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Kurz vor Urlaub- Umgangsverweigerung
#3
(25-07-2013, 21:17)Knecht schrieb: Unter den gegebenen Umständen fühlt sich meine Mandantin im Interesse des Kindeswohles an die Umgangsregelung wie sie im Dezember vergangenen Jahres getroffen wurde nicht mehr gebunden."
das Wichtigste zu substantiieren unterläßt Du Rolleyes

Zitat:Das heißt- das bevorstehende WE ist ad acta zu legen, die bevorstehenden Ferien welche ich drei Wochen zusammen einschließlich Urlaub am Meer geplant habe sind hinfällig.
nach dieser Ankündigung musst Du nicht mehr abwarten, ob Umgang noch zustande kommt.

Wenn ich wüßte, wie diese Umgangsregelung ausssieht und unter welchen Umständen sie geschlossen wurde, könnte ich vielleicht konkreter werden.

Schriftlich zwischen den Parteien geschlossene Umgangsregelungen sind genau genommen ein Vertrag. wer den verletzt, muss den sich daheraus ergebenden Schaden ersetzen. Hast Du Urlaub gebucht und sie bricht den Vertrag grundlos, muss sie blechen.

Das grundlos ist hier entscheidend. Zum Schutze Eures Kindes ist es natürlich geradezu geboten, es vor Dir zu schützen. Dann musst Du aber Schlimmeres getan haben, als dem Kind zu erzählen, es könne im Alter von 14 Jahren entscheiden, bei wem es wohnen will. In dieser wahrheitsgemäßen Äußerung liegt nichts Schlimmes, es sei denn, Du hast es noch in anderer Weise gg die Mutter einstellen wollen ...

Soweit die Voraussetzungen für ein Ordnungsgeld vorliegen (89 II FamFG) Antrag auf Ordnungsgeld stellen.

Auf jeden Fall im Wege einer e.A. beantragen die Mutter zu verpflichten, Dein Kind im Rahmen der Vereinbarung bei Androhung einer empfindlichen Geldstrafe zur Verfügung zustellen.

Zitat:In Absprache mit meinem Anwalt werde ich, falls tatsächlich unser Kind nicht an der Tür morgen Punkt 17. 00 Uhr erscheint, ...
das ist nach dem Schreiben unnötig und Zeitverschwendung.
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