04-09-2014, 17:13
Früher. Das sogenannte Rentnerprivileg, das zum 1.9.2009 abgeschafft worden ist. Damals wurde die Rentenkürzung durch den Versorgungsausgleich erst zu dem Zeitpunkt vollzogen, in dem der im Versorgungsausgleich berechtigte Ehegatte (hier die Ex) auch endlich Rente bezog und damit vom Versorgungsausgleich profitierte.
Im ständigen Bemühen der Juristen, die Rente zu senken ist es nun so, dass die Rentenpunkte sofort übertragen werden und sich in Rauch auflösen, wenn der Berechtigte vor der Rente stirbt. Es kommt also zu einer rückstandslosen Vernichtung der Rentenpunkte. Er muss aktiv eine Rückübertragung beantragen, sonst hat er sie verloren. Die Rückübertragung ist an Bedingungen geknüpft, die in §37 Versorgungsausgleichsgesetz festgelegt sind.
Im ständigen Bemühen der Juristen, die Rente zu senken ist es nun so, dass die Rentenpunkte sofort übertragen werden und sich in Rauch auflösen, wenn der Berechtigte vor der Rente stirbt. Es kommt also zu einer rückstandslosen Vernichtung der Rentenpunkte. Er muss aktiv eine Rückübertragung beantragen, sonst hat er sie verloren. Die Rückübertragung ist an Bedingungen geknüpft, die in §37 Versorgungsausgleichsgesetz festgelegt sind.