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Unterhaltsangelegenheit und Vollstreckungsankündigung
#1
Wie schnell doch drei Jahre vergehen.

Jetzt, da mein Gehalt auf durchschnittlich 1.450€ Netto gestiegen ist kommen die Ratten aus den Löchern. Es passt mal wieder alles, Wohngeldanspruch ist weg, der befristet abgegebene Titel ist zum 31.05.2013 abgelaufen, der Anspruch auf SGB II Aufstockung läuft zum 30.06.2013 aus und schon sind sie wieder da die Staatswichtel.

Das mit dem Auskunftsersuchen seitens Kreisausschuss habe ich im Griff, vielmehr ärgert mich, dass die GEZ über die Stadtkasse eine Vollstreckungsankündigung über 192€ mitgeteilt hat.

Nun bleiben mir nach Abzug KU DDT Stufe 1 (272€) noch 1.178€ übrig nach denen der Staat gierig seine Hände streckt. Und der Kreisausschuss möchte auch gerne Geld für den Hort abgreifen.

Am 31.07.2013 läuft mein AV aus, ob eine Weiterbeschäftigung möglich ist steht in den Sternen? Ich rechne mit einer betrieblichen Kündigung dieser Tage, es wäre dann die dritte dieses Jahr, zwei wurden zurückgenommen. Beim AA bin ich seit März Arbeitssuchend gemeldet eine Gleichstellung nach ist § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX beantragt.

Als erste Maßnahme werde ich wieder einen Titel über 272€ für 12. Monate beim Notar abgeben (KM verlangt keinen).

Danach muss ich sehen ob ich wieder aufstockende Leistungen bewilligt bekomme falls der AV wieder befristet verlängert wird?

Ein P-Konto mit erweitertem Pfändungsschutz in Höhe von 1.416,11€ besteht bereits seit langem.

Die EV die ich 2009 abgegeben habe ist abgelaufen (ehemaliges gemeinsames Konto) und ich gedenke freiwillig eine erneute EV der Stadtkasse (GEZ Forderung) anzubieten?

Wie rette ich mein Geld nach Abzug KU am Besten?
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#2
Zitat:durchschnittlich 1.450€ Netto

Zitat:Ein P-Konto mit erweitertem Pfändungsschutz in Höhe von 1.416,11€ besteht bereits seit langem.

Wo ist jetzt genau das Problem?
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#3
Da noch nicht absehbar ist wie die Sache mit dem Kreisausschuss ausgeht, man will Geld für den Hort von mir (SGB II Leistung an die KM), auch noch nicht absehbar ist ob ich wieder Aufstockung erhalte. (Antrag für 01.08.2013 ist in Arbeit).

Und so wie die GEZ tickt pfänden die mir die paar Cent oberhalb des Freibetrags am Ende? Das muss ich verhindern da noch eine kleine Chance auf Übernahme in ein unbefristetes AV mit 25% Gehaltsplus (Brutto) ansteht. Der Arbeitgeber kennt meine Situation und hat bisher kulant reagiert, allerdings hat er deutlich gesagt das bei einer Gehalts oder Kontenpfändung kein neuer AV in Betracht kommt.

Die KM hängt auch noch in der Luft wegen Mehrarbeit, geplant war das sie ab 01.07.2013 komplett aus ALG II Hilfe rausfällt und wir alles Finanzielle einvernehmlich regeln. Ich würde mehr verdienen können, sie bekommt etwas mehr KU.
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#4
Von einer Kontenpfändung kriegt dein AG nichts mit.
Zur Abwendung einer Lohnpfändung hilft es evtl. den Gläubiger anzuschreiben, darzulegen dass du bei einer Lohnpfändung nicht mit einer Verlängerung des AV rechnen kannst und der Gläubiger dann gar nix kriegt. 192 € klingt trotz deiner EK-Verhältnisse (persönlich finde ich knapp 1.100 € nach KU-Abzug ned sooo wenig - da hab ich lange von wesentlich weniger gelebt, aber ich kenne deine anderen privaten/finanziellen Umstände ja nicht) nicht nach soooo viel. Um Ärger abzuwenden evtl. eine Ratenzahlung anbieten?
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#5
Hallo Jessy,

ich stehe noch für den gemeinsamen früheren Kredit ein.

Für diesen habe ich 2009 schon die EV ablegen müssen, unter dem Strich habe ich nach Abzug Monatskarte, berufliche Aufwendungen wesentlich weniger zur Verfügung. Und die GEZ sind die letzten denen ich Geld in den Rachen werfen will.
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#6
Guten Morgen,

ich bin schon aus dem Hamsterrad ausgestiegen.

Im Vergleich zu vor der Trennung verdiene ich knapp die Hälfte. Der Job wäre Ideal aus mehreren Gründen, der wichtigste aber ist die Freiheit meine Zeit einzuteilen wie ich möchte ohne Kontrolle bei sehr sozialen Bedingungen. Selbst mit dem dann etwas höheren Brottoverdienst liege ich noch weit unter meinen früheren Gehältern.

Der neue Antrag auf Aufstockung ist raus, bis das alles wieder läuft dauert es aber wieder ein paar Wochen in denen ich verwundbar bin. Und ganz deutlich wird ersichtbar, ALG II Leistung laufen aus, die Ratten kommen sofort aus der Deckung, Zufall?

Beim Kreisausschuss mache ich mir keine Sorgen, diesen Gutmenschen habe ich schon mehrfach erfolgreich gezeigt das man sich als Trennungsvater nichts gefallen lassen muss. Mit richterlichem Segen. Big Grin

Die GEZ ist ein anderes Kaliber, eigentlich nicht zuständig da nur das zweifelhafte Inkasso der Landesmedienanstalten. Die haben bisher nicht einmal reagiert auf Schreiben (Einschreiben mit Rückantwort). Das richtige Inkasso betreibt ohnehin der Zoll oder das Finanzamt.

Daher biete ich um das ganze abzukürzen, der Stadtkasse (Finanzamt) freiwillig eine neue EV an, um weitere Kosten zu vermeiden.

Es ist eine Frechheit das in Hartz4 Leistungen Befreiung beantragt werden kann, bei Bezug von ALG1 und Aufstockung der GEZ Betrag schon eingerechnet ist und damit zu bezahlen ist. Und jede Landesmedienanstalt handhabt das anders. In NRW, dem Saarland kann man sich im Einzelfall (Härtefall) befreien lassen auch ohne ALG II Bezug.

Aber nur, wenn man direkt bei der zuständigen Landesmedienanstalt interveniert - die GEZ ohne eigentliche Befugnisse ignoriert - daher abschaffen! Dieses System der Bürgerverwirrung hat Methode.
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#7
(25-06-2013, 06:08)Episches Präteritum schrieb: Es ist eine Frechheit das in Hartz4 Leistungen Befreiung beantragt werden kann, bei Bezug von ALG1 und Aufstockung der GEZ Betrag schon eingerechnet ist und damit zu bezahlen ist.

Bin auch Aufstocker in Hessen und bin GEZ-Befreit...
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#8
Normalerweise ist das auch so, es gibt aber auch andere Aussagen dazu, bei mir hat die GEZ nicht reagiert und ständig Mahnungen geschrieben. Als ich dahinter gekommen bin das eigentlich die Landesmedienanstalt zuständig ist, schrieb ich diese an - ohne Antwort! Angry

Fazit die GEZ/Landesmedienanstalt macht was sie will - ich will jetzt auch nicht mehr zahlen. Zu holen, außer Kosten ist derzeit nichts.

Korrigiert mich bitte wenn ich daneben liege oder etwas übersehen habe.
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