Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 3 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Urlaub und Umgangsrecht
#1
Ich habe da mal eine Frage.

Wenn der betreuende Eltern Jahresurlaub nimmt und in dieser Zeit die Kinder nicht in der Kita sind, was passiert dann mit dem Umgangrecht?
Angenommen es existiert für diesen Fall noch keine Regelung.
Zitieren
#2
Ich verstehe die Frage nicht. Etwas genauer bitte? Geht es um eine Reise, oder wie?
Zitieren
#3
Bei üblichem Umgang kommt ein Kind alle 14 Tage für ein Wochenende zum Umgangselternteil; manchmal auch unter der Woche.
Nun beansprucht aber der betreuende Elternteil des vollen Jahresurlaub am Stück mit Kind zu verbringen. Und das bei fehlender einvernehmlicher Regelung bezüglich Urlaub.

Was passiert dann also mit dem Umgang: läuft der weiter oder wird der ausgesetzt?
Zitieren
#4
Das würde im Zweifel der Richter entscheiden. Theoretisch läuft alles so weiter. Häufig werden Ferien oder Urlaube sozusagen als außerhalb der Geschäftsgrundlage liegend bewertet, sodass ein Ordnungsgeldantrag wenig Chancen hat. Im Zweifel musst du eine einstweilige Anordnung bzgl. einer Urlaubs oder Ferienreglung erwirken oder du einigst dich entsprechend mit der Mutter. Ich sage das nur der Vollständigkeit halber. Es klingt danach, als sei das nicht möglich.

Je nachdem ob der Urlaub schon begonnen hat und wie lange er andauert, würde ich mir unter Umständen auch die eA klemmen.
Zitieren
#5
Der Urlaub hat schon begonnen.

Eigentlich sollte meine Tochter diese Woche bei mir sein, das wurde anwaltlich vereinbart. KM hat das wieder gekippt und zusätzlich das Umgangsrecht für die nächsten 3 Wochen ausgesetzt. Wie gesagt, es gibt keine gerichtliche Regelung dazu, nur das gewöhnliche Umgangsrecht.

JA meinte lapidar, dass wenn die KM im Urlaub sei, der Umgang ersatzlos ausfällt. Ich hatte auf ein klärendes Gespräch gedrängt. Doch das könne erst nach dem Urlaub der Mutter stattfinden. Ich bin richtig angepisst, zumal ich schon anfang des Jahres meine Urlaubsvorstellungen bekannt gegebn hatte.
Zitieren
#6
Zitat: Ich bin richtig angepisst

Ja ja, zurecht. Auf der anderen Seite sollte man so etwas frühzeitig in trockene Tücher bringen, wenn mit der Mutter nicht zu reden ist oder ihr nicht zu trauen ist.

Du kannst es mit einem Ordnungsgeldantrag versuchen und hoffen das der RichterIn das so sieht wie du. Ein Antrag auf eA bringt nichts mehr. Spätestens jetzt solltest du dich um eine verbindliche Vereinbarung für Urlaubszeiten bemühen.

Hast du das erst so kurzfristig erfahren oder kommst du erst jetzt in die Puschen?
Zitieren
#7
ja, mein Gott, bio!!

Wer verläßt sich denn auf eine außergerichtliche Umgangsregelung.

Da genügt doch der Hinweis, wir sind verreist, um Dich rauszukicken.

Allerdings würde ich ebenso wie die KM das Recht auf einen Urlaubsumgang in Anspruch nehmen und meinen Urlaub mit dem Kind (hat es dann noch Ferien) ankündigen.

Selbst bei gerichtlichem Umgangsbeschluss, der Ferienzeiten oder Feiertage nicht regelt, wird der KM nichts geschehen, wenn sie wegen gemeinsamen Urlaub den Umgang aussetzt.
Ich hatte ein Riesentheater, als die KM meine Tochter deswegen an einem festgesetzten WE nicht herausgab, weil am nächsten Tag (ein Sonntag) Heiligabend war.

Kurz vorher per Fax von ihrer Rechtsvertretung angekündigt: "Umgang findet nicht statt".

Die von mir sofort angerufene Bereitschaftsrichterin (ich hatte sie wegen Rechtsbeugung einige Monate vorher angezeigt) sah keine Eile, einzugreifen: das könne man auch nach den Feiertagen regeln ...

Die bei einem Abholversuch von der KM gerufene Polizei (ich würde sie nötigen und belästigen) kam nach dem Gespräch mit der KM kopfschüttelnd zu mir und stellte sich als Zeuge im Fall eines Falles zur Verfügung.

iglu schrieb:Du kannst es mit einem Ordnungsgeldantrag versuchen ...
Bei einer außergerichtlichen Regelung?
Unsinn!

Wir brauchen im Ernstfall bessere grenzübergreifende Kontakte zur russischen Mafia - das würde unseren Kindern mehr helfen, als ein deutsches Familiengericht anzurufen *hust*
Zitieren
#8
Die Angelegenheit ist etwas komplizierter.
Ich dränge seit Februar auf die Erweiterung der Umgangsregelung mit Urlaub. Habe dazu eine Anwältin eingeschaltet. Wegen der erst im August 12 stattgefunden Verhandlung konnte ich nicht so früh erneut klagen, zumal noch die Beratungsgespräche liefen.
Zwischenzeitlich schien es, dass man sich einig würde.

Vor 4 Wochen Anwaltswechsel bei der KM. Die geht auf meine Urlaubsvorstellungen überhaupt nicht ein, sondert fordert ein, dass KM 4 Wochen nach China mit der Kleinen reisen kann. Wegen meiner eigenen Urlaubsplanung (die sie wusste) habe ich einen anderen Zeitpunkt vorgeschlagen.
Jedenfalls gab ich meine Zustimmung zur Reise nicht. Trotzdem sollte ich eine Woche Urlaub mit Kind bekommen. KM machte dies aber wieder rückgängig. Der Rest steht oben.
Zitieren
#9
(19-07-2013, 18:36)Ibykus schrieb:
iglu schrieb:Du kannst es mit einem Ordnungsgeldantrag versuchen ...
Bei einer außergerichtlichen Regelung?
Unsinn!

Ja Moment, natürlich ist die einseitige Aussetzung des Umgangs eine Verletzung des gerichtlich festgelegten Umgangsrechts. Und die ist bei mir vollstreckbar nach §89FamFG.
Zitieren
#10
(19-07-2013, 18:36)bio schrieb: Ich dränge seit Februar auf die Erweiterung der Umgangsregelung mit Urlaub. Habe dazu eine Anwältin eingeschaltet. Wegen der erst im August 12 stattgefunden Verhandlung konnte ich nicht so früh erneut klagen, zumal noch die Beratungsgespräche liefen.
das Eine schließt das Andere nicht aus.

Wenn ich das Familiengericht anrufe um eine Umgangsregelung zu erhalten und es treten konkrete Umstände auf, die eine sofortige Entscheidung erfordern, dann schiebe ich eine e.A. nach.
Zitieren
#11
@Ibykus

ich bin natürlich davon ausgegangen, dass die reguläre Umgangsreglung gerichtlich ist, was ja auch (#8) so zu sein scheint. Du selbstgefälliger Schlauschlumpf!Wink

Davon abgesehen, wenn dir @bio nach eigenen Angaben seit Februar, also seit sechs Monaten, nichts besseres eingefallen ist, als der Mutter hinterherzubetteln, ist das jetzt eben die übliche Konsequenz. Soll heißen, sie macht, was ihr passt und dreht dir eine Nase. Lern etwas daraus für die Zukunft!

Wieso konntest du nicht erneut "klagen". Nach meiner Kenntnis gibt es da kein Limit oder eine vorgeschriebene Friedensphase.
Zitieren
#12
(19-07-2013, 18:43)bio schrieb: Ja Moment, natürlich ist die einseitige Aussetzung des Umgangs eine Verletzung des gerichtlich festgelegten Umgangsrechts. Und die ist bei mir vollstreckbar nach §89FamFG.
Das konnte man woraus lesen??

Jedenfalls ändert das natürlich die Sach- und Rechtslage. Dann stimme ich iglu insoweit zu, dass man ein Ordnungsgeldantrag stellt.
Der wird abgewiesen werden, aber Du machst damit klar, dass Du auch künftig keine Zeit verlieren wirst, auf einseitige Eingriffe in die bestehende Umgangsregelung angemessen zu reagieren.

Das ist m.E. sehr wichtig, weil die KM Dir sonst mit schöner Regelmäßigkeit auf der Nase herumtanzen wird.
Zitieren
#13
Also um es nochmal zusammenzufassen:
Bei fehlender Regelung ist es rechtlich gesehen Umgangsboykott, wenn die Kinder während der selbstgewählten Urlaubszeiten des betreuenden Elternteils, nicht zum Umgang mit dem anderen Elternteil kommen. Praktisch hat das Verhalten keine Konsequenzen!?
Zitieren
#14
Zitat:Häufig werden Ferien oder Urlaube sozusagen als außerhalb der Geschäftsgrundlage liegend bewertet, sodass ein Ordnungsgeldantrag wenig Chancen hat.
Zitieren
#15
(19-07-2013, 18:51)iglu schrieb: Davon abgesehen, wenn dir @bio nach eigenen Angaben seit Februar, also seit sechs Monaten, nichts besseres eingefallen ist, als der Mutter hinterherzubetteln, ist das jetzt eben die übliche Konsequenz. Soll heißen, sie macht, was ihr passt und dreht dir eine Nase. Lern etwas daraus für die Zukunft!

Wieso konntest du nicht erneut "klagen". Nach meiner Kenntnis gibt es da kein Limit oder eine vorgeschriebene Friedensphase.

Du hast natürlich recht. Bisher hatte sie aber immer Respekt vor der Regelung und hat sie eingehalten. Warum sich das plötzlich geändert hat weiß ich nicht. Aber das Jugendamt scheint sie zu decken.
Zitieren
#16
Dann weißt du es jetzt besser! Wie gesagt, ist ärgerlich aber jetzt nicht mehr zu ändern. Klag deinen eigenen Urlaub mit Kind ein!
Zitieren
#17
(19-07-2013, 18:53)bio schrieb: Also um es nochmal zusammenzufassen:
Bei fehlender Regelung ist es rechtlich gesehen Umgangsboykott, wenn die Kinder während der selbstgewählten Urlaubszeiten des betreuenden Elternteils, nicht zum Umgang mit dem anderen Elternteil kommen. Praktisch hat das Verhalten keine Konsequenzen!?
exakt!
Erst recht dann, wenn -wie bei Euch- bislang alles einvernehmlich gelaufen war!

Aber halten wir ruhig mal fest, dass das JA diesen unabgesprochenen Umgangsexzess deckt.
Zitieren
#18
Und all das bei gemeinsamem Sorgerecht. Soweit es den Umgang betrifft, ist es einen Furz wert.
Zitieren
#19
Meine Tochter ist ein Kindergartenkind. Da gibt es keine Ferien, außer die Schließzeit (mit Möglichkeit der Betreuung).
Zitieren
#20
(19-07-2013, 19:01)Ibykus schrieb:
(19-07-2013, 18:53)bio schrieb: Also um es nochmal zusammenzufassen:
Bei fehlender Regelung ist es rechtlich gesehen Umgangsboykott, wenn die Kinder während der selbstgewählten Urlaubszeiten des betreuenden Elternteils, nicht zum Umgang mit dem anderen Elternteil kommen. Praktisch hat das Verhalten keine Konsequenzen!?
exakt!
Erst recht dann, wenn -wie bei Euch- bislang alles einvernehmlich gelaufen war!

Aber halten wir ruhig mal fest, dass das JA diesen unabgesprochenen Umgangsexzess deckt.

Ordnungsgeld trotzdem? Und Dienstaufsichtsbeschwerde?
Zitieren
#21
Vergiss die Spirenzchen und verschaff dir eine umfassende Umgangsreglung inklusive Urlaubs- und Feiertagsvereinbarung. Das aber konsequent, im Zweifel vor Gericht, und nicht mit Bitten, Betteln, Appellieren und klärenden Gesprächen führen.
Zitieren
#22
Wird umgehend geschehen.
Zitieren
#23
(19-07-2013, 20:46)bio schrieb: Ordnungsgeld trotzdem? Und Dienstaufsichtsbeschwerde?
eine hier durchaus denkbare DAB müsste gut begründet werden, um mit ihr Deine Sorge wegen der Mißachtung des Wohls Deines Kindes auszudrücken.

Welche Fehlleistung ist dem/ der Sachbearbeiterin denn vorzuhalten?

- ein sich Verweigern, in geeigneter Weise auf die KM einzuwirken oder sie zu belehren darüber, dass die eigenwillige Durchbrechung der Umgangsregelung wegen des daraus entstehenden Streites dem Kindeswohl abträglich ist?

- eine einseitige Unterstützung absprachewidrigen Verhaltens und die damit einhergehende Kindeswohlmißachtung?

Mit einigem Geschick läßt sich durchaus ein Strick drehen ...

Das ist dann aber sehr zeitaufwendig und arbeitsintensiv.

Ich würde stattdessen beim Gericht eine Umgagsregelung die Ferienzeiten betreffend beantragen und für den Fall, dass die KM widerspricht, den beigefügten Ordnungsgeldantrag anhängig machen.
Wink
Zitieren
#24
(19-07-2013, 21:56)Ibykus schrieb:
(19-07-2013, 20:46)bio schrieb: Ordnungsgeld trotzdem? Und Dienstaufsichtsbeschwerde?
eine hier durchaus denkbare DAB müsste gut begründet werden, um mit ihr Deine Sorge wegen der Mißachtung des Wohls Deines Kindes auszudrücken.

Welche Fehlleistung ist dem/ der Sachbearbeiterin denn vorzuhalten?

- ein sich Verweigern, in geeigneter Weise auf die KM einzuwirken oder sie zu belehren darüber, dass die eigenwillige Durchbrechung der Umgangsregelung wegen des daraus entstehenden Streites dem Kindeswohl abträglich ist?

- eine einseitige Unterstützung absprachewidrigen Verhaltens und die damit einhergehende Kindeswohlmißachtung?

Mit einigem Geschick läßt sich durchaus ein Strick drehen ...

Welches Geschick bräuchte man denn? Smile
Zitieren
#25
Darf ich fragen wie alt das Kind ist?
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste