Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
OLG Hamm 2 WF 82/13: Kindesunterhalt nach einem Jahr Untätigkeit verwirkt
#3
Das müsste man wieder ausdiskutieren, wenn die Ex nach 5 Jahren vollstrecken will, man darauf verweist, dass es verwirkt ist und sie argumentiert "Ich dachte, deine finanzielle Lage sei so schlecht, dass es sich vorher nicht gelohnt hat"...

Völlig bekloppt. Der Deutsche will alles haargenau geregelt haben nur Umgang und Unterhalt sind immer wieder riesen Spielwiesen und egal wo man den Ball hinschießt, er landet immer im eigenen Tor...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Kindesunterhalt nach einem Jahr Untätigkeit verwirkt - von Antragsgegner - 13-08-2013, 12:56

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  OLG Hamm 8 WF 37/11: Kindesunterhalt ist unbefristet zu titulieren borni 27 35.990 26-01-2020, 23:08
Letzter Beitrag: p__
  OLG Celle Freiwilliges soziales Jahr berechtigt auch zu Kindesunterhalt beppo 8 15.510 17-06-2018, 15:41
Letzter Beitrag: p__
  OLG Hamm 3-UF-19213 Kindesunterhalt ist nach fiktivem Vollerwerbseinkommen zu berechn Antragsgegner 2 5.307 15-02-2014, 08:16
Letzter Beitrag: Antragsgegner
  OLG Hamm, Az.: II-2 UF 117/12 - Leistungsunfähigkeit bei SGBII-Bezug, Kindesunterhalt Sixteen Tons 1 4.561 26-04-2013, 13:31
Letzter Beitrag: Camper1955

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste