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unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner
#26
Ich lebe ja nun auch seit laengerer Zeit in Spanien und weiss wie die Dinge hier funktionieren. Also, erstens, wenn das Schreiben ein normaler Brief war, komplett ignorieren. Auch sonst nichts tun, Spanien macht sich ungerne zum Handlanger von deutschen Behoerden. Im Prinzip ist alles oben schon geschrieben. Sollten in Zukunft Einschreiben oder so ankommen waere es nuetzlich wenn Du jemand bei der Post kennst, die koennten Dir ev. den kleinen Gefallen tun und diese mit dem Vermerk "Adresse unbekannt" zurueckschicken :-) Die deutsche Botschaft oder die Konsulate machen in solchen Faellen normalerweise NICHTS aber auch Garnichts.

Gruesse aus Algeciras

Kay
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#27
(18-07-2013, 11:37)beppo schrieb: Noch nicht geschieden?
Das hatte ich überlesen.

Dann besteht sicher noch eine Unterhaltspflicht, ....
Erstaunlich, diese Auskunft.
Ich habe da sehr große Zweifel. Denn das würde dem Sinn des § 1361 diametral entgegenstehen.

Nach 1361 soll trotz der Trennung aber im Hinblick auf die Ungewissheit einer endgültigen Scheidung der wirtschl. schwäre Teil geschützt sein.

Wenn eine Ehe seit 30 Jahren nur noch auf dem Papier besteht, kann es keinen Vertrauensschutz geben. Ansprüche aus dem Rechtsgedanken des 1361 würden danach nicht mit "Treu und Glauben", § 242 BGB, zu vereinbaren sein.

Rechtlich anerkannt ist deswegen insbesondere, dass sich mit zunehmender Trennungsdauer die Ansprüche in Richtung "nachehelicher Unterhalt" verlagern.

Sich auf eine seit dreißig Jahren nur noch formell existierende Ehe zu berufen, um daheraus resultierende Untgerhaltsansprüche überzuleiten, halte ich für rechtsmißbräuchlich und vollkommen absurd.

Das würde ich den deutschen Behörden entgegenhalten und die Frage hinzufügen, ob man noch alle Tassen im Schrank hat!
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#28
@Ibykus
Er hat "sie hin und wieder mit Geld unterstützt" - damit ist der Unterstützungswille gewiesen.
https://t.me/GenderFukc
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#29
Darauf kommt es nicht immer an.
Ja, vielleicht wird man ihm das entgegenhalten.
Aber vielleicht ist er auch ein Philantrop .... und hätte auch geholfen, wenn sie geschieden worden wären.

Jedenfalls würde ich mich mit Händen und Füßen dagegen wehren, in Anspruch genommen zu werden.
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#30
Zur Zeit ist es keine Inanspruchnahme, sondern ein Auskunftsersuchen. Und das ist auch dann möglich, wenn hinterher gar kein konkreter Unterhaltsanspruch dabei herauskommt. Fakt ist aber, sie sind verheiratet. Womöglich ist die Dame gar nicht mehr zurechnungsfähig und ihr Betreuer zieht jetzt einige Dinge kühl durch. Das kann nicht nur Unterhalt sein, sondern auch der Versuch, einen Versorgungs- und Zugewinnausgleich zu erreichen. Hier gehts um Geld, das der Staat sparen kann und entsprechend rücksichtslos wird durchgesetzt. Ob der "Sinn" eines Paragrafen dem entgegensteht, wird sich erst in einem Verfahren entscheiden, diesen Sinn müss nämlich auch ein Richter so sehen. Wenn das mit Säumnisurteil endet, schützen nur noch die Vollstreckungsschwierigkeiten in Spanien.
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#31
(24-07-2013, 14:57)p schrieb: Zur Zeit ist es keine Inanspruchnahme, sondern ein Auskunftsersuchen. Und das ist auch dann möglich, wenn hinterher gar kein konkreter Unterhaltsanspruch dabei herauskommt.
wenn schon dem Grunde nach kein Anspruch besteht, dürfen auch keine Sozialdaten erhoben werden.
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