Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kein Geld für Unterhalt - und jetzt?
#1
Hallo,

ich bin die neue Lebenspartnerin eines Betroffenen. Er war lange Jahre alleinerziehend mit Kindern aus der ersten Beziehung (jetzt sind beide volljährig und ausgezogen). Aus diesem Grund konnte sich der KV bisher nicht um seine eigene Ausbildung kümmern und hat deswegen ein sehr geringes Einkommen. Jetzt leben wir zusammen und ich bringe mein Einkommen mit ein. Mir ist bewusst, das dass auf Selbstbehalte angerechnet wird und finde das soweit auch in Ordnung. Ich verdiene mehr als der KV aber auch nur knapp 1100 Netto.

Der KV hatte noch eine Beziehung, aus dem ein weiteres Kind hervorgegangen ist. Um diesen Fall geht es.
KV und KM beide nicht verheiratet nahmen gemeinsam einen Kredit auf. Bei der Trennung gab es eine (leider nur mündliche) Absprache, dass der KV sich um die Kreditraten kümmert und die KM um den Kindesunterhalt. Der KV hätte auch gern das Kind bei sich behalten - auch da es sehr in das Leben der Halbgeschwister eingebettet war und diese eine Trennung absolut nicht befürworteten; da sie nicht verheiratet waren, hatte er da sehr schlechte Karten. Inzwischen hat er mit der KV das Sorgerecht (seit letztem Jahr).

Inzwischen erinnert sich die KM nicht mehr an die mündliche Absprache, ist neu verheiratet und hat ein Haushaltseinkommen, das sicher stellt, dass dort niemand Not leiden muss. Um den KV zu Unterhaltszahlungen zu bringen (sie hat ihn noch nicht einmal vorher darauf angesprochen) hat sie Beistandsschaft beim JA beantragt und bekommen. Letztes Jahr gab es einen Vergleich, der befristet auf ein Jahr Zahlungen regelte. Nun ist das Jahr um, und der Unterhalt soll in voller Höhe (Düsseldorfer Tabelle 272€ plus Zuzahlung wegen Rückstands) beglichen werden.

Für uns ist jetzt die Frage: Woher nehmen, wenn nicht stehlen?
KV verdient 550 in seiner regulären Stelle, von dem 300 € Rate des gemeinsamen Kredits abgehen und 150 € Unterhalt. Zusätzlich hat er einen Minijob, was bedeutet, dass ihm 500€ bleiben, um den gesamten Lebensunterhalt zu bestreiten.

Da der KV im letzten Jahr wegen Anwaltspflicht schon einmal Prozesskostenhilfe beantragen musste, befürchte ich, dass wir hier nun auf keine Unterstützung mehr hoffen dürfen, wenn es zu rechtlichen Schritten kommt.

Was passiert nun? Was sollten wir / der KV tun? Wie können wir auf das JA zugehen um eine Einigung zu erzielen?
Kann man eventuell vorübergehend ALGII zusätzlich bekommen, damit man den Lebensunterhalt sichern kann?
Was kann passieren, wenn nachgewiesen wird, dass das Geld einfach nicht reicht? Kann der KV gezwungen werden das schuldbelastete Haus zu verkaufen, auch wenn die Gefahr besteht, dass es deutlich unter Wert verkauft wird und somit nicht einmal die Schulden gedeckt werden? (Und wir für eine Mietwohnung mehr ausgeben müssten, als für die Deckung von Kredit und Nebenkosten.)
Kann der KV zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden (auch das wurde ihm angedroht), weil er bisher keine besser bezahlte Stelle angenommen hat? (Die ihm nicht angeboten wurde, sogar die schlecht bezahlte Stelle stand eine Zeit lang auf der Kippe). Da er keine Qualifizierung vorweisen kann, steht es bisher auch sehr schlecht auf dem Arbeitsmarkt. Dies kann sich im Herbst ändern, weil er neben seinen Jobs Abends eine Berufsausbildung machen kann, die jedoch dann davon abhängt, dass er gleichzeitig in der Branche tätig ist.

... Tut mir leid, das sind viele Fragen, aber jeder Hinweis hilft uns. Ich bin wirklich sehr verzweifelt...
Zitieren
#2
Hallo! Zu einem Teil der Fragen (!) . Den Rest können andere hier besser beantworten :
a) Frage: Wer steht bei dem Kredit als Kreditnehmer "drin" ? Nur Dein Mann oder auch seine Ex ?
b) In den Knast wird Er nicht kommen. Keine Bange! Das sind die üblichen dümmlichen Drohgebärden. Sollte einmal eine Strafanzeige nach §170StgB kommen (Unterhaltspflichtverletzung), dann sich HIER melden und im FAQ dazu dieses Thema durchlesen !!! Es ist dort ausführlich behandelt.
c) An das schuldenbelastete Haus kann keiner ran. Allerdings sollte man ein paar Dinge für die Zukunft beachten. Dazu später mehr, wenn Fragen bestehen.
d) Auf das Jugendamt zu zugehen geht meist nach hinten los. Ich würde diese Instanz meiden.
e) Der Unterhalt scheint nicht tituliert zu sein. Zahlt die 150 Euro weiter und lasst die Gegenseite mal klagen.
f) Aufstockendes ALG II beantragen ! Dazu gibt es hier im Forum Einige, die sich da auskennen. Ob es in diesem Falle hier möglich ist, müsste erst geklärt werden, da Ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet und dein Einkommen mit gezählt wird.
g) Die einzige Kontaktaufnahme mit dem JA sollte darin bestehen, den Vergleich des letzten Jahres schlicht weiter zu führen
Zitieren
#3
Zwei elementare Fragen:
1. Sind in dem gemeinsamen Kredit beide als Kreditnehmer drin? Falls ja, wäre das Problem schon fast aus der Welt geschafft. Falls nein - kann noch irgendwie nachgewiesen werden, dass der Kredit für einen Zweck aufgenommen wurde, der beiden, bzw. auch dem gemeinsamen Kind dient(e)?
2. Wie genau sieht dieser Vergleich aus? Ist das ein gerichtlicher Vergleich, oder eine Absprache mit dem JA? Wurde der Vergleich voll bedient (woher kommen die Rückstände, auf die Zuzahlungen zu leisten sind)?
Zitieren
#4
Hallo,

danke schon einmal für die Hinweise!

Zu der Rückfrage: Bei dem Kredit stehen sowohl KM als auch KV als Kreditnehmer drin.
Der Vergleich ist auch wieder so eine krude Sache: ,

Die damalige Anwältin des KVs schrieb ihm, dass er 150 Euro zu leisten hätte als Endergebnis, bis er eine besser bezahlte Stelle finden würde.

Dem JA schrieb die Anwältin im gleichen Zug, dass der KV 250 Euro zahlen würde und zwar begrenzt in einem Zeitraum von einem Jahr. (Und ich könnte mir in den Bauch beißen, dass ich diese Frau nie zu Gesicht bekommen habe... )

Edit: Ich bin mir nicht sicher, ob es ein außergerichtlicher Vergleich war. Rechtsanwältin und JA waren anwesend, es gibt aber nur von dem ersten Vergleich, in den das JA dann doch nicht einwilligen wollte, eine Mitschrift, danach nur noch Briefe zwischen JA und Anwältin, in denen es darum geht, was der KV zahlen soll.
Zitieren
#5
(17-06-2013, 13:10)Nappo schrieb: Aufstockendes ALG II beantragen !

Das geht oft nicht, hier vermutlich ebenfalls, denn Libelle verdient 1100.-, die in die Bedarfsgemeinschaft fliessen ("Jetzt leben wir zusammen").
Zitieren
#6
sind sie gemeinsam gemeldet?
Er verdient 1100, sie ein wenig mehr 1300?
Ist er noch Unterhaltspflichtig für seine beiden >18 jährigen Kinder? Gibt es da einen Titel?
Zitieren
#7
Die Volljährigen sind nachrangig. Bedient er den Kredit allein, obwohl beide Eltern Kreditnehmer sind? Oder hat sie nur als Ausfallbürge unterschrieben?
Zitieren
#8
Nun, der Antrag ist in Arbeit (und wenn nichts kommt, so war es immerhin einen Versuch wert...)

Vielleicht habe ich etwas wirr geschrieben:

Insgesamt Einkommen der Bedarfsgemeinschaft:

Libelle: 1100,- (Vollzeit)
KV: 550,- (Halbtags)
400, - (Minijob)

Davon gehen bei KV ab: 300,- Rate und 150,- Unterhalt

Bleiben 500 €

Macht insgesamt an Verfügbarem Einkommen für Lebenshaltungskosten:

1600,- für Libelle und KV gemeinsam.

(Mal davon ab, was davon bezahlt werden muss - aber das wird jeder kennen.)

Ich glaube, dass es keinen Unterhaltstitel gibt, kann es aber nicht mit Sicherheit sagen. Aber bis auf den Vergleich letztes Jahr gab es soweit ich weiß keine Korrespondenzen in dieser Hinsicht.


KV ist Besitzer des Hauses, Libelle ist als wohnhaft in dem Haus gemeldet.
Darlehensnehmer sind KV und KM gemeinsam. Steht auch so im Vertrag, beide namentlich genannt. Seit Jahren bedient der KV den Kredit allein.

Ich halte es für möglich, dass er zumindest für eines der beiden älteren Kinder Unterhaltspflichtig wäre, vielleicht sogar beide, da beide noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben und beide unter 25 sind. Es gibt diesbezüglich jedoch keine Forderungen von der Mutter der ersten Kinder oder den Kindern selbst.


Was die KM verdient, weiß ich nicht genau; es ist mit großer Sicherheit mehr als der KV. Sie hat eine Berufsqualifizierung, darf in ihrem Job mehr Stunden arbeiten (was der AG des KV mit Hinweise auf fehlende Qialifizierung verwehrte) und bekommt zusätzlich Kindergeld für zwei Kinder (die Kinder haben unterschiedliche Väter).
Zitieren
#9
Für was war/ist denn der Kredit?

Wenn beide als Kreditnehmer drinstehen, hat die Ex die Hälfte zu bezahlen. Ist der Kredit allerdings für das Haus, muss man weiter überlegen - wem gehört das Haus offiziell? Insofern würde ich schleunigst die Ansprüche aus dem gemeinsamen Kredit geltend machen. Damit hättet ihr dann wohl auch genug "übrig", um den Mindest-UH für das Kind bezahlen zu können.

Ansonsten solltet ihr euch nochmal genau ansehen, was genau in diesem Vergleich drinsteht. Auch ob eure Anwältin sauber gearbeitet hat, lohnt es sich evtl. zu überprüfen.
Zitieren
#10
Der Kredit war für den Ausbau eines Teils des Hauses und ist als Grundschuld auf das Haus eingetragen worden. Der KV besitzt das Haus.

Wie kann ich nachprüfen, ob die RA sauber gearbeitet hat? Welche Gesetze und Richtlinien könnten mir helfen?
Zitieren
#11
Naja - nachdem der KV im Haus lebt und die Ex davon nix mehr hat, würde ich mal sagen, er bedient die Raten zurecht allein. Oder hat/te die Ex einen anderweitigen Nutzen vom Kredit? Hat sie lange Zeit mit ihm und dem Kind da gelebt?

Laut deinen Aussagen hat die RA dem KV andere Dinge geschrieben/gesagt, als sie dem JA geschrieben/gesagt hat. Das ist ein relativ deutliches Zeichen dafür, dass irgendetwas schief gelaufen ist. Allerdings frage ich mich schon, warum das nicht früher aufgefallen ist.

Da du weiter oben was von PKH schreibst, vermute ich stark, dass der Vergleich ein gerichtlicher ist. Du solltest aber vielleicht wirklich nochmal die entsprechenden Unterlagen genau durchgehen, sonst können wir hier ewig (nutzloses) Rätselraten betreiben.

Gibt es denn jetzt aktuell schon eine Forderung des JA, oder macht ihr euch einfach schon im Vorfeld sorgen, da das Vergleichs-Jahr um ist? Grundsätzlich habt ihr halt nicht viel Verhandlungsbasis - man kann dem JA schon mitteilen, dass ggf. ab Herbst eine besser bezahlte Stelle in Aussicht ist, bzw. die Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Evtl. kann man sich dann nochmal vergleichen? Ansonsten werdet ihr wohl die Klage abwarten und dann die Situation des KV entsprechend darlegen müssen.
Zitieren
#12
Ich glaube, es wurde bisher noch nicht geschrieben, aber auf keinen Fall hat irgendetwas nachzuzahlen.

Rückwirkend geht nur bis zu dem Zeitpunkt, ab dem der KU gefordert wurde.
Zitieren
#13
(17-06-2013, 16:12)Jessy schrieb: Hat sie lange Zeit mit ihm und dem Kind da gelebt?

Lange ist relativ. Ich weiß, dass das Kind drei Jahre alt war, als sie sich von ihm trennte. Das heißt, dass sie in der Zeit zwischen Geburt und Auszug höchstwahrscheinlich dort gewohnt hat. Von ihr kam der Impuls zum Ausbau, dem der KV nachgab. (Was rechtlich wahrscheinlich niemanden interessiert...) Sind drei Jahre eine lange Zeit?

(17-06-2013, 16:12)Jessy schrieb: Allerdings frage ich mich schon, warum das nicht früher aufgefallen ist.

Das kann ich recht einfach erklären, auch wenn es den Sachverhalt nicht besser macht. Der KV fühlt sich der Situation derart hilflos ausgeliefert, dass er möglichst keine Konfrontation damit sucht.
Da es anfänglich schien, als wollte er nicht, dass ich mich auch dahinter klemme, habe ich mich herausgehalten. Und mir dummerweise auch nicht die Schreiben durchgelesen. Mein Wissensstand beruhte auf seinen Aussagen. Letztens kam ein neuer Brief vom JA, in dem zu Zahlungen aufgefordert wurde. Da bin ich stutzig geworden, weil der Inhalt nicht mit dem übereinstimmte, was ich wusste. Und was ich wusste, war das, was passierte - nämlich, dass es Zahlungen gab auf die man sich geeinigt hatte. Daraufhin sah ich die Unterlagen durch und kam auf Unstimmigkeiten.

(17-06-2013, 16:12)Jessy schrieb: Du solltest aber vielleicht wirklich nochmal die entsprechenden Unterlagen genau durchgehen, sonst können wir hier ewig (nutzloses) Rätselraten betreiben.
Das werde ich heute abend. Und dann kann ich morgen weiter Auskunft geben.

(17-06-2013, 16:12)Jessy schrieb: Gibt es denn jetzt aktuell schon eine Forderung des JA, oder macht ihr euch einfach schon im Vorfeld sorgen, da das Vergleichs-Jahr um ist?
Der KV hat vom JA einen Brief bekommen, mit dem Bescheid, dass die Frist abgelaufen sei und jetzt mehr bezahlt werden müsse.

Wie kann ich den Zeitpunkt feststellen, an dem der KU gefordert wurde? Gilt da der erste Brief von der Beistandsschaft?

Ich danke euch sehr, dass ihr euch die Zeit nehmt, uns zu helfen!
Zitieren
#14
Eines kann ich dir aus eigener Erfahrung sagen: Solange der KV nicht willens oder nicht in der Lage ist, sich mit diesen Angelegenheiten zu konfrontieren, wirst du gar nichts erreichen.
Mein LG hat auch lange den Kopf in den Sand gesteckt, mir nichts erzählt oder nur Halbwahrheiten - da zu helfen bringt erstens nichts und zweitens ist es kontraproduktiv. Er muss das selbst anpacken, du kannst nur unterstützen. Es für ihn zu erledigen wird euch nicht weiter bringen, es bringt vielmehr dich in eine Belastungs- und Rechtfertigungssituation, die sich über kurz oder lang sehr negativ auf eure Beziehung auswirken wird.

Biete deinem Mann Hilfe dabei an, reinen Tisch zu machen, unterstütze ihn, wenn er das möchte. Aber er muss sich damit auseinandersetzen (wollen). Sonst werden deine Aktionen immer an mangelnden Hintergrundinformationen kranken.
Zitieren
#15
@Jessy: Ja stimmt! Leider gibt es immer wieder Männer die das so machen. Habe das letztens im Bekanntenkreis wieder so erlebt.
Die Ehefrau arbeitet an der Situation und Er tut so als wär nix.....

Zu den Krediten:
Grundsätzlich besteht eine gesamtschuldnerische Haftung da beide in den Verträgen stehen. Egal, ob es ein Hauskredit ist oder ein Anderer.
(Wäre nur interessant zu erfahren, ob als Eigentümer des Hauses auch noch beide drin stehen oder nur der KV?)
Dann hätte die KM aber wirklich auf Dauer ein Problem ;-)
Die Bank kann sich jederzeit Einen der Kreidtnehmer raus suchen und ihn voll haftbar machen. Wenn dieser zahlt, ist es für die Bank o.k. Woher das Geld kommt, ist der Bank egal.
Das heißt aber nicht, dass der KV der KM gegenüber keine zivilrechtlichen Ansprüche hätte! Im Gegenteil. Zu jedem Zeitpunkt kann der KV der KM den Kreditvertrag unter die Nase halten und entsprechende Rückzahlung der hälftigen von ihm gezahlten Beträge fordern. Er kann das auch titulieren lassen.

Bei dem Haus allerdings wäre es etwas schwieriger. Ihm steht zwar die Hälfte der Belastung seitens der KM zu, diese könnte aber im Gegenzug hälftigen Mietanteil gegenrechnen, da sie selbst nicht im Hause wohnt.

Wichtig, wie gesagt, wäre noch zu erfahren : WER steht im Grundbuch als Besitzer. Beide?
Zitieren
#16
Danke für die schnellen Antworten!

Alleiniger Besitzer des Hauses ist der KV. Die Schuld ist ins Grundbuch eingetragen. (Ich weiß nicht, ob das etwas ändert.).

@ Jessy
Ja, eigentlich hast du recht. Und eigentlich agiere ich normalerweise nach dem Prinzip: Freundlich anschubsen ist erlaubt, alles andere ist die Sache des Betroffenen, so lange nicht um Hilfe gebeten wird.
Aber: Ich sehe hier durch die geringe Einkommenslage auch direkt meine Lebensführung bedroht, da wir einen gemeinsamen Haushalt führen. Urlaub? War ich das letzte Mal kurz nach meinem Abi. Der KV übrigens, soweit ich weiß auch. Fließend Warmwasser? Unleistbarer Luxus. Heizen im Winter? Kaum leistbar aber zwingend notwendig. So sieht es aus. Und wenn ich ohne Auto leben könnte, würde ich es sofort verkaufen, um von den damit verbundenen Kosten los zu kommen. Leider würde dann aber, dank fehlender öffentlicher Anbindung mein Einkommen wegfallen. Beim KV auch.
Was bleibt? Zorn, Hilflosigkeit und der dringende Wunsch, an der Situation zu arbeiten, um zu verhindern, irgendwann auch noch ade zum Wohnraum sagen zu müssen. Vielleicht ist das haltlos übertrieben; ich bin gerade unsachlich. Aber das sind meine Befürchtungen.
Zitieren
#17
Ein Tip war, wenigstens formal getrennt zu wohnen, das würde die Aufstockerstrategie besser ermöglichen. Als Hausbesitzer allerdings ziemlich schwierig. Wenn die Hütte zu teuer kommt, muss sie weg.
Zitieren
#18
@p Ja, das war mein erster Gedanke... bis ich eine dauerhafte automatische Wohnungssuche eingerichtet habe und sah, dass eine Wohnung im Schnitt (wenn man jetzt alles an Nebenkosten mitrechnet) mindestens 100 € teurer ist, als in dem Haus zu leben. Zumal: Kaution ist konkret nicht vorhanden also nicht zahlbar.
Zitieren
#19
@ Libelle - Ich kann deine Situation wirklich nur zu gut verstehen, gerade auch die "Probleme" die sich ergeben, wenn man gemeinsam haushaltet.
Persönlich habe ich meinen LG letztlich vor die Wahl stellen müssen:
Entweder er sagt mir die ganze Wahrheit und geht die Probleme mit meiner Hilfe gezielt an. Oder wir müssen getrennte Haushalte führen, sowohl finanziell als auch räumlich. Eben genau deswegen, weil man beim Zusammenleben immer mit drin hängt, wenn der Partner finanzielle Probleme hat. Natürlich muss man sich deswegen nicht trennen - aber aus Selbstschutz getrennte Haushalte führen.
Mein LG hat sich Gott sei Dank für ersteres entschieden, und vermutlich sind wir bald "übern Berg" mit dem ganzen Kram.

Insofern kann ich nur raten, deinem Partner auf den Kopf zuzusagen, wie die Dinge stehen.

Ansonsten gibt es zwei Dinge auseinander zu halten:
Das eine ist die Sache mit dem Haus/Kredit. Möglicherweise, bzw. sehr wahrscheinlich hat dein Mann (und sei es nur für den Zeitraum, in dem die Ex mit im Haus wohnte) einen Anspruch auf die hälftigen Raten von der Ex. Egal was mündlich vereinbart wurde. Selbst wenn man Kredit gegen Anspruch auf fiktiven Mietanteil aufrechnet, sollte was dabei rauskommen, denn der Kredit war ja nur für einen Teilausbau des Hauses, nicht für das Haus an sich.
Ich nehme an, dieses Geld würde euch die Situation schon etwas erleichtern, also solltet ihr diese Ansprüche auch geltend machen. Hier zumindest eine Erstberatung bei einem Anwalt in Anspruch zu nehmen, wäre womöglich sinnvoll. Habt ihr eine Rechtschutzversicherung?

Das andere ist die KU-Sache, aber hier muss wie schon gesagt erstmal geklärt werden, wie die Sachlage tatsächlich aussieht.
Zitieren
#20
(18-06-2013, 15:01)Libelle schrieb: Zumal: Kaution ist konkret nicht vorhanden also nicht zahlbar.

Kaution braucht man kaum noch, es reicht eine Bankbürgschaft. Da zahlt man lediglich wenige Euro im Jahr als "Zinsen"
Zitieren
#21
So, nach erneuter Durchsicht der Schreiben von Ja, RA und Gericht bin ich jetz immernochnicht schlauer. Ich stelle es mal schematisch und chronologisch geordnet dar (es handelt sich hierbei um Zusammenfassungen der Schreiben). Es gibt noch ein Schreiben, das vor Tag eins liegt, das kann ich morgen nachtragen, wenn gewünscht.


Tag 1: JA an Amtsgericht
: - Verlangt wird Mindestunterhalt, Einkommensverhältnisse des KV werden angezweifelt.

Tag 1: JA an KV Bemängelung von Nichteinreichung von Nachweisen eine Vollzeitstelle zu finden. Androhung von Strafanzeige, falls binnen einer Frist der Mindestunterhalt nicht beim JA eingeht.

Tag 10 - Gericht an KV:
Ladung zum Güte- und Verhandlungstermin

(Dazwischen verlangt RA des KV Verschiebung, weil sie den Termin nicht wahrnehmen kann.)

Tag 70: Verhandlung, Ergebnis Vergleich: KV zahlt monatlich 150,- beginnend ab dem Monat von Tag 1. Gegenseite kann bis Tag 84 Vergleich widerrufen.

Tag 83: RA des KV an KV: - Gegenseite will Widerspruch, RA rät zu einem Gespräch, dass dieser Widerspruch nicht geschieht, da sonst die Prozesskostenhilfe nicht mehr greift, es sei denn, man einigt sich auf einen höheren Betrag zugunsten der KM. RA legt vorsorglich ihre Rechnung für KV bei und schlägt Raten vor.
RA schreibt, dass sie sich mit der Gegenseite in Verbindung setzen wird.

Tag 98: RA an KV: - Mitteilung über Schreiben an Gericht und an JA, beigelegt ist Abtretungserklärung über 150,- des KV, die KV dem Arbeitgeber vorlegen soll.

Tag 98: RA an Gericht: Mitteilung anderslautende Vereinbarung: KVzahlt 250.- monatlich (befristet auf ein Jahr, beginnend folgenden Monat) und danach Mindestunterhalt.

Tag 98 RA an JA:
Angebot eines neuen Vergleiches ( Inhalt siehe schreiben an das Gericht), bitte um Weiterleitung des Schreibens an das Gericht, damit ein entsprechender Beschluss gefasst werden kann.

Tag 104: RA an KV:
- Bitte um Mitteilung der Abtretungserklärung (über 150,-), damit die Unterhaltsangelegenheit zum Abschluss gebracht werden kann.
Aussage in dem Schreiben, wörtlich zitiert: "Es wäre dann auch so, dass sie dann in der Folgezeit lediglich diesen Betrag zunächst einmal zahlen müssten, bis Sie eine Arbeitsstelle gefunden haben, wo sie den Mindestunterhalt zahlen können."

Tag 104 JA an RA:
In den angebotenen neuen Vergleich wird so nicht eingewilligt, Zahlung soll ab dem Monat nach Tag 1 rückwirkend erfolgen. Zugleich soll, falls KV sein Haus verkauft, das Barvermögen daraus zur vorrangigen Begleichung bestehender Rückstände genutzt werden. Man fordert eine diesbezügliche Erklärung des KV.


Tag 106 RA an KV:
RA setzt KV in Kenntnis über Schreiben des JA an sie und bittet um Kontaktaufnahme.

Tag 146: Verkündungstermin des Gerichtes.


Ich komme nicht von dem blöden Gedanken los, dass da noch Unterlagen fehlen. Zum Beispiel fand ich keine Unterlagen zum Verkündungstermin.
Zitieren
#22
Da fehlen garantiert noch Unterlagen.

Letztlich werde ich leider aus diesen Vorgängen auch nicht schlauer, tut mir leid. War ja offensichtlich ein langes Hin- und Her-Verhandeln.
Entscheidend wird aber sein, welchen endgültigen (!) Beschluss das Gericht denn gefällt hat, bzw. welchen (außergerichtlichen) Vergleich KV/RA und JA gefunden haben, was genau da drin steht und ob der KV alle Zahlungen auf diesen Beschluss/Vergleich voll geleistet hat.

Grundsätzlich geht es euch aber nun ja auch um die neuen Forderungen. Hat sich der KV im damaligen Vergleich schon dazu verpflichtet, nach dem einen Jahr Mindestunterhalt zu zahlen, müsstet ihr eine Abänderungsklage anstreben. Steht in dem Vergleich nichts über die Zeit nach dem Jahr, müsst ihr neu verhandeln, das bedeutet bei Uneinigkeit ein neues Gerichtsverfahren.
Abseits dessen bin ich der Ansicht, dass euer RA keinen guten Job gemacht hat. Wenn jemand nicht leistungsfähig ist, eine Zahlung von 250 € vorzuschlagen macht meines Erachtens keinen Sinn. Woher soll der KV denn das Geld nehmen?
Wobei andererseits die Frage ist - woher hat der KV das Haus (geerbt?), warum nimmt er bei so mäßigem Einkommen einen Kredit auf?
Soweit der KV ungelernt, also ohne Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf ist, liegt sowieso ein spezieller Fall vor. Grundsätzlich steht es ihm zu, eine Ausbildung zu machen. Auch ein ggf. festgesetzes fiktives Einkommen kann nicht besonders hoch sein bei ungelernten Tätigkeiten...
Zitieren
#23
Das Haus wurde aus dem Geld beschafft, das der KV aus der Erbschaft nach dem Tod seiner Eltern erhielt. Damals war er noch mit seiner ersten Partnerin zusammen, die die Mutter seiner ersten beiden Kinder ist. Als diese Beziehung sich auflöste, war geplant, das Haus zu verkaufen. Als die Kinder sich entschieden, beim Vater zu bleiben, behielt er das Haus, um genügend Wohnraum zur Verfügung zu haben und die Kinder nicht aus ihrer gewohnten Umgebung herauszunehmen.

Der Kredit entstand, als die KM mit ihrem Kind aus einer anderen Beziehung und dem gemeinsamen Kind bei ihm lebte. Sie forderte mehr Wohnraum, sodass ein Teil der ungenutzten Scheune zu einem neuen Wohnzimmer gemacht wurde.
Wieso er da mitgemacht hat, fragt er sich wahrscheinlich bis heute. Lässt sich aber nicht mehr ändern. Wir würden auch ziemlich prima ohne dieses Wohnzimmer klar kommen... (aber ich habe ja auch nicht vor, vier Kinder in dieses Haus zu stopfen. Obwohl, *hüstel* würde das unsere Situation erleichtern? :p )

Alles andere: Ich werd den KV fragen, was wie und überhaupt da abgelaufen ist. Vielleicht erinnert er sich. Und ansonsten: Kommt man an Beschlüsse seitens des Gerichtes oder Informationen hinsichtlich dessen heran, auch wenn man nicht selbst Teil des Verfahrens war? Dann kann ich weiterforschen.
Zitieren
#24
Nein, an solche Infos kommt nur der KV. Du wirst ohne seine tatkräftige Unterstützung hier nichts erreichen.
Zitieren
#25
.. Jetzt sind wir tatsächlich klüger...

Der letzte gerichtliche Vergleich ergibt haargenau die letzte Forderung des JA - Die RA hat ihn dem KV jetzt zugeschickt.

KV hat mit KM gesprochen und mündlich ausgehandelt, dass er zwar mehr zahlt aber nicht so viel, wie im Vergleich steht. Er hat um Schriftliches gebeten.

Und nun? Soll ich die Sache laufen lassen? Auf der Hut sein?
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Exclamation Wegen Unterhalt verbleibt kein Geld für meine Kinder Michael Meiser 3 1.359 05-12-2021, 10:04
Letzter Beitrag: Michael Meiser
  Nach Pfändung wegen TU kein Geld mehr für KU - was tun? Antragsgegner 17 15.950 07-01-2014, 13:13
Letzter Beitrag: Antragsgegner
  Kein Unterhalt aus Südamerika ausgewandert 20 23.691 04-05-2009, 18:25
Letzter Beitrag: Exilierter

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste