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Benötige mal Rat zum Volljährigenunterhalt
#1
Hallo liebe Forengemeinde,

Evtl. könnt Ihr mir eine Info geben, wieviel Unterhalt ich meinem nun 18 Jahre gewordenen Sohn zahlen muß und ob das Jugendamt meine Einkünfte weiterhin hinterfragen darf?
Mein Sohn ist 18 und hat die Schule beendet und sucht nun nach einer Lehrstelle. Meine Ex ist mit einem anderen Mann verheiratet (war aber nie mit mir verheiratet gewesen) sie führt ab und an Gelegenheitsjobs aus. Wieviel Einkünfte sie hat weiß ich nicht. Ich habe bisher 370,-€ gezahlt und habe 2,1tsd. netto. Hatte gelesen, dass ab Eintritt der Volljährigkeit grundsätzlich beide Elternteile gemäß § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB anteilig nach ihrer Leistungsfähigkeit für den Unterhalt haften. Ich habe die Zahlungen mit dem letzten Monat eingestellt und das meinem Sohn auch schriftlich mitgeteilt. Nun ist er zum JA gegangen und diese fordern meine Einkommensnachweise - dürfen die das? Muß ich diesen Nachweis für eine Neuberechnung erbringen? Verstehe ich nicht... Ich hatte angenommen dass mein Sohn mir jetzt ersteinmal nachweisen muß, dass er bedürftig ist?
Vielen Dank im voraus.
Gruß Roger
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#2
Nein, können wir nicht.

Und zwar aus genau den Gründen, die du selber angegeben hast:
Man braucht die Einkünfte beider Eltern um den Unterhalt Volljähriger zu ermitteln.

Sohnimann muss beide Eltern zur Einkommenseinkunft auffordern und diese dem jeweils anderen zur Verfügung stellen.
Aus der Summe wird der Gesamtbetrag und aus dem Verhältnis die Verteilung errechnet.
Und er muss es selbst tun.
Das darf weder das JA noch die Mutter tun.

Aber das Wichtigste:
Gibt es bereits einen Titel?
Wenn ja, musst du den erst aus der Welt schaffen, sonst gilt der womöglich weiter.
Und noch wichtiger:
Wie ist der Kontakt zu deinem Sohn?
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#3
Hallo Beppo,

vielen Dank für die schnelle Rückantwort.
Heißt das, er muß es über einen Anwalt einholen lassen? Oder wie funktioniert es mit der Einkunftserklärung? Weil wenn ich es richtig verstanden habe, ist ja das JA außen vor und kann derartiges nicht mehr einfordern?
Ein Titel besteht...steht aber nur drin was ich zahlen muß und war immer nur von den Jahren Start-> (inkl. der entsprechenden Stufungen) bis zum 18. Lebensjahr.

Gruß Roger
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#4
...der Kontakt ist mäßig und bisher nur via Mailverkehr. Sind gerade bei uns ein wenig näher zu kommen.
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#5
Naja, dann hoffen wir mal, dass Ihr Euch noch mal wieder etwas näher kommt dergestalt, dass der Sohnemann nicht meint, man müsse mit 18 zum Jugendamt gehen und darüber Unterhalt einfordern.
Such mal im Forum die Threads raus bezügl. "Unterhalt ab 18"! Da gibt es mehrere und außerdem auch interessante Informationen.
Meines Wissens nach hat das JA hier erst mal überhaupt nichts zu melden! Da soltest Du denen auch entsprechend mitteilen. Sie sollen sich an andere halten, die sie noch ausplündern können.
Außerdem zählen nicht nur die Einkommen beider Elternteile, sondern auch das Vermögen beider Elternteile! Und man wunert sich manchmal, wie manche Gelegenheitsjoberinnen zu dem ein oder anderen Reichtum kam. der sich offenbaren könnte.
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#6
Hi,

Du machst mir Hoffnung! Ich dachte schon, ich habe das JA wieder an der Backe. "Gut wenn es nicht so ist" Das Vermögen spielt also auch eine gewisse Rolle, gut zu wissen. Aber sowas kann man doch auch nicht einfach "ohne Anwalt" alles preisgeben?! Der muß doch eingeschaltet werden oder nicht?
Mit dem U-Titel hatte ich auch schon so manches gelesen dass man diesen einfordern und zurückholen sollte. Ist die Frage ob ich einen auf 18 beschränkten Titel habe? Aber da steht nur was von Zahlungen bis zum 18. Lebensjahr drin. Sonst scanne ich das mal ein und schwärze anderes raus.
Gruß R.
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#7
Wir ham hier eine faq: http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#volljaehrig
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#8
Shocked 
Hallo zusammen,
sowohl im Titel als auch in der letzten Urkunde steht immer: 3. Altersgruppe -> ab 13. bis zum Vollendeten 18. Lebensjahr. Somit sollte das mit Titel einholen doch wohl aus der Welt sein oder?

Habe bisher noch keinen Titel oder Urkunde gesehen bei der steht, dass es über das 18.Lebensjahr hinaus geht. Ich habe mal etwas eingescant ob es funzt weiß ich nicht.

Gruß Roger


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#9
Die Altersgruppe betrifft die Einstufung des Zahlbetrags und ist nicht mit einer Begrenzung des Titels gleichzusetzen.
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#10
..somit muß ich via Anwalt den Titel von meinem Sohn einfordern und zurückholen?

Mfg R.
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#11
Wenn der Titel keine explizite Begrenzung der Laufzeit enthält, dann ist das so, ja. Wenn du die Zahlung bereits eingestellt hast, solltest du auch die Aussetzung der Vollstreckbarkeit des Titels beantragen und den Unterhalt bei Gericht hinterlegen.
Ansonsten kommt die Pfändung.
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#12
Danke für die Info

Mfg R.
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#13
Mein Titel war identisch mit deinem. Bei mir hat JA meinen Unterhalt nur bis exakt einen Tag vor der Volljährigkeit an meinen Sohn weitergeleitet. Dem überzahlten Betrag hat JA an mich zurück gezahlt.

Anwältin meines Sohnes hat nicht aus diesem Titel vollstrecken lassen, sondern strebt z.Zt. einen neuen Titel vor AG an.

Da der Unterhalt bis zum 18. Lebensjahr tituliert ist, sollte JA-Urkunde befristet sein.

Rechtssicherheit erhältst du vom Rechtspfleger beim Amtsgericht.
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#14
So wie ich den Titel lese, ist dieser tatsächlich begrenzt.
In Unterhaltssachen besteht Anwaltspflicht. Achte drauf, welche Pfeife Du nimmst !
Link von "p" hast Du ja ;-)
Viel Glück!
Und klär mal in einem Gespräch mit Deinem Sohn, dass Du gerne bereit bist zu helfen wenn es klemmt, so wie man das bei eigenen Kindern auch tun sollte, aber die Basis auf der es bislang abläuft, nicht die ist, auf der man eine Vater-Sohn Beziehung neu aufbauen kann.
Er bekommt in seiner Lehre auch Geld! Wir bekamen damals unser Lehrgeld und mussten damit auskommen. Heute bekommen die erzählt, man solle die Eltern verklagen und haben auch keine moralische Vorstellung mehr davon, was das eigentlich für eine Nummer ist. Schlimm finde ich das.
Ich denke, Du solltest mal einen Kneipenabend mit dem Jung unternehmen (als genug isser ja) und einfach mal von Mann zu Mann die Dinge vernünftig regeln.
Vielleicht wird ihm auch klar, dass es allemal anständiger und ordentlicher ist, als sich der Brandstifter der Helferindustrie anzunehmen.
Leider sind die Kinder allzu oft von der Nehmerqualität der Exen beeinflusst. Das gilt es jetzt gerade zu biegen.
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#15
Guten abend,

Danke noch einmal für Eure Hilfe, super Forum hier :-)
Ich habe momentan noch einmal Geld überwiesen da ich mir nun auch nicht ganz sicher war (hatte ja nu eh schon 18Jahre gezahlt, was macht da ein Monat mehr aus?!) Ich möchte ja nach Möglichkeit auch ein wenigstens einigermaßen gutes Verhältnis zum Kind aufbauen, aber es sollte schon aus geben und nehmen bestehen und dabei fair ablaufen.
Könnt Ihr einen guten Anwalt diesbzgl. empfehlen?

Gruß Roger
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#16
Hallo zusammen,

...nun hat mich heute das JA schon wieder angeschrieben. Ich zitiere mal:
Sehr geehrter Herr...
mit Schreiben vom 02.08.13 bat ich Sie darum, mir den beigefügten Fragebogen ausgefüllt an mich zu übersenden.
Desweiteren bat ichum
-Ihre Verdienstbescheinigung der letzten 12 Monate
-und den letzten Steuerbescheid.
Ich fordere Sie nunmehr auf, mir die geforderten Unterlagen bis zum 10.10.13 zu übersenden.

Auf das letzte Schreiben mit all den Forderungen hatte ich nicht geantwortet. Soll ich der lieben Dame nun zurückschreiben?
Unterhalt erhält mein Sohn seitdem er Volljährig ist - weiterhin von mir (immer noch...) hm..weiß nicht ganz so recht wie ich
mich nun verhalten soll. Oder sollte ich die Zahlungen einstellen bis ich ein Anwaltsschreiben erhalte?
Hoffe Ihr habt mal wieder einen Rat.
Vielen Dank im voraus.
Gruß Roger
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#17
Dir wurde bereits mitgeteilt, dass das Jugendamt nichts mehr zu melden hat. Schreib zurück, dass es sie einen schimmligen Käse angeht!
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#18
Zitat:Soll ich der lieben Dame nun zurückschreiben?


Du könntest sie ja mal nach der Aktivlegitimation für ihr Auskunftsersuchen fragen.

Zitat:Ein Titel besteht...steht aber nur drin was ich zahlen muß und war immer nur von den Jahren Start-> (inkl. der entsprechenden Stufungen) bis zum 18. Lebensjahr.


Falls nicht explizit ein Datum genannt ist, an dem der Titel endet, dürfte er weiterhin fortbestehen. Das bedeutet, wenn du nicht zahlst, laufen dementsprechend Schulden auf. Vorausgesetzt ein Unterhaltsanspruch dem Grunde nach für den Sohn besteht fort.

Zitat:weiß nicht ganz so recht wie ich mich nun verhalten soll


- Unterhaltsanspruch des Sohnes prüfen
- ggfls. Abänderung des Unterhaltstitels angehen (der Zahlbetrag sinkt mit Eintritt der Volljährigkeit grundsätzlich, da Kindergeld nun voll bedarfsdeckend angerechnet wird)
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#19
Kurzer Brief...

Sehr geehrte/r …..

Es ist Ihnen offenbar entgangen, dass mein Sohn …… volljährig ist.
Somit endet Ihre Einflussnahme und Sie könnten höchstens als Vermittler auftreten.
Dadurch haben Sie nichts zu fordern sondern dürfen lediglich nett fragen.
Wenn Sie von mir, als Vermittler nicht gewünscht sind, bekommen Sie auch keine Auskunft.
Eventuell entscheide ich anders, wenn Sie mir die Einkommens und Vermögensverhältnisse der Kindmutter zukommen lassen.
Ansonsten regele ich die Unterhaltsfrage mit meinem Sohn gern persönlich, er braucht nur auf mich zukommen.
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#20
Genau so!
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