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Zuweisung der Wohnung
#23
(25-06-2013, 16:58)MasterOfDesaster schrieb: kannst du das bitte in Deutsch nochmal formulieren. Ich kapiers nicht und normaler Weise bin ich nicht schwer von Begriff.

gehalt: an wen könntest du wegen einer kreditvereinbarung rückwirkend 3 jahre dein gehalt abgetreten haben???? dann läuft die unterwerfung mit gehalt ins leere....dem vater staat legst du gelegentlich die abtretung vor und diese wird zu den akten genommen und jedem pfänder der mittelfinger gezeigt. so habe ich es auch gemacht!

@ masterofdesaster

Der Trick geht so: man tritt sein Netto-Gehalt oder Netto-Lohn an jemanden ab. Hierzu reicht ein Stück Papier, wo drauf steht: Abtretung. Besser natürlich mit Stempel von einem Notar. Eine gute Begründung sollte mit drauf stehen, z.B. "Ich trete aus meinem Nettolohn monatlich 1.000.- Euro ab an meine Schwester Rosemarie Austriakin wegen Leibwohnrecht in deren Eigenheim in Musterstadt, Scheidungsweg 12, im Zeitraum Januar 2013 bis Dezember 2023."

Diese Abtretung geht einer Pfändung vor; d.h. an diese 1.000.- Euro kommt kein Gerichtsvollzieher mehr ran. Und das, was man sich für den abgetretenen Betrag erkauft, ist nicht pfändbar (und vererbbar auch nicht...).

Das war jetzt ein Beispiel. Bisschen Phantasie muss man schon aufbringen, dann gelingt das auch.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Zuweisung der Wohnung - von PapaBalu - 24-06-2013, 14:11
RE: Zuweisung der Wohnung - von Austriake - 24-06-2013, 15:02
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