30-09-2013, 20:06
(30-09-2013, 19:49)iglu schrieb: Naja, das ist ja ein Antragsdelikt...
Zitat:Dann mal ab ins Hamsterrad und zumindest die nächsten 3 Jahre
Wenn die Unterhaltspflicht nur drei Jahre dauerte, würde es dieses Forum wohl nicht geben.
Ich meinte ja nicht den generellen Unterhalt, sondern die tödliche Kombination BU + KU, und scheinbar kann man auch durch sinnvolle Weiterbildung bis zur richtig geldgebenden Milchkuh dem nicht ausweichen.
KU allein wäre weniger das Problem, aber nicht auf das Risiko hin, noch strafrechtlich belangt zu werden, weil man seine "Ausbildung" komplettieren will.
Warum werden aus Sicht des unterhaltsberechtigten Kindes eigentlich andere Maßstäbe gesetzt (Bachelor + Master = eine Ausbildung) als beim unterhaltsverpflichteten Studentenvater (nach dem Bachelor hast du zu arbeiten, egal was kommen möge) ?