20-08-2013, 13:17
Ich war bei einem Kunden, der in der Situation ist, dass er seine beiden Kinder im Alter von 13 und 17 Jahren bei sich hat. Die Ex hat sich vor 1 1/2 Jahren aus dem Staub gemacht, da es unterm Bauchnabel juckte. Nun hat der Bekannte einen engen finanziellen Spielraum. Er hat ein 3. Kind mit der Neuen.
Kindesunterhalt ist natürlich von der Ex nicht zu erwarten. Nichts gelernt, Hartz IV, das übliche Programm.
Auch geht die Helferindustrie natürlich mit unterhaltsverpflichteten Müttern wesentlich pflegsamer um als sie es mit einem Vater machen würden.
Auch hier ist das der Fall.
Kann der Vater noch irgendwelche Leistungen (ich spreche explizit nicht auffüllendes Hartz IV an) beantragen? Ich rate diesen Vätern hier nämlich meist, sich vom JA fern zu halten. Das ist bei unserem JA hier außerordentlich ratsam. Aber trotzdem: Was habe ich vergessen, dass man ihm raten könnte?
Kindesunterhalt ist natürlich von der Ex nicht zu erwarten. Nichts gelernt, Hartz IV, das übliche Programm.
Auch geht die Helferindustrie natürlich mit unterhaltsverpflichteten Müttern wesentlich pflegsamer um als sie es mit einem Vater machen würden.
Auch hier ist das der Fall.
Kann der Vater noch irgendwelche Leistungen (ich spreche explizit nicht auffüllendes Hartz IV an) beantragen? Ich rate diesen Vätern hier nämlich meist, sich vom JA fern zu halten. Das ist bei unserem JA hier außerordentlich ratsam. Aber trotzdem: Was habe ich vergessen, dass man ihm raten könnte?