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Kurz vor Urlaub- Umgangsverweigerung
Jetzt muss ich doch nochmal darauf zurückkommen.
Ich halte es für ausserordentlich schwierig, gemäß Deiner Ausführungen zu agieren. Du schreibst in Metaphern und selten direkt.
Ich habe die letzten Monate mehr oder weniger, Wege hinterfragt und um die Meinung allgemein gebeten.
Natürlich stelle ich auch meine Gedanken hier rein, selten habe ich Diese direkt umgesetzt, sondern tatsächlich die Ideen und Ratschläge hier im Forum und die eigene Einstellung verglichen und einen Mittelweg gesucht und meist gefunden.

Wenn ich in der Vergangenheit der Meinung war, das alleinige Sorgerecht beantragen zu wollen und man mir hier erklärt, dass dieser Weg zu gefährlich sei, dann ist es eine logische Konsequenz sich zu besinnen und nochmal darüber zu schlafen.
Daraus resultierend habe ich mich zu einer Umgangserweiterung in Absprache mit der Verfahrensbeiständin die mir wohl gesonnen ist, entschlossen.

@ iglu- auch Dein Rat ist mir lieb und teuer. Nur vielleicht kann ich Deinen Mahnungen und Hinweisen intellektuell nicht folgen?

Bei netlover oder wackelpudding usw., verstehe ich wenigstens die klaren Aussagen.

Ich nutze dass Forum als Ratgeber und Aufmunterung. Mir helfen Aussagen zu meiner Begriffsstutzigkeit gerade nichts.
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Ich ringe gerade um eine klar verständliche, einfache Aussage, sobald sie mir einfällt, werde ich sie posten.
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Laut Anwalt ist von unserer Seite keine Stellungnahme erforderlich.
Er sieht auch keinen Bedarf aktuell auf die inhaltslosen Angriffe der Gegenseite einzugehen. Es bleibt eine Terminierung zur mündlichen Verhandlung abzuwarten!
Wegen dem Sachverständigengutachten hat mein Anwalt leider bisher nichts geschrieben.
Wird in solchen Gutachten beider Elternteile ein Forum geboten?
Verneinen sollte ich ja eine Bestellung dieser Gutachter laut Forum nicht?!
Wie stehen die Chancen, dass ein Richter, der zuerst ein Verfahrensbeistand bestellt auch noch einem Gutachten zustimmt, nur weil die Gegenseite sich mit etwaigen Ergebnissen nicht abfindet?
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mensch knecht - zefix....wiege nicht soviele könnteseinwennundabers ab, die es noch nicht gibt...springe nicht über den fluß, wenn du ihn nicht siehst...du stellst dich manchmal an wie vor der ersten nach mit alice schwarzer...

lass die alte blubbern - da schwimmen eh ein paar felle grad weg - deswegen das geschreibsel - war bei mir genauso. die blöde rattin hat vorm olg so lange sinnlos geblubbert, bis dem richter die hutschnur platzte und er gefragt hat, was der mist soll - hammer fiel und beschluß vom FG blieb...und mein anwalt meinte nur hinterher zu ihr, daß sie sich jetzt anscheinend das wohlwollen vom richter etwas verspielt habe...

also - lass den termin kommen und schau was passiert!

bb
netlover
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Hallo zusammen, der Antrag der KM auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde kurz vor der Verhandlung zurückgenommen!
Eine Begründung steht noch aus.
Ich bin doch jetzt neben der Freude darüber doch auch sehr verwundert.
Das passt nun gar nicht in die bisherige Vorgehensweise der Gegenseite.
Letzte Woche noch hat der RA der Mutter nach einem Sachverständigengutachten verlangt da man dem Verfahrensbeistand die Kompetenz abgesprochen hatte und nun Rückzug? Oder Neuaufstellung und Angriff?
Jetzt mal durchschneiden und das Scheidungsverfahren durchlaufen
LG
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Vllt hat mal ein kleines Vorgespräch ergeben dass die Chancen gering sind un der RA hat mal ne Kostenaufstellung für die KM überschlagen?

Ich freue mich auch schon auf die Ablehnung des Ordnungsgeldantrags...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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Wie geschrieben- es ist nicht deren normale Vorgehensweise.
Ihr Anwalt geht lieber mit der Machete durch, bevor er nur ein Schritt sich zurückbewegt!
Na ja- langweilig wird es trotzdem nicht.
Muss mal mir überlegen was ich zur neuerlich Erpressung zur Umgangszeit mir einfallen lass.
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nix - weitermachen - lass die alte blubbern....

daß der antrag zurückgenommen wurde, hat keine auswirkungen...es stärkt eher deine posn!

bb
netlover
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