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Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung was nun?
#1
Hallo Jungs,

Nach Jahren der Ruhe ist es nun soweit, ich Brauch Hilfe.

Ich hatte vor ca. 15 Jahren einen Geschlechtsunfall in Oldenburg, ca. 1 Jahr später wurde mir dann mitgeteilt, das ich ein Zähler sein solle. Zwischenzeitlich hatte ich meine erste Ehe geschlossen aus der das zweite Kind entstand, nun wahr ich viele Jahre selbständig und nun kam es wie es kommen musste. Ich insolvent Frau mit Tochter weg, außer 700 Euro unterhalsvorschussschulden an das Jugendamt halle sa, habe ich seit dem nicht zahlen müssen. Ist alles in der Insolvenz weg gewesen. Geschichte noch nicht zu Ende Huh, seit 3 Jahren wieder verheiratet mit noch zwei Kindern ( bevor ihr fragt ich bin nicht irre) . Meine derzeitiges Familenleben läuft wunderbar alles ist gut.
Nun flattert wie aus heiterem Himmel eine Vorladung zur Polizei wegen Unterhaltspflichtverletzung rein.
Zu meinen Daten, ich war insgesamt 19 Jahre selbständig mal gut mal schlecht nun bin ich seit August Angestellter Geschäftsführer in einer GmbH, ich verdiene inkl. Einer kleinen Untermiete 791 Euro .
Was kann mir passieren oder was muss ich machen damit mir nichts passiert?

Ich hoffe auf nette Antwort.
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#2
Was du machen kannst? Zahle was von dir verlangt wird. Ansonsten wird der Staat die Repressionsmaschinerie anwerfen. Richte dich schonmal auf eine HD ein.
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#3
Was heist HD? Und das ich für meine jetzigen Kinder aufkomme zählt garnicht? Ich mein die aus meiner jetzigen ehe.
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#4
Was kann mir passieren?

Verurteilt zu werden.

Was muss ich machen, damit mir nichts passiert?

Unterhalt zahlen!

Dass du als Geschäftsführer 791€ verdienst, will selbst ich dir nicht glauben. Nun versetze dich mal in einen Staatsanwalt oder einen Richter.

Abgesehen davon fehlen in deiner Schilderung die relevanten Daten. Welche titulierten oder durch Gerichtsbeschluss entstandenen Unterhaltsverpflichtungen bestehen in welcher Höhe seit wann? Bedienst du deine Unterhaltspflichten, oder nicht? Wenn nein, nur temporär nicht oder durchgehend nicht?
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#5
Es ist doch für die Ermittlungsbehörden unerheblich ob du für deine jetzigen Kinder aufkommst. Darum geht es bei der Anzeige doch gar nicht. Es geht darum daß du nicht genug für das vorherige zahlst. Hast du einen Tippfehler in deinem Text? 791 Euro? fehlt da nicht eine 1 zu Beginn?
Und wenn du einen hyperaktiven Staatsanwalt hast wird dieser alle Möglichkeiten ausschöpfen um etwas zu finden daß als Beweis für deine Schuld dient. Es geht nicht darum festzustellen ob du schuldig oder unschuldig bist sondern darum einen Beweis für deine Schuld zu finden.

HD heißt Hausdurchsuchung. Daher würde ich dir raten alles Belastende zu schreddern sowie alle elektronischen Medien ausreichend zu verschlüsseln. Auf gar keinen Fall mit der Polizei reden. Die drehen dir das Wort im Munde um.
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#6
(19-08-2013, 17:32)Assel0815 schrieb: Nun flattert wie aus heiterem Himmel eine Vorladung zur Polizei wegen Unterhaltspflichtverletzung rein.

Aus "heiterem Himmel" kommt keine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung!

Da muß zumindest ein Unterhaltstitel bestehen.

Erzähle also erstmal die ganze Geschichte:

Wer hat wann wieviel Unterhalt für welche Zeit von Dir gefordert?

Welche Titel wurden erstellt?

Vorher kann man Dir keinen Rat geben.

Simon II
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#7
Also, ich habe von dem Jugendamt Oldenburg in regelmäßigen Abständen Post bekommen wo ich mein Einkommen nachweisen sollte, habe ich auch getan. Nun hat die KM offensichtlich anderen Nachnahme und somit auch anderen Bearbeiter dem teilte ich vor ca. Einem Jahr mit, das ich beim gf meine EV abgegeben hab. Seit her Stille. Gezahlt habe ich noch nie etwas, da mir einfach die Mittel fehlen. Das mit dem Einkommen stimmt, da es sich hier um eine Neugründung handelt und keiner weiß wie es laufen wird. Die Gesellschafter gestehen noch nicht mehr zu und ich investiere auch nicht so viele Stunden derzeit. das mit dem Titel ist so eine Sache, das war alles in meiner Insolvenz zeit und ehrlich gesagt, ich denke das ich 2002 in Oldenburg war und mir dort gesagt wurde nun sind sie Vater, seit dem geht das eigentlich mit Nachweis was ich verdiene.
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#8
(19-08-2013, 17:32)Assel0815 schrieb: Aus "heiterem Himmel" kommt keine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung!

Da muß zumindest ein Unterhaltstitel bestehen.

Das stimmt nicht. Anzeige geht immer. Das habe ich in der Praxis selbst erfahren dürfen.
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#9
Also für mich war das immer recht undurchsichtig, die KM hatte so eine Beistndsschaft vom Jugendamt, die haben dann auch eine Liste geschickt das ich Summe xxx an Unterhalt schulde naja und das kind ist 1999 geboren. Somit mal 189,00 ist glaub ich regelsatz / Monat.
Ganz schöne Summe, die niemals im leben habe. Und mit dem Einkommen, hoffe ich das es nach oben geht aber auch irgendwie nicht wenn ich recht darüber nach denke.
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#10
Man kann da erstmal keinen Rat geben. Wer ist der Anzeigensteller? Gibt es Beweise oder wurde nur behauptet? Beantrage über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht und dann schauen wir mal weiter. Das Gedöns mit GF etc. ist nebensächlich und interessiert niemanden.

Zur Polizei gehst Du nicht, ausser Du bist in solchen Dingen erfahren und rechtskundig.
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#11
Ok, also Anwalt nehmen und akteneinsicht. Ich vermute ja das ist der neue Bearbeiter der Beistndsschaft.
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#12
(19-08-2013, 19:18)Assel0815 schrieb: Ok, also Anwalt nehmen und akteneinsicht. Ich vermute ja das ist der neue Bearbeiter der Beistndsschaft.

Interessant ist, ob er Beweise hat oder eben nur behauptet, dass Du mehr verdienen könntest. Das letztere verfolgt mich seit Jahren und ich habe noch nie einen Strafrichter gesehen. Entspanne Dich. Meine 2. Strafanzeige läuft jetzt seit 1,5 Jahren Smile
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#13
Also geht es darum, das ich mehr verdienen könnte laut dem Staatsanwalt, wenn es dann soweit ist. Ich weis garnicht ob die Polizei Befugnis hat mich nach meinem Einkommen zu fragen, ich kann dem ja sagen meine EV liegt bei GF .......
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#14
(19-08-2013, 19:24)Assel0815 schrieb: Ich weis garnicht ob die Polizei Befugnis hat mich nach meinem Einkommen zu fragen

Aus diesem Grund gehst Du nicht zur Polizei. Du bist nicht beweispflichtig, dass Du unschuldig bist, sondern die anderen müssen Dir eine Straftat beweisen. Lass sie mal nur ermitteln. Räume Deine Wohnung schön auf, kein Schnipsel Papier oder Unterlagen ... alles fein aufräumen.
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#15
die frage ist, wenn ich bei meiner familie wohnen würde, dann würden die die Wohnung meiner Frau und meiner zwei kinder auf den kopf stellen?
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#16
(19-08-2013, 19:53)Assel0815 schrieb: die frage ist, wenn ich bei meiner familie wohnen würde, dann würden die die Wohnung meiner Frau und meiner zwei kinder auf den kopf stellen?

Wenn eine Hausdurchsuchung ansteht: ja.
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#17
ach du kacke........ also das möchte ich glaub ich nicht.
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#18
Ich glaub ein paar brocken sollten die hingeworfen bekommen, immerhin hab ich mich ja verbessert, hab ja sonnst eher minus gehabt wo ich noch komplett selbständig war.
Wenn ich 1000 euro verdienen würde und nach berliner tabelle alles über 850 euro weg geht, bekommt dann nur ein kind alles oder wird das durch die 4 geteilt?
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#19
die kinder haben sich den unterhalt zu teilen, d.h. jedes kind ist dem anderen gleichberechtigt - egal ob aus erster oder zweiter "Niederkunft"....

an deiner stelle würde ich der gegenseite zunächst keine Steilvorlagen geben à la "guck mal, ein bisschen mehr kann ich doch verdienen"

zunächst such dir einen erfahrenen anwalt für Strafrecht. wenn du zur polizei gehst, dann machst du nur aussagen zur person, aber nicht zur Sache.

sowas kann man sich mal reinziehen, muss man aber nicht: klick mich
zunächst ruhe bewahren. das mek wird dir nicht direkt die bude einrennen.

akteneinsicht wäre jetzt wichtig. es werden regelmäßig so viele anzeigen rausgehauen, ob die StA überhaupt ein interesse hat, ist fragwürdig.
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#20
Also ich habe vor ca. 6 Monaten auch so eine "Einladung" bekommen...habe dann Dankend abgelehnt und warte bis heute auf eine HD und eine Ladung der STA....

Halte dich an das was Lt. Dino sagt vor allen: " Reden ist Silber, Schweigen ist Gold".
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#21
"An meinem Scheibenwischer klemmte mal ein Brief darin lud man mich höflich ein, mein Auto umgehend vorzuführen beim technischen Überwachungsverein."
"Und um der Volksweisheit Rechnung zu tragen, dass guter Rat teuer sei, fügte man der Einladung noch eine bereits ausgefüllte Zahlkarte bei!"

http://www.youtube.com/watch?v=rTFMfDnskJA

"Also demnächst wähle ich mir meine Einladungen aber etwas kritischer aus!"
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#22
gehen wir mal davon aus, dass Du Deinen Angaben nach nie leistungsfähig warst, dann sieht die Angelegenheit nicht so schlimm aus.

Den Anwalt -der Dein Geld kostet- kannst Du Dir erst einmal sparen.

Der Polizei schreibst Du, dass Du zum Vorwurf keine Angaben machst, solange Du keine Akteneinsicht erhalten hast, die Du hiermit in Form der Übersendung von Kopien beantragst. Dann gibt die Polizei die Sache zur StA und von dort werden Dir -außer ihr werden ja nur die staatsanwaltschaftlichen Verfügungen und Vermerke vorliegen- die Anzeige zugesandt.

Bis dahin ruhig schlafen und keine Panik!

http://www.unterhaltspflichtverletzung.c...ener-sache
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#23
Bei einem fraglich ungefährem Nettoeinkommen um die 1.000,- Euronen ist es sehr wahrscheinlich, das das Gericht das Verfahren noch vor Eröffnung wegen Blödsinns einstellen wird. Ich hatte auch mal solch ein 170er am Ars, wo zumindest ich laut Milchmädchenrechnung der Juxtiz es unterlassen hatte, verteilt auf mehrere berechnete Monate, weniger als einen ganzen Euro für mehrere Kinder nicht geleistet zu haben. Akte zu, Mickey Mouse drauf.

Ob dir das auch glücken wird Assel0815, ist genauso Konjunktiv wie der Blick in die Glaskugel. Solltest du denen aber genauso wenig Informationen liefern wie uns hier im Forum, bist du aber zumindest schon mal auf dem richtigen Pfad. Entscheidend wird sein, das die Stasi dir mit gut Glück weniger als den tausender nachweisen kann. Eine Hd halte ich auch für unwahrscheinlich, solltest du aber zu viel beschwerendes Papier zu Hause rumfliegen haben, viel Spass beim Konfetti machen.

Lass dich nicht verrückt machen, 15 Jahre hast du schon bestens überstanden. Kein Grund jetzt einem Herzinfarkt zu erliegen. Wenn ich mit meiner Vermutung richtig liege, hat hier jeder schon mindestens einmal den 170er durchgemacht und sofern ich noch richtiger liege, sind alle mit einem Lachen davon gekommen. Good luck.
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#24
Mittlerweile frage ich mich, mit welchem bzw. nach welchem Recht in Deutschland verfahren wird.

Hier mal eine kurze Zusammenfassung:

Art. 23 GG wurde am 23.09.1990 aufgehoben! Am 28.08.2006 wurde per Gesetz zur Änderung des GG, der Art. 23 geändert.......

Nach dem Inkrafttreten der Geltung des bereinigten
Besatzungsrechts, veröffentlicht am 23.11.2007 im Bundesgesetzblatt S. 2614, 2.
Bundesbereinigungsgesetz vom 23.11.2007 Art. 4 § 1 (1) [Es wird aufgehoben was nicht Art. 73,
74 und 75 GG zuzuordnen und Bundes- o. Landesrecht ist, so z. B. Art. 34 GG [Amtshaftung, das
Bundesgesetz dazu wurde 1982 aufgehoben] (2) [Von der Aufhebung ist ausgenommen
Kotrollratsgesetz Nr. 35 - gilt also weiter!] § 2 [Es wird aufgehoben die Aufhebung des 1., 2., 3., 4.
Gesetzes zur Aufhebung von Besatzungsrecht- damit wieder in Kraft z. B. Kontrollratsgesetz Nr.
10] § 3 [Die Rechten und Pflichten der Besatzungsbehörden bleiben erhalten] neu organisiert und
zunächst nur innerhalb der BRD abgesetzt.

Diese Gesetzesänderungen wurden quasi vom Europ. Gerichtshof für Menschenrechte
erzwungen. Dieser internationale Gerichtshof hat festgestellt, dass die BRD kein effektiver
Rechtstaat mehr ist (Az.: EGMR 75529/01 v. 08.06.2006). Dafür sind die Besatzungsmächte
zumindest mitverantwortlich. Um sich dieser Verantwortung für den Unrechtstaat zu
entziehen, wurde die Verwaltungsbefugnis der BRD mittels 1. und 2. Bundesbereinigungsgesetz
als gesetzliche Aufgabe der BRD entzogen.
So wurde mit dem 1. Bundesbereinigungsgesetz v. 19.04.2006 die Gerichtsverfassung, die
Zivilprozessordnung und die Strafprozessordnung aufgehoben.
Am 23.11.2007 wurde mit dem 2. Bundesbereinigungsgesetz schließlich alles was nicht Art.
73, 74 und 75 GG zuzuordnen und Bundesgesetz ist, aufgehoben.
Damit hat man dem gesamten Justizwesen (Art. 92 -104 GG) die gesetzliche Befugnis
entzogen. Ausdrücklich davon ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35 (Schiedsverfahren
bei Arbeitsstreitigkeiten), BMJBBG Art. 4 § 1 (2).
1982 wurde das Staatshaftungsgesetz gelöscht und mit Aufhebung v. Art. 34 GG durch das
2. BMJBBG v. 23.11.2007 mit Art. 4 § 1 (1) auch die Staatshaftung und damit die „öffentlichrechtlichen“
Regelungen.
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#25
Ich würde gegenüber dem Staatsanwalt und der Polizei konsequent freundlich und zuvorkommend sein aber zur Sache selbst schweigen. Es ist deren Aufgabe zu ermitteln.
Zunächst ist es sinnvoll rauszufinden, wer dich angezeigt hat und mit welchem Motiv. Also Akteneinsicht beantragen (lassen).
Wenn es lediglich der Beistand vom JA war und es lediglich darum geht zu verhindern dass deine laufenden Unterhaltsschulden in eine Insolvenzmasse eingehen, dann ist das noch relativ schmerzlos. Wenn dich aber eine Ex angezeigt hat und dazu noch viele Infos über deinen Lebenswandel incl. Hinweise auf zusätzliches Einkommen, Vermögen gegeben hat, dann wird das umfangreicher.

Aussagen: "ich investiere nicht so viele Stunden derzeit" würd ich mir klemmen. Selbstverständlich arbeitest du Vollzeit und hast keine weiteren zeitlichen Ressourcen um dein Einkommen zu erhöhen.
Wenn bis jetzt noch keine HD stattgefunden hat, ist schon mal das Überraschungsmoment weg.
Meist wird dann eine HD durchgeführt wenn du entweder eingeschüchtert werden sollst (weil du gegenüber Polizei/Staatsanwalt frech und unkooperativ warst) oder jemand bei der Anzeige konkrete Hinweise gegeben hat, dass man bei dir sicherlich Hinweise auf weitere Einkommen finden könnte.

Du solltest deine ganzen Unterlagen (wirklich alles!) einscannen und verschlüsselt auf mehreren Datenträgern speichern, diese dann an verschiedenen Orten lagern, danach kannst du alles vernichten (nicht einfach ins Altpapier), außer Urkunden mit Unterschrift/Stempel. Diese Prozedur solltest du dann zur Gewohnheit werden lassen. Bei einer HD finden dann Polizei und Staatsanwalt eine Übersichtliche Dokumentensammlung mit denen sie aber nicht viel anfangen können.
Wie sehen denn die Einkommensverhältnisse deiner Frau aus, besteht die Gefahr dass man dir unterstellen könnte, dass sie evtl. für dich finanziell aufkommt und du dadurch Geld für Unterhalt frei hättest?
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