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Beziehung vor dem Aus...Kampf um das gemeinsame Kind
#1
Hallo,

ich wende mich mit etwas Magenweh an dieses Forum, denn momentan steht die Beziehung mit meiner "Lebenspartnerin" auf sehr dünnem Eis - mein Problem ist hierbei nicht das Ende dieser Beziehung, sondern die Gefahr, daß sie das gemeinsame Kind mitnimmt...

Grob zusammengefasst sieht es so aus, daß die Beziehung schon länger nicht mehr funktioniert und ich nur wegen des Kindes bei ihr bleiben. Sie weiß das sehr genau und nutzt diese Situation sehr scharmlos aus - wobei sie sich hierbei Dinge erlaubt, unter denen nicht nur unsere Beziehung leidet, sondern eben auch der gemeinsame 4 Jährige Sohn. Aus diesem Grund bestärkt sich in mir das Gefühl, daß es langfristig auch in seinem Interesse sein muß, wenn ich mit ihm ausziehe.

Und damit würde dann ein erbitterter Rechtskampf beginnen...und auf den muß ich mich gut vorbereiten, um dann am Tage-X möglichst viele Optionen zu haben.

Das der 4 Jährige bei mir bleibt wird durch folgende Gründe begünstigt:

- Gemeinsames Sorgerecht.

- Sie ging arbeiten, ICH blieb zu Hause und kümmerte mich um Ihn. Somit bin ich seine Hauptbezugsperson. Allerdings gab es in den besagten 4 Jahren leider auch eine 2 jährige Phase der Arbeitslosigkeit. In dieser Zeit war sie unter wechselnden Vorwänden ebenfalls fast jeden Werktag ganztags unterwegs und überlies mir die Erziehung alleine - nachweisen kann ich diese Vernachlässigung im Nachhinein aber nicht und so wird sie bei einem Rechtsstreit darauf bestehen wenigstens in diesem Zeitraum sich um den Kleinen (mit-) gekümmert zu haben.

- Kindergarten, Logopädin, Kinderarzt und diverse weitere Institutionen rund um seinen Kinderalltag kennen mich gut, da ich bei allem dabei bin und von diesen Institutionen daher mindestens als gleichwertiger Ansprechpartner (Kinderartz) oder als Hauptansprechpartner (z.b. Logopädin) angesehen werde.

- Sie hat noch einen weiteren Sohn aus einer vorangegangenen Beziehung. Dieses Kind lebt inzwischen seit fast 4 Jahren bei den Eltern seiner Mutter, die das Haus direkt neben uns bewohnen. Unter diesen Bedingungen flachte der Kontakt zu ihm dementsprechend ab - so daß ich dieses Kind kaum kenne. Sie scheint sich auch für diesen Sohn nicht zu interessieren und verbringt keine Zeit mit ihm. Meine Bemühungen ihn in unsere Familie zu integrieren schlugen fehl. Das dieses Kind noch nicht mal mehr bei uns wohnt kann ich im Zweifelsfall beweisen - da sich weder Kleidung, noch Spielzeug, Schulsachen oder sonstige Alltagssachen von ihm in unserem Haus befinden. Ein Besuch vom Jugendamt würde dies also bestätigen - ab diesem Punkt würde dann allerdings auch "Krieg" herrschen, weshalb ich mir diese Option möglichst sparen wollte...mindestens, bis alles abgesichert ist. Versteht das nicht falsch...dem geht es sehr gut bei seinen Großeltern - mir geht es darum, daß SIE sich allerdings nicht für ihn interessiert und ihn garnicht erst versucht in unser Leben einzubinden.

- Ferner könnten auch kleinere Faktoren in ihrer Summe eine Rolle spielen, etwa der Umstand, daß sie keinen Führerschein hat und für sämtliche Alltagstätigkeiten (Kind in den Kindergarten/zur Logopädin/... bringen, selbst einkaufen gehen) auf Hilfe von Dritten angewiesen ist. Denn wir wohnen hier in einem sehr abgelegenen Dorf mit schlechter öffentlicher Anbindung.

Was mir dagegen Sorgen macht:

- Sie pflegt einen sehr engen Kontakt zu ihren Eltern, die direkt neben uns wohnen und mit denen ich ein ausgesprochen schlechtes Verhältnis habe. Mit diesen beiden "Zeugen" kann sie im Nachhinein viele Lügen konstruieren um mich zu diskreditieren. Die Möglichkeiten sind hier beinahe unbegrenzt - und man kann sich vorstellen, wie weit eine Frau hier gehen würde um sich diese "Schmach" zu ersparen bei einer Trennung nicht das Kind zugesprochen bekommen zu haben.

- ICH müsste ausziehen! Unser Haus ist das Eigentum ihres Vaters und ich bin nicht in den Mietvertrag eingetragen. Somit müsste unser gemeinsamer Sohn sein anvertrautes Zuhause verlassen.

- Die allermeisten Möbel sind ihre. Als wir vor knapp 5 Jahren zusammen zogen, landete der Großteil meiner Sachen auf dem Sperrmüll. Bei einem Neuanfang stehe ich mit dem Kind also praktisch in einer leeren Wohnung... und da ich momentan "Hausmann" bin und kein geregeltes Einkommen habe, verfüge ich auch nicht über irgendwelche finanzielle Rücklagen.

--------------------------------------

Ich habe noch keinen Anwalt eingeschaltet und mache mir diesbezüglich ebenfalls kleinere Sorgen. Denn ich muß einerseits damit rechnen, daß die Mutter möglicherweise bereits gut vorbereitet ist (IHRE Post vom Anwalt könnte sie z.B. bequem zu ihren Eltern schicken lassen, so daß ich davon nichts wüsste). Sie hat bereits eine Scheidung hinter sich und kennt das ganze Prozedere (im Gegensatz zu mir). Ich dagegen habe den ganzen Tag den Kleinen - Kindergarten geht erst im September wieder los. Egal ob ich ihn mit zum Anwalt nehmen würde - oder ihn für ne Stunde bei Freunden lasse...ich käme in Erklärnot. Statt dessen will ich soviel Zeit wie möglich gewinnen um einen etwaigen Vorbereitungsrückstand aufzuholen. Und dazu muß ich mich unauffällig verhalten.

Soweit die Sachlage. Habe ich irgendwelche wichtigen Details übersehen, gibt es noch wichtige Sachverhalte, die ich unbedingt klären muß um meine Chancen einschätzen zu können?

Gibt es eine Beratungsstelle, die mir helfen kann eine Wohnung und Möbel zu organisieren (ich schätze mal, daß ich hier den Weg über verschiedene Ämter gehen muß - kann mich da eine Stelle beraten?)?

Was muß ich über das Jugendamt wissen - wie kann ich die davon überzeugen, daß es für den Kleinen das Beste ist, wenn er bei seinem Vater bleibt?

Gibt es sonstige Ereignisse, auf die ich mich emotional schonmal vorbereiten muß (hat wer ähnliche Erfahrungen)?

Tips, Ratschläge, Erfahrungsberichte...ich bin für alles dankbar.

Vielen Dank und Grüße

K.
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#2
kläre auf:

1. verheiratet?
2. wer verdient?
3. wer arbeitet?
4. wie hast du dir die zeit nach dem auszug vorgestellt?

fakt ist:

1. wer ohne einverständnis des anderen elternteiles bei umzug das gemeinsame kind mitnimmt, handelt rechtswidrig
2. das kann vor dem FG zur feststellung der verringerten erziehungsfähigkeit führen

vorgehen:

1. feststellen - wie es nach der trennung weitergehen soll
2. evtl. mit der madam mal klartext reden - aber ruhig
3. lösungsvorschläge erarbeiten
4. an das kind denken, wenn ihr euch streitet - lieber im stillen kämmerlein
5. nicht aus der gemeinsamen wohnung ausziehen, du bist elternteil, dort gemeldet etc, keiner kann dich der wohnung verweisen

bb
netlover
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#3
(27-06-2013, 15:52)Kiesel schrieb: Tips, Ratschläge, Erfahrungsberichte...ich bin für alles dankbar.
viel mehr, als zu hoffen, bleibt Dir wohl kaum.

Aller Erfahrung nach stehen die Jugendämter hinter den Müttern. Lügen werden ohne Bedenken vorbehaltlos zur Kenntnis genommen und gegen den Vater verwendet. Nur selten wird dieses Verhalten der Jugendämter durchbrochen - ein Fünfer oder gar Sechser im Lotto, vielleicht!

(Alleiniges) Sorgerecht oder ABR zu bekommen, halte ich nach dem, was ich gelesen habe, für derzeit vollkommen unwahrscheinlich.

Womit Du Dich befassen musst, ist einen gesicherten Umgang zu erhalten.

Umgangsrechtsantrag vorbereiten.
Mit der Mutter über Trennung sprechen, insbesondere über das, was im Umgangsrechtsantrag steht (von dessen Existenz sie aber auf gar keinen Fall etwas wissen darf!).
Soweit es "laut" wird -wie ich vermute- wäre es gut, wenn ein Tonaufzeichnungsgerät versteckt die Szenerie aufzeichnet.

Dann ab mit dem Antrag zum FamGericht - auf gar keinen Fall zum Jugendamt!!!! Und darauf achten, dass die Vollstreckbarkeitsklausel des § 89 II FamFG mit aufgenommen wird.

Im Folgenden wird sehr genau darauf Wert gelegt, dass Umgang nicht verhindert wird. In solch einem Fall sofort(!) das Gericht anrufen und Ordnungsgeld beantragen.

Halte in der ZweischenZeit möglichst den Kontakt zum Kind aufrecht - das ist sehr wichtig!

netlover schrieb:nicht aus der gemeinsamen wohnung ausziehen, du bist elternteil, dort gemeldet etc, keiner kann dich der wohnung verweisen
so schnell kannst Du gar nicht bis Drei zählen ...
Dazu braucht die KM nur ein paar Möbel umschmeißen, nach ihren Eltern schreien, die dann die Polizei rufen - und schon ist Freund Kiesel weg vom Fenster!
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#4
Hallo und willkommen im Forum!

Du wirst so oder so ein Risiko eingehen müssen. Ein Auszug ist problematisch, nicht ausziehen auch. Über Zeugen brauchst du dir nicht so viele Sorgen machen und die Mutter wird sowieso lügen, dass sich die Balken biegen. Du musst eben hoffen, dass diese Lügen nicht verfangen.
Alles ist zu diesem Zeitpunkt mit Risiken behaftet. Dass du das Kind betreust ist in jedem Fall ein Pluspunkt. Du musst eine Entscheidung treffen!

Auf den ersten Blick, würde ich mich so entscheiden:

ALG II beantragen, Wohnung suchen, Erstausstattung beantragen, ausziehen. Teile dies zum gegebenen Zeitpunkt dem Jugendamt und der Mutter mit, in der Reihenfolge. Um Anwälte musst du dich ersteinmal nicht scheren. Dann bietest du der Mutter unter Vermittung des Jugendamtes eine ordentliche Umgangsreglung an.
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#5
Zitat:Es ist sogar so, wenn die Kindsmutter von deinem Plan Wind bekommt, kann sie, wie oben schon beschrieben, mit bissl Theater erreichen, dass Du umgehend als vermisst gelten wirst bzw. als wohnungslos ;-)

Kein Polizist dieser Welt wird dir dann deinen Sohn mitgeben.

Planen kannst Du ja, setzt Du diesen Plan allerdings in die Realität um, dann wird nach dir gefahndet, weil Du dich der Kindesentführung schuldig gemacht hast.
Eine Frau darf zuerst durchaus erstmal mit dem Kind flüchten, schlaue Frauen melden sich anschließend der Einfachheit halber im Frauenhaus und schon wurde DIR ein Stempel aufgedrückt.

In welchem Haus willst DU dich mit deinem Kind melden? :-) Gehst Du ins Frauenhaus, wird man dort umgehend die Polizei rufen und dir das Kind wegnehmen.

Verbreite doch nicht so einen Quatsch!
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#6
Hallo Kiesel,

das Maximum, das du bezüglich Betreuung erreichen kannst ist deinen bisherigen Schilderungen nach ein Wechselmodell, im bisherigen Umfeld eures Sohnes.
Für eine Erlaubnis zum alleinigen Fortzug, mit dem Jungen, schätze ich die Aussicht derzeit äußerst gering ein.
Gegen den Fortzug und einer damit einhergehenden deutlichen Verschiebung des Lebensmittelpuntes eures Sohnes sprechen mehrere (objektive) Gründe, vor allem das Kind betreffend. Mutter, Halbbruder und Großeltern leben am Ort des bisherigen Lebensmittelpunktes eures Sohnes.
Auch von dir wird im Falle der Trennung eine Erwerbstätigkeit verlangt, oder ein fiktives Einkommen unterstellt (und wenn es, aufgrund glaubhaft gemachter bisheriger Betreuung, zunächst "nur" 400€ wären).
Für den Fall wäre wohl auch auf deiner Seite eine zeitweise Fremdbetreuung des Jungen angesagt, oder hast du die Möglichkeit vom Homeoffice aus und bei relativ freier Zeiteinteilung ein für dich und Kind ausreichend hohes Einkommen zu erwirtschaften?

Wer oder was spricht gegen ein Wechselmodell?
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#7
Ihr seht das m.M.n zu schwarz. Er wird ja wohl nicht über alle Berge ziehen. Er kann sich in der Nähe eine Wohnung suchen. Dass der Halbbruder bereits abgeschoben wurde, spricht ja eher für Kiesel. Ich plädiere dafür Fakten zu schaffen und aus der Position kann er dann ja ein vernünftiges Umgangsangebot machen.
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#8
Ich würde auch eher auf ein Wechselmodell hinwirken: auch der Mutti ist bewusst, was ihr blüht wenn sie zahlen muss, schon deshalb wird sie um des Prinzips willen plötzlich das Kind bei sich haben wollen. Mit einem Wechselmodell nimmst du da relativ viel Konfliktstoff raus.
Lügengeschichten der Mutter kann man durch entsprechende Tatsachen (Bekanntschaft bei den externen Stellen) entkräften, aber nicht aus der Welt schaffen. Die Jugendämter sind nicht unbedingt alle schlecht, man kann da ja mal Kontakt aufnehmen um die Einstellung dazu abzuchecken, meist ist der im Vorteil, der sich zuerst meldet. Wobei Frauen einen generellen Bonus haben.

Wohnung: Ganz blöde Konstellation, ich würde unverzüglich eine Wohnung in der Nähe suchen, möglichst verkehrsgünstig gelegen. Der Mietpreis sollte in soweit angemessen sein, als dass auch die Sozialbehörde die Miete übernehmen würde, falls es hart auf hart kommt und nicht noch ein Umzug fällig wird. Hier musst du unbedingt handeln, spanne dafür jegliche Hilfe ein, die du kriegen kannst, Ämter, Hilfsorganisationen, nur mach es nicht öffentlich. So ein Umzug sollte überraschend kommen.
Möbel sollten nicht das Problem sein, sowas lässt sich fast immer organisieren. Einen Vermieter finden wird viel schwieriger.
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#9
Beginnen kann man viel, die Frage ist nur was voraussichtlich am Ende davon übrig bleibt und wem es dann nützt, bzw schadet?
Vorschläge, die konfliktfördernd sind, sind nicht mein Ding und wenn ich die Chancen und Risiken zum Ausgang abwäge, sehe ich in dieser Konstellation ein Übergewicht aufseiten der Risiken.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#10
Wenn er die Beziehung tatsächlich beenden will, braucht er eine Wohnung, so oder so. Also macht es wohl Sinn damit anzufangen.

Zitat:Vorschläge, die konfliktfördernd sind, sind nicht mein Ding

Es ist ja immer eine Frage der Alternative. Er kann natürlich auch jetzt die Hosen runter lassen, ohne etwas in der Hand zu haben. Und während man anfängt ihn einzumachen, guckt er seelenruhig auf die Uhr.
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#11
Um die Wohnung ging es mir nicht, sondern darum, ob er den Jungen gleich mitnimmt und einen Vorschlag zum Umgang von Kind und Mutter macht.
Was man machen könnte, wäre den Jungen zunächst mit in die neue Wohnung des TO nehmen, dann aber das Wechselmodell mit der Ankündigung anbieten und nach schriftlicher Annahme des konkretisierten Modells ausüben.
Bei der Ausarbeitung des Modells, können wir hier beratend zur Seite stehen.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#12
sag ich doch.
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#13
Fein. Smile

Mich irritierte nur der von dir verwendete Umgangsbegriff, der - wie du auch an mir siehst - gewisse Reize auslöst.
Umgang, wenn auch im juristischen Sprachgebrauch nicht unbedingt mit einem der Umgangsrechtsparagraphen besetzt, führt beim betroffenen Laien (hier: die Mutter nebst ihre Fürsprecher) schnell zum Gefühl der beabsichtigen Benachteiligung und begünstigt entsprechend heftige Reaktionen.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#14
Die Diskussion über den Umgangsbegriff gibt es in der Quasselecke.Wink

Das sind alles Dinge, die wir nicht wissen. Da sie ja arbeitet und ihr anderes Kind schon abgeschoben hat, würde ich ihr ehrlich gesagt auch kein Wechselmodell anbieten. Aber es ist ja nicht so, dass wir darüber abstimmen. Der Fragesteller hat jetzt mehrere Sichtweisen gelesen. Wie er sich entscheidet, obliegt nun seiner Verantwortung.
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#15
nochmals vorsicht:

wer ein gemeinsames kind ohne genehmigung des anderen elternteils mit in eine neue umgebung nimmt, handelt rechtswidrig und das führt zur feststellung mangelnder erziehungseigenschaft!

meine ex hat das mit voller härte zu spüren bekommen!

kiesel muß sicher sein, daß er das kind bis zur einschulung bzw. kinderkrippe etc. betreuen kann! er kann wohl bei einem verfahren wegen lebensmittelpunkt, gewöhnl. aufenthalt etc anbringen, was mit dem ersten sohn der baldex los ist - das könnte ein pluspunkt für ihn sein. wichtig ist aber, in der wohnung zu bleiben, bis er alles geklärt hat - fertig! er ist der KV und lebt mit dem kind, keiner wird sich vom JA schuldig machen und ihn der wohnung zu verweisen, und es ist auch ebenso schwer, wegen angebl. häusl. gewalt des feldes verwiesen zu werden....wenn das losgehen sollte, sofort die polizei mit spurensicherung und aussageaufnahme beauftragen...was meint ihr, wie schnell da das kartenhaus zusammenbricht!

bb
netlover
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#16
Zitat:wer ein gemeinsames kind ohne genehmigung des anderen elternteils mit in eine neue umgebung nimmt, handelt rechtswidrig und das führt zur feststellung mangelnder erziehungseigenschaft!

Jaja, wissen wir alles. Diese Genehmigung kann man sich auch ersetzen lassen.

Zitat:meine ex hat das mit voller härte zu spüren bekommen!

Das ist wohl eher die Ausnahme denn die Regel.
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#17
Ich weiss nicht, ob es richtig ist, hier zu eskalieren, ohne dies geklärt zu haben:

-Will die Mutter sich um das Kind kümmern? Offenbar ist sie ja jemand, dem zuhause schnell die Decke auf den Kopf fällt...

-Wollen die Großeltern sich um ein 2. Kind kümmern?

Es könnte also durchaus sein, dass es im Interesse von Mutter und Großeltern liegt, wenn sich der TE um das Kind kümmert - nur wird das keiner mehr zugeben wollen, wenn die Säbel schon gezückt sind. M. E. kommt der TE -so unangenehm das sein mag- nicht darum herum, entsprechende Gespräche zu führen, solange er noch in der Wophnung lebt.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#18
Es kann ihm alles unterstellt werden. Es ist trotzdem keine Entführung.
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#19
(28-06-2013, 12:15)iglu schrieb: Es ist trotzdem keine Entführung.

Nö, ist das nicht. Es entpflichtet nur nicht davon, weniger Scherben Verursachendes im Sinne des Kindes zuvor versucht zu haben.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#20
Erstmal Danke an alle, die hier bereits mitgeschrieben haben!

Ich habe mir gerade die Beiträge alle durchgelesen und darüber nachgedacht - zu dem Einen- oder Anderen werde ich vielleicht am Besten noch was schreiben.

Netlover:

Zitat:1. verheiratet?
2. wer verdient?
3. wer arbeitet?
4. wie hast du dir die zeit nach dem auszug vorgestellt?

1. Unverheiratet
2. Sie (400€)
3. Sie
4. Kannst du das bitte konkretisieren?

Zitat:1. wer ohne einverständnis des anderen elternteiles bei umzug das gemeinsame kind mitnimmt, handelt rechtswidrig
2. das kann vor dem FG zur feststellung der verringerten erziehungsfähigkeit führen

Es geht hier in keinem Fall darum in einer "Nacht & Nebel-Aktion" einfach abzuhauen. Ich will darauf hinaus mir unauffällig eine möglichst solide Basis zu schaffen, auf die ich zurückgreifen kann, wenn eine Trennung erfolgt.
Mit dieser soliden Basis meine ich, daß ich so schnell wie möglich eine eigene Wohnung habe. Ich will mich also bereits JETZT damit auseinander setzen, welche Ämter dazu notwendig sind...im Falle einer Hartz4-Wohnung muß ich wissen, was überhaupt bewilligt wird, damit ich weiß, wonach ich suchen kann. Welches Amt veranlasst eine "Erstausstattung" und was gehört hierbei alles dazu oder anders: was muß ich evtl. selbst organisieren.
Ich will mich über meine rechtlichen Möglichkeiten informieren, damit ich beim "Trennungspoker" weiß, was ich mir erlauben kann. Wenn ich Asse im Ärmel habe kann ich im Streit um ein möglichst großzügiges Umgangsrecht viel rausnehmen, weil für sie das Risiko besteht, entweder auf mein Angebot einzugehen oder alternativ bei einem Rechtsstreit möglicherweise das ABR an mich zu verlieren. Wenn SIE allerdings eh damit rechnen kann, daß man ihr alle Rechte zusprechen würde...dann wird sie sich auf eine 50:50 Regelung nicht einlassen. Ich muß das vorher einschätzen können.
Ferner hatte ich gehofft schonmal im Stillen Pluspunkte beim Jugendamt (und anderen öffentlichen Organen, die nach einer Trennung meine Position etwas stärken können) sammeln zu können.

WENN es dann mal zu einer Trennung kommt werde ich mich natürlich penibel an die Gesetze halten - selbst wenn dies bedeuten würde, daß der Kleine ein paar Tage alleine bei seiner Mutter bleibt. Unabhängig davon, daß dies in meinem Interesse ist (um keine Minuspunkte bei den Behörden zu sammeln) ist dies vor allem im Sinne des Kindes, dem ich eine subjektiv als Flucht empfundene plötzliche Wegfahrt von der Mama und dem Zuhause natürlich nicht zumuten will.

Ibykus:

Zitat:(Alleiniges) Sorgerecht oder ABR zu bekommen, halte ich nach dem, was ich gelesen habe, für derzeit vollkommen unwahrscheinlich.

Auf das alleinige Sorgerecht wollte ich nicht hinaus...aber das ABR wäre mir ehrlich gesagt schon sehr wichtig gewesen.
Zitat:Umgangsrechtsantrag vorbereiten.
Mit der Mutter über Trennung sprechen, insbesondere über das, was im Umgangsrechtsantrag steht (von dessen Existenz sie aber auf gar keinen Fall etwas wissen darf!).
Soweit es "laut" wird -wie ich vermute- wäre es gut, wenn ein Tonaufzeichnungsgerät versteckt die Szenerie aufzeichnet.

Das ist ein interessanter Hinweis...sind solche Aufzeichnungen denn Rechtskräftig? Ich traue ihr zu, daß sie in einem Streitgespräch sogar klipp und klar zugeben würde, daß sie mich mit "Kindsentzug" bestrafen würde, wenn ich mich von ihr trenne. Schon bei unserem letzten Streit waren ihre Andeutungen bereits nahe dran...was mich letztlich ja auch veranlasste Vorbereitungen zu treffen.

Iglu:
Zitat:ALG II beantragen, Wohnung suchen, Erstausstattung beantragen, ausziehen. Teile dies zum gegebenen Zeitpunkt dem Jugendamt und der Mutter mit, in der Reihenfolge. Um Anwälte musst du dich ersteinmal nicht scheren. Dann bietest du der Mutter unter Vermittung des Jugendamtes eine ordentliche Umgangsreglung an.

Hier auch wieder der Hinweis auf die "ordentliche Umgangsregelung" und ich will kurz noch was dazu erklären, damit ihr meinen Standpunkt besser versteht:

Ich wäre mit einer 50:50 Regelung sehr einverstanden - und werde von meiner Seite darauf Wert legen, das für das Kind weiterhin ein möglichst guter Kontakt zur Mutter besteht. Aber ich glaube, daß SIE sich aus Rache nicht auf so eine Regelung einlassen wird und ich sie mit der "Drohung" dann halt das ABR rechtlich einzufordern dazu überreden muß mir entgegen zu kommen. Mal eine Randnotiz: ihr Ex-Mann darf seinen Sohn (der bei den Großeltern wohnt) nur alle 14 Tage Sa&So zu sich nehmen.

Gibt es zu einem 50:50 Modell irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten - kann ich sowas im Extremfall gerichtlich durchsetzen?

Wackelpudding:

Zitat:-Will die Mutter sich um das Kind kümmern? Offenbar ist sie ja jemand, dem zuhause schnell die Decke auf den Kopf fällt...

Jain. Wir wohnen hier wie erwähnt in einem kleinen, konservativen Dorf. Sie ist hier aufgewachsen und hier kennt jeder jeden. Schon alleine, um einen Schaden an ihrem Ruf abzuwenden wird sie um das Kind kämpfen. Hat sie bei ihrem älteren Sohn ja ebenfalls...und jetzt lebt er bei den Großeltern. Es geht für sie nicht nur um das Umgangsrecht, sondern auch darum die "Fassade" aufrecht zu halten.

Zitat:-Wollen die Großeltern sich um ein 2. Kind kümmern?

Eigentlich nicht. Mein Sohn ist sehr lebhaft und überfordert die Großeltern auf Dauer. Mal ne Stunde oder Zwei...aber ein ganzes Wochenende bei den Großeltern zu übernachten ist zum Beispiel keine Option. Das schaffen die einfach nicht (mehr) und das haben die auch klar gemacht. Vor Gericht kann das aber plötzlich wieder ganz anders klingen...:o/

@ raid, iglu und wackelpudding:

Kindsentführung (...) ist kein Thema. Was ich meiner "Lebenspartnerin" vorwerfen kann, ist eine VERNACHLÄSSIGUNG des Kindes - während sie sich in großem (!) zeitlichem Umfang in irgendwelchen Kneipen oder sogar Betten rumtreibt. Aber diese Vernachlässigung ist nicht so akut, daß ich um das gesunheitliche Wohl des Kindes fürchten muß, wenn ich bei einer Trennung ausziehen würde und mein Sohn dann für ein paar Tage alleine mit ihr wäre.
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#21
Du währst sehr einverstanden mit 50:50 Regelung? Du willst dich an Gesetze halten auch wenn dein Sohn dann ein paar Tage bei der Mutter wäre?
Tut mir leid aber entweder verstehe ich hier etwas falsch oder du.
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