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Unterhalt, Umgangskosten
#1
Hallo zusammen,

Ich bräuchte Hilfe,
durch Information und Erfahrung in der Praxis, da ich seit längeren nicht mehr die Art und weise der JA Mitarbeiter bei Titelanforderungen den Lustlosen Gewinnorientierten Eigenen Anwälten und Befangenen und voreingenommenen Richtern die Möglichkeit geben will, mich mit meiner ( Natürlichen teils Unwissenden und machtlosen Position ) weiter drangsalieren zu lassen,
und mich meiner Möglichkeit dem wirklichen wohl der Kinder zu widmen nehmen zu lassen.....

Ich versuche es nach dem Foren-Standart sachlich einzubringen....leider ein wenig Komplex

Es geht um Kinds-Unterhalts in einem Mangelfall.........

Unterhaltsberechtigte Kinder 5

2 Kinder aus der Ehe (13/16) ( Leben bei KM )

3 Kinder aus Langjähriger Beziehung (2/5/9)( Leben bei KM )

Verschiedene Sachbearbeiter beim selben JA (Beistandschaft)

Beide Alleinerziehend bekommen Alg2
da Ex-Frau noch weiteres Kleinkind Kind von anderem Partner hat...

Ex-Frau offensichtliche keine Fronten....Kinder möchten mit mir nach Jahren wieder Aktiven Umgang haben....

Ex-Lebensgefährtin mit Kinder gutes Verhältnis zum Teil Täglichen Kontakt und Umgang

Probleme mit der Beistandschaft...möchten Titel durchboxen die mein Selbstbehalt angreifen
und im schlimmsten Fall sogar wider mal weit unterschreiten....wäre nicht das erste mal das sie mich reinlegen die vom JA...

Meine Ex-Lebensgefährtin wies bei einem Gespräch im JA darauf hin, wenn sie diese Art und weise fortführen Ich als KV den Umgang mit dem Kindern und zu ihrem wohl nicht mehr war nehmen könnte....

Bitte fragen an mich was noch an Infos zur weiteren Hilfe benötigt werden da ich in der Vergangenheit einiges mitmachen durfte und diese hier nicht alles auf Anhieb schriftlich umsetzten kann da ich...

Info:
Mein Einkommen besteht aus einer Privaten (BU-Rente) ich bezahle immer Unterhalt (Überweisungen an JA) auch an meine noch nicht Titulierten Kinder 2/5

allerdings muss ich ergänzen das ich nur so viel Unterhalt zahle wie ich kann und nicht wie viel die vom JA wollen...beziffert sich so auf ca. 1/3 des vom denen verlangt wird.

Die gründe hier zu kann ich auch bei fragen beantworten...eines kann ich aber versichern
ich verwende es nicht für mich sonder zum Realen wohle der Kinder um den Umgang und Aktivitäten zu ermöglichen....

diese mir bei einer vergangenen Verhandlung nicht mal der Richter eingeräumt hatte...

Frage von mir an den Richter.....
"dann kann ich ja gar nicht mehr zu den Kindern oder mit ihnen was Unternehmen...wie z.b nur mal ins Schwimmbad..."

Antwort des Richters....
"so ist das halt"

das war es auch schon...alles nehmen lassen...kein Geld mehr für Umgang zum realen wohle der Kinder...und das ist halt so......nein..nein...nein

Und da kommt mein Hilferuf ins Spiel........

Ich weiß wie man Unterhalt berechnet, ich weiß über einige Rechte die man hat auch was, natürlich auch mit Hilfe der vielen Infos hier, aber wenn man vor Gericht ist, ist das eigene wissen leider nichts wert,
wenn sich ein Anwalt nicht für die Sache interessiert,
der Richter die vom JA sehr nett begrüßt,
und mit dem Anwalt ja öfters zu tun hat und sich kennt...was nicht immer von Vorteil ist den dort wo der Anwalt mehr verdient brauch er das wohlwollen des Richters....oder etwa nicht...und das ist mit Sicherheit kein Unterhaltspflichtiger Mangelfall...

aber was darf ich zum Umgang mit den Kindern geltend machen...
was kann passiern wenn ich auf dauer nur ein teil meines Unterhalts begleiche.(ausser das sie als schuld auflaufen) das ist was mich ja unteranderem unter den selbstbehalt im schnitt bringt...usw.



mfg
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#2
(08-08-2013, 14:04)kidispapa schrieb: aber was darf ich zum Umgang mit den Kindern geltend machen...
was kann passiern wenn ich auf dauer nur ein teil meines Unterhalts begleiche.(ausser das sie als schuld auflaufen) das ist was mich ja unteranderem unter den selbstbehalt im schnitt bringt...usw.

Geltend machen kannst du viel, erhöhter Wohnbedarf, Fahrtkosten, aber der Richter kann trotzdem nach persönlicher Sicht entscheiden.

Passieren kann bei Teilzahlung: Vollstreckung in alles, was dir gehört, z.B. auch ein Abzweigantrag direkt an die Stelle, die dir die Berufsunfähigkeitsrente auszahlt. Das kann dann runtergehen bis auf das sozialrechtliche Minimum. Ein Verfahren nach §170 StGB kann man auch gegen dich probieren.
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#3
Das einzigste was zur Zeit in Abzug gebracht wird ist meine Freiwilig Gesetzliche KV/PV ist ja eh Pflicht, die ich selber voll bezahlen muss da ich ja kein Arbeigeber habe sonder nur meine Private BU bekomme...
ich habe nicht mal eine Gesetzliche Rentenversicherung (anwartschaft habe ich 15Jahre einbezahlt) jetzt aber muss ich sie Freiwillig einbezahlen würde aber nicht reichen...und Privat 4% wenn schon eine da war.....ansonsten kann sie aufgrund von versuchter Unterhaltsminderung verweigert werden

Habe so vorgesort das ich nicht vom Amt/Staat abhängig bin und jetzt.....Altersarmut vorprogramiert...

zum Zahnersatz klar 100% Härtefall toll aber die zusatzkosten die mittlerweile jeder Zahnartz auf seine behandlung haut kann ich nicht bezahlen.....hinfällig...Mein Hausartz möchte mich gerne wieder in Therapie schicken kostet aber zumindest die erste 28 tage auch nochmal und so geht es weiter.......

und die Kinder wenn ich dort bin.....
"Papa gehen wir dieses Jahr wieder in den Zoo ist immer so Toll" NEIN
"Papa gehen wir mal wieder ins Schwimmbad haben immer so viel spass dabei" NEIN
"Papa kommst du zu weinachten wieder vorbei" ???????

Ich denke ich muss es halt auf Teufel komm Raus drauf ankommen lassen...
um das lächeln meiner kinder zu bewahren den das ist es doch was uns antreib...
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#4
http://www.hus-neumuenster.com/?p=4101

Im vorliegenden Fall wäre es nicht ergänzendes Arbeitslosengeld II sondern ergänzende Grundsicherung(Sozialhilfe). Es funktioniert aber analog.
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#5
Dachte das funktioniert bei einer privaten LV Versicherung BU Rente nicht weil das irgendwie nicht als Einkommen zaehlt ?
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#6
Es ist kein Erwerbseinkommen aber gleichwohl Einkommen. Wer nicht erwerbsfähig(weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann) ist, bekommt keine Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch sondern nach dem zwölften.

Das ganze spielt unterm Strich aber keine/kaum eine Rolle. Du hast dich offensichtlich vom guten sorglos verwirren lassen, der dir das ganz exakt ausgebreitet hat. Ich hingegen halte die eine oder andere didaktische Verkürzung für sinnvoll. Bei deiner Versicherung kannst du eben nicht den Freibetrag für Erwerbstätige geltend machen.
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#7
Nun das leuchtet ja ein das man den nicht ansetzen kann.
Weder im Hartz 4 Bezug noch beim Bezug von BU Rente von so einer privaten Versicherung.
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#8
Wenn ich hier vielleicht kurz eine Frage mit einraeumen duerfte.

Szenario 1
- Wenn jemand eine BU - Rente von einer privaten Versicherung bekommt.
- er bekommt zusaetzlich noch die volle Erwerbsminderungsrente.
= alles paletti !!! Keine Repressalien vom MobCenter auf K
Lebenszeit
Muss er sich dann zusatzlich freiwillig versichern ?
Wenn ja was kostet das pro Monat ?

Szenario 2
- Jemand bekommt eine BU - Rente von einer privaten Versicherung
bei mir in dem Fall rund 900.-
- Erwerbsminderungsrente wird nicht anerkannt. Klar bin ja auch nur aus Einbildung krank psychisch.
Ergo = erwerbsfaehig und den Repressalien des Mobcenters ausgeliefert ?
Wenn die Repressalien waehrscheinlich nicht ganz so hart ausfallen werden wie als reiner Hartzer ? Da man aufgrund der BU Versicherung ja "nur" Aufstocker ist.
Wer zahlt dann die Krankenkassebeitraege ?
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#9
(09-08-2013, 19:22)nowayout schrieb: Szenario 1
- Wenn jemand eine BU - Rente von einer privaten Versicherung bekommt.
- er bekommt zusaetzlich noch die volle Erwerbsminderungsrente.

Muss er sich dann zusatzlich freiwillig versichern ?
Wenn ja was kostet das pro Monat ?
1. Ja
2. Frag deine KK

(09-08-2013, 19:22)nowayout schrieb: Szenario 2
- Jemand bekommt eine BU - Rente von einer privaten Versicherung
bei mir in dem Fall rund 900.-

Wer zahlt dann die Krankenkassebeitraege ?
1. Du von der BU.
Lies dir mal die Liste der Absetzbeträge bei Hartz4 in §11b SGBII oder bei Grundsicherung § 82 SGBXII durch http://dejure.org/gesetze/SGB_XII/82.html

@iglu
Noch bin ich nicht wegen Weitschweifigkeit verurteilt worden Angel
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#10
Die Beiträge für "freiwillig" versicherte werden durch Zuschuss übernommen. Es ging auch nicht um Weitschweifigkeit @sorglos.
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#11
Wenn man Einkommen hat das nicht in verbindung mit Sozialversicherungen steht muss man sich selber Versichern (Private Krankenkasse) oder die üblicheweise Freiwillig in der Gesetzlichen Krankenkasse.
Die Freiwillige Gesetzliche versicherung ist ja nicht ganz Freiwillig da ja versicherungspflicht besteht, sonst bekommst ja nur die notwendigsten behandlungen und die beiträge die du leisten solltes laufen als schuld auf bei der KV....
Wie das abläuft du bekommst ein einkommen wie ich z.B aus einer Privaten Vorsorge Private BU bei mir sind es ca. 1300,-€ ( *gilt als Brutto da zu später )steigend nach Überschuss ist ja eigentlich gut...
Da kein Arbeitgeber vorhanden ist mußt du den vollen beitrag zur KV und PV leisten..diese Beiträge sind leich unterschiedlich bei den KK...nur der PV beitrag ist gleich
ohne anspruch auf Krankengeld ca. 14,90%
Als Freiwilig versicherter Arbeitnehmer mit Krankengeld anspruch ca. 15,50%
dazu kommt noch die Pflege versicherung 2,05% bzw. 2,30% für kinderlose
....Also bei mir sind das so ~ 17% ca. 223,-€ Monat an die KV......
Der mindes Beitrag zur KV/PV liegt bei ca. (ca. 134,-€ KV + ca.21,-€ PV) also fest auf ca. 155,- ,
wenn das einkommen niedriger als 900,-€ denn das ist die niedriegste beitragsbemeßungsgrenze,
und ab da wird es % auf das Einkommen umgerechnet...wie bei mir.....

Hier ist aber nicht die Rentenversicherung beinhaltet, den als Freiwilliger Versicherter kann man sich selber Rentenversichern, es besteht wie bei selbständigen keine Pflicht zur Gesetzlichen Rentenversicherung.
( ich denk auf dieser grundlage hat ALGII die Gesetzliche-Rente an ehemalige Arbeitnehmer einstellen dürfen da das Job-Center ja die KV/PV bezahlt...)
So das war jetzt die Art und Weise wie das mit der KV/PV bei nicht Sozialpflichtigen Einkommen geregelt ist.

(09-08-2013, 19:22)nowayout schrieb: Wenn ich hier vielleicht kurz eine Frage mit einraeumen duerfte.

Szenario 1
- Wenn jemand eine BU - Rente von einer privaten Versicherung bekommt.
- er bekommt zusaetzlich noch die volle Erwerbsminderungsrente.
= alles paletti !!! Keine Repressalien vom MobCenter auf K
Lebenszeit
Muss er sich dann zusatzlich freiwillig versichern ?
Wenn ja was kostet das pro Monat ?

Aufpassen "BU" ist nicht so schlimm wie Erwerbsunfähig...aber die Ämter drängen die BU`ler öfters wie bei mir zum Antrag zur EW-Rente da sie nicht mehr für die Kosten aufkommen müssen...und du darfs nicht mehr Arbeiten was du als BU`ler noch darfst..mit gewissen einschränkungen...
(Du darfs dich Finanziel nicht besser stellen..sonst droht abzug bei der BU-Rente aber ein zu verdienst ist grundsätzlich erlaub und dazu kann dich aber das Amt nicht zwingen deshalb die masche dich zur EW zu bringen den dann ist die RV für dich verantwortlich (alles berechnete vörgänge der Ämter) warum ich das beantragen sollte werde ich später aufführen.....
Wie das bei der EW mit der KV/PV aussieht kann ich nicht sagen den hier ist ja die Gesetzliche RV involviert.....

(09-08-2013, 19:22)nowayout schrieb: Szenario 2
- Jemand bekommt eine BU - Rente von einer privaten Versicherung
bei mir in dem Fall rund 900.-
- Erwerbsminderungsrente wird nicht anerkannt. Klar bin ja auch nur aus Einbildung krank psychisch.
Ergo = erwerbsfaehig und den Repressalien des Mobcenters ausgeliefert ?
Wenn die Repressalien waehrscheinlich nicht ganz so hart ausfallen werden wie als reiner Hartzer ? Da man aufgrund der BU Versicherung ja "nur" Aufstocker ist.
Wer zahlt dann die Krankenkassebeitraege ?

Sobald du AlgII bekommst bezahlen die diese Beiträge mind.Satz wie schon oben aufgeführt.....

Ich habe mich wegen meiner Situation mit diversen Vorgängen und Regelung weit und lange auseinandergesetz da bei mir soviel versucht bzw. Passiert ist das ich selbs die Initiative ergreifen mußte und mich durch das Recht der Steuer/Finazen/recht Jobcenter hangeln musste..

Ich hatte darauf sogar Anwälte beauftragte die dann meine Rechte Vetreten mussten um diese willkür z.b. des Job-centers einhalt zu gebieten...
Leider kosteten diese andauernde streitigkeiten/Mobbing/Stress und damit verbundene schwierigkeiten meine 2 beziehung...

Mal grob gesagt ich ziehe die Fliegen an wie Sch...e..sorry für diese Ausagge aber man hat oft diese gefühl...

Bitte nehmt mir diverse rechtschreibfehler nicht übel da ich sonst längere beitragen nicht Fertigbekomme da meine Konzentrationsfähigkeit und Aufnahme fähigkeit zeitlich durch meine erkrankung eingeschränkt ist...

sonst brauche ich tage dafür.....
Das Job-Center muss die tatsächlichen KV/PV zur Gesetzlichen Krankenkasse berücksichtigen......

Bei mir war der Fall 223,-Kv/PV beitrag....Job-Center hatte diese summe verweigert zu ersetzen und überwieß nur den Pflichtbeitrag der bemesungsuntergrenze(898,-) 145,-€ die sie bei einem ALGII bezieher zu zahlen hat.....(warum ich ALGII)war später....

also informierte ich mich...und zwar ebenfals noch zusätzlich in der Infobroschüre des Job-Centers selber... und im ganzen kam raus....

Der tasächliche betrag ist zu berücksichtigen oder zu ersetzen...bzw. der mehrbetrag der vom ALGII berechtigtem bezahlt wird, ist aus der Einkommens berechnung abzu ziehen
... das heist im ganzen 1 zu 1 egal wie berechnet wird....

die aussage der Job_center Chefs wo ich dann war

naja die Mitarbeiter können nicht alles wissen.....jaja aber die wo es betrifft sollen es wissen oder was...
und der Witz......denoch musste ich den bis dahin fehelenden betrag vor den Sozigericht einklagen damit ich die differenz zurück bekomme...

Wie gesagt bei mir ist viel passier...und ist wegen den vielen involvierten Ämter und JA Mitarbeiter sehr schwer zu beschreiben...ich weis nich wo der ball gerade ist oder wer gerade abgeschossen wird....

Den Recht haben heist noch lange nicht Recht kriegen...
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#12
(10-08-2013, 12:24)kidispapa schrieb: die aussage der Job_center Chefs wo ich dann war

naja die Mitarbeiter können nicht alles wissen.....jaja aber die wo es betrifft sollen es wissen oder was...
Antwort:
"Doch! Das ist ihr Job. Und wenn sie mal etwas nicht wissen, sollen sie sich eben kundig machen, bevor sie etwas falsches sagen!"
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#13
Das Paradoxe an den vorgängen zwischen Ämtern ist....bei eigenem Einkommen wo man nicht abhängig ist vom Staat soll man troztdem soviel abgeben das man sich vom staat abhänging macht muß (zwangsweise) ist ja so wie ich schieß mir ins Knie das ich ne Krücke bekomme.....total kaputt der staat und im Alter muss er dan noch die Altersvorsorge als Grundsicherung berappen.............
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#14
(11-08-2013, 21:07)raid schrieb: also meine Erfahrung mit dem Jobcenter ist, dass man anfangs mit Druck voran gehen muss, aber irgendwann läuft es dann.

Also in meinem Fall frage ich mich manchmal, ob es nicht sogar
das zuständige OLG mit mir besser meint als das Jobcenter.

Ich bin jetzt seit knapp 2 Jahren "Kunde" und kann meine Anträge
eigentlich nur noch mit Rechtsmitteln durchsetzen. Habe gerade
mein 4. laufendes Verfahren vor den Sozialgerichten angeleiert
und muß mich die Tage für einen weiteren Überprüfungsantrag
hinsetzen, weil sich die jeweiligen Entscheidungen ja nur auf einen
bestimmten Zeitraum beziehen. Danach gibt es wieder Probleme.
Dieses Verwaltungshandeln meiner Optionskommune haben mir auch die Fachanwälte und Juristen meines Sozialverbandes bestätigt.

Das potentiert natürlich die Anzahl der laufenden Rechtsmittelverfahren.
Kann daher ganz gut nachvollziehen, das man ab und an gar nicht mehr weiß, wer gerade den Ball hat.

Das Landratsbüro hat auf eine meiner Beschwerden mitgeteilt, das es erst durch alle Instanzen gejagt werden möchte, bevor ich einen rechtsfehlerfreien Bescheid bekomme. Das ist nach allen meinen persönlichen Erfahrungen jedenfalls meine Interpretation von der Aussage "für Ihren Fall gibt es noch keine höchstricherliche Entscheidung".

Weil die Optionskommunen ja nun in Eigenregie das SGB auf kommunaler Ebene umsetzen, bringen Beschwerden auf Kommunal- und Kreisebene nicht viel. Bürgermeister und Landrat sind der gleichen Partei zugehörig,
die Ehegattin des Landrats ist Pressesprecherin der Optionskommune.

Eigentlich müsste man gleich zum Innenministerium, aber den Dienstweg muß man schon einhalten.

Die Kassenlage der Kommune spielt sicherlich auch eine nicht unerhebliche
Rolle dabei. Vielleicht hat man es als Aufstocker in einem regionalen Speckgürtel diesbezüglich leichter.

Mitte August wird sich der Senat des Landessozialgerichtes wieder mit meinem Fall befassen. Ggf. ergeben sich
daraus Mitnahmeeffekte für andere unterhaltszahlende Elternteile, die mit ihren Kindern zu Umgangszeiten eine
zeitweise Bedarfsgemeinschaft bilden.
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#15
Mich würde interessieren wie das aussieht wenn ein Elternteil Umgangskosten über das SGBII geltent macht diese (Teporäre Bedarfsgemeinschaft ) wo die 1/30 berechnung stadfindet,

Frage: wird dann bei dieser 1/30 berrechnung bei der mutter die aufstockt..diese summen abgezogen...( also gegen gerechnet )......

Frage: Wohnraum bereitstellen??? muss mir dan das Job-Center o. Wohngeldstelle diese wohnung berücksichtigen.....

Bei mehreren Kinder kann das dem Amt schon aufstoßen...wäre ja nettes Mobbing potential......gegen die Amtswillkür.....
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#16
Zitat:Frage: wird dann bei dieser 1/30 berrechnung bei der mutter die aufstockt..diese summen abgezogen...( also gegen gerechnet )......

Unter Umständen.

Zitat:Frage: Wohnraum bereitstellen??? muss mir dan das Job-Center o. Wohngeldstelle diese wohnung berücksichtigen.....

Bereitstellen muss dir niemand etwas. Höhere Wohnkosten müssen bei einer temporären BG berücksichtigt werden.
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#17
So, da Ich Heute Nacht wiedermal so gut wie gar nicht habe schlafen können, habe ich mich wieder ans T-FAQ gesetzt und weitere Themen durchgeschaut.

Was mich dann so erwartete ist ja der Hammer, den es ist ja wirklich alles das selbe was hier so gut wie jedem Passiert in dieser Juristerei/JA und Konsorten..... mit kleinen oder großen Unterschieden in ihren Fällen... aber die Vorgänge sind immer wieder die selben.

Was mich Heute Nacht so Interessierte war die Arbeit und Hilfe der lustlosen RA´S die einem helfen sollten wenigsten auf ihre Recht aufmerksam zu machen , was aber wie bei mir eher wie ein griff ins Klo war und dort ist ja noch mehr drin.

Die Willkür und ihre ganzen Fazitie der Behörden/Justiz/RA ist ja schon hier im T-FAQ gut geschildert...


Daher möchte ich mich auf die nächsten Auseinandersetzungen und Juristerei besser vorbereiten, den diese stehen schon bald an, wegen dieser Existenz zerstören Titelsucht der JA und deren Beistandschaft.....diese versuchen mich wieder weit unter den Selbstbehalt zu bekommen....


Und hier ist mir die Vielseitigkeit der fälle, aber dennoch selben Vorgänge der Juristerei und Behörden vor Augen geführt worden, und die dadurch entstehenden vielseitige von Erfahrungen hier im T-FAQ ( ist ja von Vorteil ) und ihren Teil wirklich sehr engagierten Mitgliedern.

Denn ich würde gerne mit deren Hilfe ( von denn hier wirklichen Erfahrungen und Tipps profitieren) gegen die Willkür vorzugehen die mir wieder vorausgeht und nicht mehr wie ein Schaf zur Schlachtbank geordert werde......

Möchte daher bitten wie ich meinen Zukünftiges vorgehen/Fall hier beschreiben darf/soll um die Hilfe eurer Erfahrungen und das dazu gehörige Wissen zu bekommen.



P.S

Zum Letzten Richter...der hätte meine Abänderungsklage gar nicht zugelassen wenn er nicht im Urlaub gewesen wäre, obwohl es sich um ein Mangelfall und den dazu gefährdeten Selbstbehalt ging.

Der war wahrscheinlich sauer weil ich eine Entscheidung von ihm im Betreff der PKH widersprochen habe, und das OLG Stuttgart eingeschaltet habe....
die wiederum einen Beschluss erlassen haben (war ein Kampf mit meinem Anwalt bis er das in die Wege Leitete) wo mir ein wenig recht gegeben wurde in Form dass das kleine Nebeneinkommen von 20,-€ in der Unterhaltsfrage außen vorgelassen wird, wegen Einkommens Freibetrag der ja um einiges höher wäre, aber die 20,-€ hat er wide in der PKH Entscheidung eingebracht ... toll...dies 20,-€ wurden dann vom OLG Stuttgart ebenfalls für die PKH außen vorgelassen...kleine schelte für den Richter..;-)

Das alles wegen der Entscheidung von 20,-€ toll was das dem Steuerzahler gekostet hat...
man war der sauer......(Die Tonlage mir gegen über hat es deutlich gemacht ) diese Reaktion zeigte mir aber... das ich mich auch hier noch einbringen kann um im Ring der Ungerechtigkeit ein paar Treffer zu setzen und die so sichere Deckung zu durchbrechen...
da ich jetzt viel zeit habe werde ich mich auf meine nächsten Kämpfe besser vorzubereiten,
denn wenn ich auch immer als verliere hervorgehen werde, können sie sich trotzdem eine ( *Blutige Nase holen) * Ironisch/Bildlich gemeint.

Ich hoffe das ich mit eurer Hilfe hier rechnen kann.

Mit freundlichen Grüßen
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#18
So nach dem "P" mich ein wenig zurecht gewiesen hatte (anderer Thread) wo er ja Recht hat, was meine Schreibweise bzw. die Formulierung meines Falls angehet, werde ich meine Situation/en jetzt Chronologischer und Präziser und Zeitnäher und besser beschreiben und im Forum Umsetzen.
Ich werde mein Fall nach dem jetzigem aktuellen stand schildern.

Zum besseren Verständnis um keine Verwechslung der Fälle im Text zu verursachen.

Ex-Frau mit Kindern im nachhinein genannt als (A)
Umgangsboykott ist nicht vorhanden, mittlerweile ist das was das betrifft alles im guten.

Ex-Lebensgefährtin mit Kindern Im nachhinein genannt als (B)
Bei (B) gibt es absolut nichts zu beanstanden, da Sie sich in erster Linie nur um das Wohl der Kinder kümmert, und mich so gut wie es geht in allem mit einbezieht.

Beide Familien würden mit mir direkt zusammen arbeiten zum wohl der Kinder, aber da Sie aufstockend Alg2 bekommen wurde ihnen die Beistandschaft durch das Job-Center aufgezwungen, ansonsten drohte ihnen die Leistungseinstellung.
Es bestehen 2 Beistandschaften für beide 2 Familien dadurch kann das JA mich ja besser ausspielen.

Zu Mir:
Einkommen Finazstatus aktuell ( BU-Rente 1320,-) abzügl. Freiwilliger-KK Beitrag ( 225,- )= (Netto ca. 1095,-) es besteht keine Primere Altersvorsorge,

Aktueller stand der Beschlüsse:
Für die 3 Kinder aus (A) 14j-19j je 32,- Da die Älteste nicht mehr Previligiert ist geht das spiel wieder los.
Für die 3 Kinder aus (B) 3j-12j Älteste 58,- beide Jügngeren gibts noch kein Titel, zahle hier 10,- Freiwillig auf ein Buchungs NR. beim JA, damit sie nicht verweigerung vorwerfen können.

Da die Vorschusskasse für die 2 kleinen aus (B) versuchte meine rechte wegen der höhe des Vorschusses zu umgehen, in dem Sie mich mit Formularen zur Auskunft überschütteten, und dort Klauseln enthalten waren wo ich mich mit einer Unterschrift zur Übernahme des Tasächlich gezahlten Vorschusses im Vollem Umfang verpflichtet hätte.
Natürlich bekammen sie ihre Auskünfte sogar Unterschrieben, aber nicht auf ihrem Formularen.

Die 3 Beschlüsse für die Kinder aus (A) wurden 2011 von mir in einer Abänderungsklage erreicht, da mir nur noch ca. 660,- nach Unterhalt und nach Warm-Miete nur noch ca. 230,- übrig blieben, und mir kein mehraufwand der Miete zugestanden wurde..usw. des weiteren wurde ein Vollstreckunsverzicht auf den vorhandenen Titel aus (B) von 58,- auf 21,- durch das JA mit einer Vollstreckungsverzicht herabgesetzt.

P.S Rechtspfleger lies die Abänderungsklage zu, denn der Richter war im Urlaub, was er mir in der Verhandlung mitteilte, Zitat Richter "Wenn ich nicht im Urlaub gewessen wäre hätte ich diese Klage nicht zugelassen." trotz nachgewiesener gefärdung des Selbstbehalts????.

Kosten des verfahren der Abänderung ca. 1200,- in raten von 75,- zuzahlen. das kann doch nicht sein.
Zahlungen hinausgezögert mit kleineren raten als willigkeit anzudeuten bezahlt.

6 Monate später neuer kostenbescheid der Oberkasse bekommen ca. 300,- nur zu zahlen 1/4 da hier 4 Prozessbeteiligte waren,
Ich und 3 meiner Kinder, vertreten durch das JA..

Warum machen die Behörden das so, erstmal versuchen alles auf die abzuwälzen die eh kaum noch was haben,
also auch erstmal solche dinge nachträglich auf richtigkeit Prüfen.
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JA Startet wieder durch.
Seit dem 9/2013 werde ich vom JA bedrängt und entsprechend mit nachdruck aufgefordert die Abänderung der Beschlüsses des Amtsgericht meiner 2 Kinder aus (A) durch einen neue Titulierung am JA wegen Volljährigkeit einer meiner Kinder rückwirkend zum 12/2012 in einer höhe von je ca.70,-€ zu beurkunden.

Dieser Aufforderung kam ich bis jetzt nicht nach da die Damen die wieder gewechselt haben und die Neuen wieder mal auf Hardliner machen und nicht einmal den mehraufwand der Miete in betracht ziehen wollen geschweige einer Primären Altervorsorge zustimmen möchten, ( ist auch nicht sicher das ich die Altervorsorge überhaupt durch bringe) die wollen das ich nur den Selbstbehalt von 800,-€ habe "mehr steht ihnen nicht zu basta" von wegen.

Aber im selben Zug haben die Zuständigen vom JA für (B) den Vollstreckungverzicht meines Ältesten Rückwirkend zum 12/2012 aufgehoben und verlangen natürlich rückwirkend die 58,-€.
Zu gleich wurde ein VV für die 2 Jüngeren von (B) durch das JA am AG eingereicht, aber durch mein Wiederspruch am AG ist das auch vom Tisch, und wurde ans JA zurückgewiesen.

So jetzt kam ein weiteres schreiben 1/2014 zur Kenntnisnahme zum schreiben vom 9/2013 in dem ich angemahnt werde und das Letzte mal aufgefordert werde die neuen UT-Urkunden für die 2 von (A) zu Unterzeichnen, da das JA sonst davon ausgehen kann , das ich..gerade Ich nicht an einer Freiwilligen Regelung nicht interessiert bin....

Die wollen meine Rechte nicht Anerkennen und fordern und mahnen und Unterstellen mir keine Einigung eingehen zu wollen.....das wird nur wider ein schreiben fürs Gericht sein...um mich wieder dort zu diskreditieren.

Da Sie mich versuchen auszuspielen was mein Selbstbehalt angeht, muss ich ja die berechnungen und Zeiträume der geforderten summen Aktuell und Rückwirkend im Auge behalten.

Denn hier Arbeiten 2 verschiedene Beistandschaften und eine Vorschusskasse auf einem Amt Hand in Hand gegen mich.

Mittlerweile da ich ja jetzt endlich einiges Abgewert habe (und mich endlich zur wehr setze) und die Abänderungsklage gewonnen habe...bzw. durchgewürgt habe.. das VV zurück warf und die Vorschusskasse nicht mit ihrem Intriganten versuch mir schulden auf zu brummen durch kamm...,

liegt seit 2 Monaten ein Pfändungs und Überweisungsbeschluss für meinen ältesten gegenüber meiner BU vor in höhe von 58,- und rückstand 690,-.

Hier muss ich noch abwarten auf welche art sie diese belasten möchten.
Ob es nur den Laufenden Unterhalt oder auch den rückstand betrifft, den dadurch wäre ich ja zahlungunfähig und hätte ja meinen Selbstbehalt mehrere Monate in einem Unterschritten.

Hier eröffnet sich noch eine weiter Problemnatik die aber eventuell einen Anwalt in Versicherungsrecht Notwendig macht.

Denn die BU ist eine Zusatzversicherung einer Hauptversicherung die als Rentenversicherung(Altersvorsorge) gilt, die seit meinem BU-Bezug Beitragsfrei weiter geführt wird.

Nach Pfändungsrecht sind solche guthaben für die Altersvorsorge eigentlich gegen Pfändung geschütz, da sie einer nach Gesetzlichen bestimmten Frist zur auszahlung gebunden sind. Da diese auch bei meinem Laufenden Insolventzverfahren unberücksichtig blieb denke ich das sie da nicht heran können.

Denn wenn die das machen würde auch die versicherung einen Nutzen daraus ziehen und der gesamte versicherungschutz wäre fällig auch die der BU.

Da das unverhältnissmäßig wäre ein Eikommen zu zertsören das ebenfalls ein kleinen Teil des Unterhalts sichert.

Aber was denkt die Versicherung....??? das Sie ja an mich Zahlt, könnte ich mir vorstellen das diese unter vorgehaltener Hand ebenfalls versuchen aus meiner Lage einen nutzen zu ziehen.
Da sie ja noch verpflichtungen mir gegenüber aus meiner BU haben bis ich 60J bin...naja 1300;- *12*17=xxxxx da kommt auf die Zeit schon eine gewaltige Summe zusammen die sie sich ersparen würden.

Ihr Seht es ist sehr schwierig, und da sich immer wieder Fronten öffnen die anfangs eigentlich nicht erachtet werden, ist das schon zermürbend.




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Ich werde nicht in die Offensive gehen auch nicht defensiv bleiben sonder nur Passiv oder Aktiv auf ihr Vorgehen reagieren mit den mitteln die mir zur Verfügung stehen.
Ich denke das ich durch Zurückhaltung (nicht mit verweigerung)mehr bekomme auch wenn es nur kleine Fehler vom JA oder AG sind um sie dann vors OLG zuziehen .... habe das ja schon mal wegen einer differenz von 20€,- bei der PKH gemacht und das hat gut geklappt... und da war der Amts-Richter schon ein wenig ggrrrrr drauf.

so Jetzt bin ich mit dem Fall da wo ich gerade bin.

P.S Aus dem Trennungs-FAQ

@Mehr als irgendwo sonst gilt das Prinzip, sich zu widersetzen, Sand in das Unrechtsgetriebe zu streuen. Jedes falsche Verhalten einer Sachbearbeiterin muss mit Fach- oder Dienstaufsichtsbeschwerden beantwortet und öffentlich gemacht werden. Das ändert selten etwas, verursacht aber Aufwand auf der Gegenseite, so werden die Beistände zu einer Stellungnahme aufgefordert. Das Jugendamt muss mit Anfragen, Widersprüchen, Verzögerungen und Beschwerden eingedeckt werden. Bei Fehlern, die Geld kosten, ist der Beistand konsequent in Amtshaftung zu nehmen. Erst ab einer gewissen Quote renitenter Väter wird die väterverachtende Maschinerie ausgebremst werden. Bestände sind für Vormundschaften und 300-400 Beistandschaften zuständig, dort Arbeit zu verursachen hat durchaus Folgen.

Diesen Weg werde Ich gehen, aber nicht als Querolant ( eventuell mit der hilfe einiger hier die viel mehr erfahrung haben, auch zur unterstützung bei notwendigen schreiben an die Behörden und deren Helfer ) und ich werde dabei die Kinder nicht ausser acht lassen, denn diese sind mir die wichtigsten, habe momentan keine befürchtung was Boykott oder Sorgerechtreitigkeiten angeht, das ist hier wohl eine sehr große hilfe.
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#19
Threads mit identischem Thema zusammengefügt. Du hast dich, gemessen an den Schwierigkeiten durch die Ämter, bisher nicht schlecht geschlagen und kannst diese Taktik weiter fahren. Lass die Ämter klagen, verhindern kannst du das nicht. Jugendämter klagen wegen dem grössten Quatsch, kostet sie ja nichts und Zeit haben diese Figuren sowieso immer, selbst in so aussichtslosen Fällen wie deinem.

Du hast auch nichts zu verlieren, weil du sowieso nur noch das hast, was du auch bei einer Pfändung haben könntest. Und das noch für viele, viele Jahre, da du dir ja kräftig Unterhaltspflichtige ans Bein gebunden hast. Der Status quo ändert sich nicht, egal wer jetzt klagt und wie viele Titel diese Giftzwerginnen eifrig aufstapeln. Am Ende ist es nur Papier ohne Aussicht auf Geld.
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#20
Danke für den Zusammenschluss, ich wusste nicht wo ich ihn einbringen sollte.

Ich werde in diesen Thread alles neue einbringen, um euch infos über den Stand und neuigkeiten zu geben,

und um eventuell hilfestellung eurer seits zu bekommen besonderst was das formulieren von schreiben betrifft.

lg...
So,
Habe den Pfändungs u. Überweisungsbeschluss vom AG nochmals unter die Lupe genommen.

Das ja vom Gericht ausgefüllt wurde und (denke ich) maßgebend für mein Selbstbehalt und weiteres
Vorgehen, gegen das JA und VK wichtig ist, da wenn die ja nicht aufpassen
und ihre Rückberechnungen/Forderungen von Unterhalt wie es momentan aus sieht wider meinen selbstbehalt gefährden würden .

Nur bei der Formulierung weis ich nicht ob ich dies Richtig Verstehe.

Hier handelt es sich nur um 1 Titel eines Kindes.

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"Dem Schuldner dürfen vom errechneten Nettoeinkommen bis zur Deckung des Gläubigersanspruchs für seinen eigenen notwendigen Unterhalt 850,- Rente verbleiben.
sowie zur gleichen Befriedigung der Unterhaltsansprüche der berechtigten Personen, die dem Gläubiger gleichstehen 4/5 Anteile des Netteinkommens das nach Abzug des notwendigen Unterhalts des Schuldners verbleibt."

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Frage:

Gilt dies nur für den Laufenden Unterhalt des Kindes oder auch
für UH-Schulden die aufgrund der Rückwirkenden Aufhebung des
Vollstreckungsverzichts des einen Beschlusses gemacht wurden.

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Mein Gedankliches Verständnis der Situation:
1. Egal was die Fordern mir werden 850,- selbstbehalt durch das Gericht gewährleistet.

2. Sie können in dem nur die 58,- UH holen,aber nicht die ganzen 690,- UH schulden auf einmal zusätzlich holen.

3. Wenn Unterschulden aufgrund Rückwirkende Aufhebung des Vollstreckungverzichtes entstehen, ist ja für diese Monate wo dies verlangt wird als Minderung der weiteren Unterhaltsansprüche der Anderen berechtigten zu verwenden und zu berücksichtigen, die sie mir noch andrehen möchten.

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Da kann ich ja die 2 Beistandschaften und die VK mit ihrem Vorgehen und unterschwelligen Forderungen
Bürokratisch konfrontieren lassen und beschäftigen, und wenn das erstmal vor das AG gehen sollte
muss das auch noch ein A-Richter bewerten und entscheiden.

Da werden sich sicherlich Fehler einschleichen die es wert sind ans OLG zu gehen

Ist ja witzig... na dann rechne ich mal mit einer Achterbahnfahrt mit allen beteiligten.
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#21
Die 850 EUR sind laut zitiertem Text dein Pfändungsfreibetrag, den das Gericht für dich festgelegt hat. Sollte nun eine neue Pfändung kommen und die aus welchen Gründen auch immer weiter wie die 850 EUR geht, kannst du dafür am Vollstreckungsgericht ebenfalls die 850 EUR Freibetrag einfordern.

Altschulden über Kindesunterhalt älter wie ein Jahr rutschen aber in §850c ZPO ab und können nur noch nach der Pfändungstabelle gepfändet werden. Eine Aufhebung des Vollstreckungsverzichts ist somit eine folgenlose Quatschmassnahme, ein dämliches Herumgewedel mit Papier, das keinen Cent bringt. Ich halte es sogar für kriminell. Die Jugendamtsfiguren wissen aus der bereits laufenden Pfändung ganz genau, dass nicht mehr zu holen ist. Sollten sie eine weitere Pfändung in die Wege leiten, ist das eine Amtspflichtverletzung, denn sie produzieren damit nur zusätzliche Kosten, die vermeidbar gewesen wären und schädigen somit letztlich auch das Kind. Der Schuldenberg wächst nur weiter. Ausgekuppelt Vollgas geben, das ist es was sie tun.
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#22
Langer Tag an den Papieren...und am Rechner und im Netz.

Nach dem ich zum 5/2012 die Abänderung für Kinder aus (A) erreicht hatte, ist das älteste Kind 12/2012 18J geworden, und nachweislich auch nicht mehr Priveligiert ist, wurde zum 6/2013 von der anderen Beistandschaft die für die Kinder aus (B) zuständig ist, der Vollstreckungverzicht rückwirkend zum 12/2012 aufgehoben.

Daher kommen die UH-Schulden des eines Kindes, die ebenfalls in dem Pfändungsbeschluss aufgeführt sind, (ca. 700,-).

Ist ja ein erster erfolg gegen die Beiständin von (B) da Sie im VV mir nur 800,- belassen wollte und ich jetzt wenigstens 850,- zur verfügung habe und hier tatsächlich noch die Beratungshilfe greifen könnte ebenfals die PKH ohne Raten....

Mal Rechnen was da noch geht......

Rückwirkend zum 12/2012 Für ältesten aus (B) 58,-
Rückwirkend wollen die, die Beschlüsse der 2 Kinder aus (A) von 32,- auf 71,- Titulieren (2x 71,-) 142,-
ergibt alleine schon = 200,- Monatlich.

Bei 1320,- abzügl. KK 225,- abzügl. selbstbehalt 850,- bleiben 245,- zu verteilende Masse.

Was ist da mit den anderen 2 Kinder aus (B)...gleichstellung und so... ????

Also Klagen stehen devenitiv im Raum schon alleine wegen der gleichstellung der Kinder, was hier selbst die Beistandschaft zu mißachten vermag, durch ihre wahllosen versuche mich unter die Brücke zu kriegen.

Daher muß selbst diese Dame früher oder später den Pfändungsbeschluss ändern lassen wenn es zur Klage kommt, da dieser UH-Anspruch, den der anderen Kinder eigentlich angeglichen werden muss.
Exakte DT formel zur berechnung des Unterhalt für mich gemacht.

Exakte Unterhaltsberechnung nach der
Düsseldorfer Tabelle im Mangelfall

Beide Kinder aus (A) mit Gerichtsbeschluss 32,- aktuell
gefordert vom JA 71,- anspruch auf 59,- nach der DT

Das Kind aus (B) aktuell mit Titel und Pfändungsbeschluss darauf von 58,-
hat einen eigentlichen tatsächlichen anspruch auf ca. 48,-

Die beiden verbleibenden Kinder die bis jetzt noch über keinen Titel verfügen stehen ca. 39,- zu.

Hier ist alleine der Unterhalt für Kind aus (B) der im Pfändungsbeschluss steht, um 10,-€ zu hoch.

desweiteren ist die geforderte Titulierung der beiden aus (A) auch um jeweils 12,-€ zu hoch angesetzt.

Hier wird dann nicht wegen mir ein Verfahren enstehen, eben so auch nicht wegen den 40,- bis 80,- Differenz, sonder wegen den berechnungen des JA um der gleichstellung aller Kinder gerecht zu werden, besonderst der 2 Kinder die noch gar kein Titel haben.

man das sieht ja echt witzig aus.....

Daher werde ich nichts unternehmen auch nichts wegen der noch nicht exakten mehrkostenrechnung der Miete, die ich dann erst in der eventuellen neuauflage einer gesamten UH-Klage durch das JA ansetzen werde...

Und wenn da etwas am AG schief läuft...was sagt den das OLG zu solchen abstrakten vorgängen und berechnungen des JA´s.......;-)

Das wird ja ein richtiges humorvolles Theaterstück wenn das so läuft.. ich schmeis mich jetzt schon vor lachen weg.... wie sauer die auf mich werden....
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#23
Ich werde jetzt ein schreiben an das JA entwerfen das meine nach wie vor freiwillige Mitwirkung zur rechtlichen Lösung der strittigen einzelnen UT Forderungen vorzeigt und deren falsches Verhalten und berechnung gegenüber der Gleichstellung der Berechtigten Kinder und die rechte des pflichtigen auf höfliche weise kritisiere um ihnen ein fehlverhalten ihrerseit vorzuzeigen und bei ihnen Handlungsbedarf zur Gleichstellung der Kinder zu fordern und das schreiben eventuell in weiteren verhandlung zu positiven für mich gehandhabt werden kann.

Da ich hier ein wenig Zeit für brauche werde ich einzelne fertige abschnitte des Briefes wo meines erachten so belassen werden können hier einfügen um eure Meinung bzw. Verbesserungen des schreiben zu berücksichtigen.

Ich mir nicht sicher bin ob ich die fertigen abschnitte des schreibes (soll ja auch seine länge haben;-) hier im öffenlichen bereich vorbringen kann den wenn die darauf stossen sollten wäre das für mich nicht so gut, da sie dann hier alles verfolgen könnten, deshalb würde ich mich erstmal um Persönliche hilfer per P.M. bemühen...wer würde mir da helfen um dieses schreiben auch als nachweis meiner freiwilligkeit der mithilfe zur aufarbeitung der dieser situation auch für das OLG tauglich zu machen.
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#24
Wenn es dir gut tut, Briefe zu schreiben, kannst du beliebig formulieren, das Ziel ist dann das Schreiben. Wenn du die Hoffnung verfolgst, leichter zu einer Einigung zu kommen, dann schreibe extrem knapp oder lass jemand anders schreiben. Deine Texte sind schwer zu verstehen. Das ist nicht schlimm, aber du musst dir dessen bewusst sein und das Problem entsprechend umgehen.
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#25
Es geht mir eher darum die Schreiben der Beistandschaften, die wie ihr wißt mit Ultimaten zur Unterzeichnungen Dubioser UT voll sind...und Sie mir Desinteresse vorwerfen was ja nicht stimmt. Ich weigere mich ja nur auf ihre Haltlosen forderungen einzugehen....

Ich werde nächste Woche auf das AG gehen um mal zu versuchen einen Beratungshilfeschein zu bekommen.

Solange werde ich diesen Brief wenn er fertig ist nicht an das JA schicken.

Da ich wenn ich einen Anwalt besuchen darf, der diese Angelegenheiten regeln soll.

aber ich werde dir mal einen Auszug den ich schon fertig habe mal per PM schicken.

Mir kann ja nichts mehr genommen werden aber ich kann Sie zur einhaltung der Gleichstellung meiner Kinder auffordern, da das ja nicht hinreichend durch das JA berücksichtigt wird .
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