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Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung was nun?
#19
die kinder haben sich den unterhalt zu teilen, d.h. jedes kind ist dem anderen gleichberechtigt - egal ob aus erster oder zweiter "Niederkunft"....

an deiner stelle würde ich der gegenseite zunächst keine Steilvorlagen geben à la "guck mal, ein bisschen mehr kann ich doch verdienen"

zunächst such dir einen erfahrenen anwalt für Strafrecht. wenn du zur polizei gehst, dann machst du nur aussagen zur person, aber nicht zur Sache.

sowas kann man sich mal reinziehen, muss man aber nicht: klick mich
zunächst ruhe bewahren. das mek wird dir nicht direkt die bude einrennen.

akteneinsicht wäre jetzt wichtig. es werden regelmäßig so viele anzeigen rausgehauen, ob die StA überhaupt ein interesse hat, ist fragwürdig.
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RE: Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung was nun? - von Heisenberg - 19-08-2013, 18:05
RE: Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung was nun? - von Heisenberg - 19-08-2013, 18:14
RE: Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung was nun? - von Heisenberg - 19-08-2013, 18:39
RE: Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung was nun? - von Baum - 19-08-2013, 20:29

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