sitzt mir dann die Arge dauernd ganz übel im Nacken. Das wirkt auf mich jetzt nicht wirklich lebenswert.
Nur Flucht wäre Freiheit - temporär - denn am Ende muss ich ja doch zurück.....
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#35
So, der Nonsens geht weiter. Post vom JA bekommen. Jetzt wird munter tituliert. Das JA will einen Titel mit 6xx € haben oder einen akzeptablen Alternativvorschlag meinerseits. Da ich um den Titel wohl nicht herumkommen werde dachte ich mir daß ich evtl. selbst einen Titel erstelle. Und zwar mit exakt 266€. Wenn Mutti und die Kinder laut Staatslogik vorher davon leben konnten frage ich mich warum sie es jetzt auch nicht können sollten und warum es bei mir unbedingt mehr sein muss. Außerdem werde ich den Text ein wenig abändern bzw. um ein Wort ergänzen. Vielleicht ist mein Sachbearbeiter ja grenzdebil genug das nicht in "ich unterwerfe mich nicht der sofortigen Zwangsvollstreckung" zu überlesen. Wink

Was mich am meisten stört ist daß der dreckige Staatsanwalt das Verfahren gegen mich noch immer nicht eingestellt hat. Wie soll man denn da zu nem ordentlichen Reisepass kommen. Als Alternative habe ich mir überlegt die Firma, welche eh zum 31.08. Geschichte sein wird, als Ltd. weiterzuführen und fortan von Spanien oder Portugal aus zu operieren.

Und noch immer koche ich vor Wut - Wut auf mich selbst. Hätte ich nicht darum gebettelt verarscht zu werden hätte ich jetzt noch einen 5stelligen Betrag mehr mit dem ich agieren könnte. Anderen Vorwürfe zu machen ist leicht - die eigene schier grenzenlose Dummheit anzuerkennen schmerzt jedoch mehr als ich es für möglich gehalten habe. Immerhin ist der Schmerz groß genug um diesmal mit einem winzigen Lerneffekt verbunden zu sein.
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#36
Jetzt auch Post von der Staatsanwalt. Verlangt wird daß ich 1 Jahr Unterhalt in Höhe xxx zahle damit das Verfahren vom Tisch ist. Ansonsten droht Verhandlung. Schreiben sie zumindest. Bluffen die nur? Nicht mal eine Strafzahlung (abgesehen vom Unterhalt) ist darin enthalten. Ich frage mich echt ob ich das annehmen soll. Hätten die abgesehen von ihrem rein fiktiven Wahn was in der Hand würden sie mich doch zusätzlich zur Kasse beten?
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#37
Indem zu zahlst, beweist du, dass du das Geld für Unterhalt hast. Die Zahlung beweist sozusagen den Tatbestand der Unterhaltspflichtverletzung bis heute.
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#38
Das glaube ich nicht. Wie in meiner Geschichte geschrieben hat die Familie ja ein paar Taler fließen lassen. Vorher war ich ein ganz armer Hund. Folglich könnte ich diesen Betrag momentan mit ach und krach für das eine Jahr stemmen. Und zugleich den Unterhalt in selbiger Höhe titulieren. Danach kann und will ich aber nicht in Deutschland bleiben. Ich frage mich gerade außerdem ob ich innerhalb dieses Jahres den gewünschten großen Reisepass weiterhin nicht ausgehändigt bekomme.
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#39
(12-08-2013, 15:52)Heisenberg schrieb: Ich frage mich gerade außerdem ob ich innerhalb dieses Jahres den gewünschten großen Reisepass weiterhin nicht ausgehändigt bekomme.
Hast du den überhaupt beantragt?
Mir kommt es so vor also ob du mit ziemlich vielen Mutmaßungen drangehst.

Übrigens, wenn das stimmt...
(12-08-2013, 15:52)Heisenberg schrieb: Post #8
Ich hatte Akteneinsicht. Darin steht daß absolut nichts auf einen vorsetzlichen Vorstoß meinerseits hindeutet.
...
Der Witz dabei: Das angebliche von mir zu erzielende mögliche Einkommen lag laut denen im Bereich zwischen 800-950€, d.h. selbst mit diesem fiktiven Einkommen wäre ich nicht in der Lage gewesen Unterhalt zu zahlen. Muss man das verstehen?

... also "kein Vorsatz" [den wollen sie bei einer Vernehmung aus dir raus geplappert kriegen] und tatsächliches "Einkommen unter Selbstbehalt", (und zusätzlich der KU für den Zeitraum, von wem auch immer bezahlt wurde) dann wird es wohl keine Verurteilung nach §170 geben können, bzw. dann blufft der StA einfach um das Verfahren per Einstellung nach §153 StPO wegen "geringer Schuld" vom Tisch zu kriegen. Viel bequemer für ihn als eine echte Beweisführung in eienr Hauptverhandlung...
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#40
Naja, die HD habe ich ja bereits hinter mir. Scheint aber nicht so fruchtbar gewesen zu sein. Warum sonst sollte man denn dieses "Angebot" machen das Verfahren gegen Auflagen einzustellen!? Muss mich bis diesen Freitag entscheiden und bin noch immer unschlüssig. Kopfzerbrechen bereitet mir das fiktive Einkommen. Wenn dieser Gedankenmüll schon ausreichte um mir eine HD zu spendieren könnte es doch ebensogut reichen um mich zu verurteilen. Im konstruieren von Sachlagen war der Verein schon immer gut. Ebenso weiß ich ja auch nicht welche Robe mir zugeteilt wird. Ist diese ebenso verbissen und grenzdebil wie die Staatsanwälting habe ich wohl eher schlechte Karten.
Immerhin haben sich ja schon 3 Roben gefunden die ihren Graf Otto für meine HD gesetzt haben obwohl die Vorermittlungen keine Anhaltspunkte geliefert haben. Nicht zu vergessen daß die Beschwerde von anderen Roben verworfen wurde da ja alles rechtmäßig war.
Scheinbar hält man sich da weniger an Fakten als viel mehr an gewünschte Sichtweisen.

Vielleicht ist es aber auch eine lohneswerte Erfahrung solch einer Verhandlung mal aktiv beizuwohnen. Und billiger ist es im Endeffekt wohl auch noch.
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#41
Achja, noch so als kleines Schmankerl obendrauf: Die Zahlungen, die die Staatsanwältin fordert liegen über der Höhe des bald zu titulierenden und vom Jugendamt akzeptieretn Unterhalts. Ich nehme jetzt einfach mal irgendwelche Zahlen aus dem Stehgreif:

Wenn der Titel auf 300€ gesetzt wird und das Jugendamt damit einverstanden ist verlangt die Staatsanwältin unabhängig von der Höhe des Titels daß ich ein Jahr lang 420€ zahle. Ansonsten gibts ein Verfahren. Auch diese Logik erschließt sich mir nicht wirklich.
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#42
Damit können die behaupten, man habe dir ja ein Angebot gemacht, alles ohne Verfahren zu regeln und du böser Drückeberger hättest sogar das ausgeschlagen.

Du kannst es aber drehen und wenden wie du willst, die wird aus jeder deiner Reaktion ein Minus geschnitzt. Ich würde mit der Ablehnung keine Sekunde zögern.

"Eine Wahlmöglichkeit bezüglich ihren Forderungen vom X.XX.XX habe ich nicht, da mir die Mittel dafür fehlen. Da ihnen aus ihren eigenen Ermittlungen einschliesslich der vollkommen aberwitzigen Hausdurchsuchung (die ein gesondertes Nachspiel haben wird) die Unerfüllbarkeit einer Unterhaltszahlung in der genannten absurden Höhe sehr wohl bekannt ist, werte ich ihre Forderungen als simplen Erpressungsversuch. Leiten Sie besser baldmöglichst Verfahren und Verhandlung gegen mich ein, so dass Sie auch von einem Richter gesagt bekommen, dass ihre Beschuldigungen gegen mich haltlos sind."
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#43
Langsam bekomme ich die Krise. Ich weiß ja daß bei einem Unterhaltstitel für einen Notar nichts zu holen ist. Allerdings kommt es mir langsam so vor als ob man auf Biegen und Brechen versucht solch unseelige Kundschaft abzuwimmeln. Ich hab jetzt schon 6 Notare durch und alle erzählen mir daß ein Termin frühstens in 4-6 Wochen möglich wäre. Glauben kann ich es ja irgendwie nicht wirklich. Ob man vielleicht einfach mal so unangemeldet aufschlagen sollte? Demnächst hab ich für sowas keine Zeit mehr da ich angestellter Geschäftsführer einer engl. Ltd bin.
Ist zwar ein Hungerlohn der mir gezahlt wird aber man muss ja was machen. Wink

Eigentlich wollte ich ja auf Teufel komm raus die Flucht antreten. Bei einer 4tägigen "Ortsbesichtigung" habe ich dann allerdings erschreckt feststellen müssen daß engl./franz. Kenntnisse im Süden Europas einen nur bedingt weiterbringen. Jetzt heißt es also rauszufinden ob der Rosetta Stone Sprachkurs wirklich so gut ist wie die Werbung und die gekauften Bewertungen es suggerieren. Da ich den Wisch der Staatsanwaltschaft natürlich nicht unterschrieben habe kommt dieses Jahr wohl noch so einiges auf mich zu.
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#44
Während meine Hauptbeschäftigung in dieser Angelegenheit jetzt erstmal das Warten auf meinen Prozess ist fange ich mich langsam an zu fragen warum der ein oder andere hier noch von Rechtsstaat faselt. Ich habe zwar meine Festplatten zurückbekommen - meine mitgenommenen Dokumente jedoch bekomme ich weiterhin nicht ausgehändigt. Nicht einmal Kopien davon. Polizei und Staatsanwalt stellen sich in dieser Hinsicht tot. Bei Telefonaten ist entweder keiner zuständig oder mir wird kackdreist erzählt daß ich kein Anrecht auf eine Kopie meiner eigenen! Dokumente hätte. Auf schriftliche Aufforderung bekomme ich überhaupt keine Antwort. Das sagt mir, auch wenn es ohnehin klar ist, daß die Aussage daß ich kein Recht auf eine Kopie meiner Dokumente hätte, eine erbärmliche Lüge ist. Ansonsten könnte man mir das ja auch schriftlich mitteilen. Scheinbar reagieren diese Hempel nur auf Drohungen eines Rechtsverdrehers. Allerdings hält sich meine Lust arg in Grenzen schon wieder Geld für so einen nutzlosen Paragrahpenreiter auszugeben. Hat jemand noch eine andere Idee als das Aufbewahrungsbebäude in Chuck Norris Manier in die Luft zu sprengen und meine Dokumente selbst rauszuholen?
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#45
Mal wieder was neues - auch wenns keinen interessiert weil ja auch jeder seine eigene Version des staatlichen Wahnsinns durchleben darf. Zumindest "erfreue" ich mich an euren Geschichten. Wink

Leider habe ich den Job bei der ltd nicht bekommen. Dafür haben sie immerhin einen guten Freund eingestellt..........
Vielleicht hat der ja demnächst nen Job als Büroschreibkraft für mich.

Ich habe außerdem noch ein wenig in den FAQ gelesen (mal wieder) und frage mich gerade ob ich das dort Geschriebene richtig verstanden habe und ob das immer noch gilt. Die meisten Links in der FAQ funktionieren ja auch nicht mehr, da halte ich die Frage für durchaus angemessen.
Ruhen die Unterhaltsansprüche wirklich noch während eines Studiums bzw. Abitur am Abendgymnasium und anschließendem Studium?

Ja, ich weiß daß ich das selbst raussuchen kann und selbstredend werde ich mich diesbezüglich schlau machen (müssen)
Das schließt allerdings die Frage in diesem Forum ja auch nicht zwingend aus.

Das würde dann nämlich alles passen. Weiterbildung und ein kleiner, schlecht bezahlter Job in der Ltd, ein Hauch von Bafög und die Verfolger schauen dumm aus der Wäsche. Sollte es wirklich so einfach sein? Ich kanns einfach nicht glauben.
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#46
Um Gottes Willen, überschlagt euch bloß nicht mit all den Ratschlägen. Mit dem Studium komme ich, soweit ich mich belesen habe , durch. Was ich allerdings noch nicht herausfinden konnte ist die für mich durchaus wichtige Frage ob ich mit dem Fernabi damit durchkomme. Im nachhinein hat sich ja scheinbar gelohnt keine Ausbildung gemacht und die Kinder betreut zu haben wenn mir denn beides (Abi+Studium) Immunität gewährt.

Ich finde ja daß ein Ü30jähriger ohne Erstausbildung mit mittlerer Reife dieses Recht haben sollte....... Wink
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#47
Zitat:Ich finde ja daß ein Ü30jähriger ohne Erstausbildung mit mittlerer Reife dieses Recht haben sollte....... Wink

Wenn du wirklich so fleißig mitliest, weißt du ja, dass das was du "findest" nicht relevant ist. Ich bin mit deinem Fall nicht vertraut, aber wenn ein Titel besteht und du die Ausbildungsschiene fahren willst, kommst du um eine Abänderungsklage kaum herum.
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#48
Es gibt noch überhaupt keinen Titel. Dieser soll immer noch tituliert werden und ich lasse mir da gerade ein wenig Zeit d.h. es besteht noch überhaupt kein Titel. Allerdings fängt das JA jetzt nach ein paar Wochen an Druck zu machen. Und natürlich soll ich einen für das JA maßgeschneiderten Titel unterschreiben. Deswegen habe ich mir einen Termin beim Notar genommen (noch ca. 2-3 Wartezeit) und wollte dann einen "schuldnerfreundlicheren" Titel erstellen lassen. (soweit das eben möglich ist)

Für die Schule bräuchte ich 3 Jahre + mindestens weitere 3 Jahre für ein Studium. Damit wären schon 6 von 9 Jahren bis zur Volljährigkeit durch.
Ich frage mich halt wie niedrig man den Titel wohl ansetzen kann. Ist ja nicht so daß es der Mutter an finanziellen Mitteln mangelt. Das von mir eingeforderte Zubrot ist lediglich zur Wochendendbespaßung von Mutti nötig inkl. 2x Urlaub im Jahr. (alleine, die Kinder kommen dann zur Ex-Schwiegermutter.......)

Ich frage mich halt nur ob ich damit als nicht leistungsfähig wie in den FAQ beschrieben durchkomme. Immerhin wäre es eine Erstausbildung. Bisher konnte ich jedoch noch nicht herausfinden ob das Abitur da mit eingerechnet wird. Fürs Studium scheint das ja zu funktionieren.

Und scheinbar habe ich das doch irgendwie falsch verstanden. Ich dachte, ich würde während dieser Zeit als nicht leistungsfähig gelten!?
Der Knackpunkt ist halt die Zeit die ich fürs Abitur benötige. Zählt diese mit, steht mein Schlachtplan mit Weiterbildung, Studium, kleiner Job in der Ltd.
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#49
Dann melde dich eben am Abendgymnasium an und lass das JA ggf. klagen. Zur Not kannst du den Unterhalt auch durch einen Minijob bestreiten.

Ich sehe das Problem nicht.
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#50
Das Problem ist ganz einfach: Ich will nicht zahlen bzw. so wenig wie möglich. Für mich macht es nämlich schon einen gewaltigen Unterschied ob ich jetzt Geld an Mutti zahlen muss und diese es nach Gutdünken für sich ausgibt oder ob ich ein paar Taler jeden Monat auf Seite schaffen und für die Kinder anlegen kann. Dann haben sie zwar immer noch keinen Vater dafür aber ein paar Taler wenn sie aus dem mütterlichen Haushalt ausgezogen sind. Und sie können selbst darüber bestimmen.

Und natürlich lasse ich sie klagen. Liegt ja auch nicht in meiner Hand. Ich frage mich halt nur ob ich in der Zeit für Schule+Studium als nicht leistungsfähig gelte wie in den FAq beschrieben. Ich gönne dem zuständigen JA Mitarbeiter und der Staatsanwaltschaft durchaus nen kräftigen Biss in die Tischkante.
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